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Anwälte und Notare in NRW und Sachsen jetzt systemrelevant
In Nordrhein-Westfalen gelten ab dem kommenden Donnerstag (23. April), in Sachsen sofort ab dem 18. April* mehr Berufe als systemrelevant. So sollen neben Mitarbeitern von Wach- und Sicherheitsdiensten, Postdiensten und Beschäftigten der Textilindustrie dann auch Rechtsanwälte und Notare als systemrelevant gelten und damit ihre Kinder in eine Notbetreuung bringen können. In NRW wird für Montag, den 27. April 2020 die Notbetreuung zusätzlich für erwerbstätige Alleinerziehende vorbereitet. Eine Liste mit allen Berufsgruppen veröffentlichte das Gesundheitsministerium des Landes am Freitag auf seiner Webseite., die Mitteilung des Freistaats Sachsen vom Freitag findet sich u.a. auf der Übersichtsseite der Bundesrechtsanwaltskammer zu den Corona-Regelungen*.
Die Einstufung als "systemrelevant" ermöglicht es Angehörigen dieser Berufsgruppen, ihre Kinder in die Notbetreuung in Schulen und Kitas zu geben, überwiegend allerdings nur, sofern beide Eltern in systemrelevanten Berufen tätig sind*. Bisher galten nur Ärzte, medizinisches Personal und Angestellte der Ernährungs-, Wasser- und Energiewirtschaft als systemrelevant.
Der Deutsche Anwaltverein wie auch die Bundesrechtsanwaltskammer setzen sich seit Wochen dafür ein, dass Anwälte bundesweit als systemrelevant anerkannt werden. Als Organ der Rechtspflege hätten sie eine elementare Bedeutung für das Funktionieren des Rechtsstaats.
Die Anerkennung der Systemrelevanz ist Ländersache, in der Justiz werden teilweise zumindest Personen in bestimmten Kernfunktionen als systemrelevant angesehen. Anwälte aber wurden bislang nicht offiziell als systemrelevant angesehen.
*Anm. d. Red.: Update betreffend Sachsen eingefügt am 18.04.2020m 9:53 Uhr (pl)
pl/acr/LTO-Redaktion
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