Eine Demonstration - momentan verboten
Ermittlungen gegen Heidelberger Rechtsanwältin

Aufruf zum Wider­stand gegen die Corona-Maß­nahmen?

2020 M04 9, Lesedauer: 1 Minuten

Eine Rechtsanwältin aus Heidelberg soll öffentlich zum Widerstand gegen die staatlichen Corona-Verordnungen aufgerufen haben. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft.

Beate Bahner aus Heidelberg, Fachanwältin für Medizinrecht, soll über ihre Homepage zu einer bundesweiten Demonstration gegen die staatlich erlassenen Corona-Verordnungen am Ostersamstag aufgerufen haben. Die Staatsanwaltschaft Heidelberg und der Staatsschutz der Kriminalpolizei ermitteln nun, ob dadurch zu einer rechtswidrigen Tat aufgerufen wurde.

Nach der Corona-Verordnung in Baden-Württemberg sind Veranstaltungen und Versammlungen verboten. Das Polizeipräsidium Mannheim ruft dazu auf, weder öffentliche Aufrufe zu Versammlungen zu verbreiten noch ihnen zu folgen. Die Teilnahme an solchen Veranstaltungen könne einen Straftatbestand erfüllen oder stelle zumindest eine Ordnungswidrigkeit dar.

Bahner ersucht inzwischen das Bundesverfassungsgericht um einstweiligen Rechtschutz. Die Rechtsanwältin wendet sich damit gegen alle Corona-Verordnungen der 16 Bundesländer, in denen sie einen Angriff auf den Bestand der Bundesrepublik sieht. 

vbr/LTO-Redaktion 

Mit Materialen der dpa

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