Examen endgültig nicht bestanden – das Leben danach

Gescheitert

von Constantin Baron van LijndenLesedauer: 4 Minuten
Es ist der Albtraum eines jeden Juristen: Wer in der ersten oder zweiten Staatsprüfung bei allen Versuchen durchfällt, steht nach jahrelanger Ausbildung ohne Abschluss da. Zur beruflich desaströsen Lage mischen sich häufig Scham und Selbstzweifel. Wir haben mit Frederik Stoll gesprochen, der dieses tiefe Tal durchschritten hat – und heute mit sich und seinem Job im Reinen ist.

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Knapp vorbei ist auch daneben. Zu dieser Erkenntnis musste Frederik Stoll* gelangen, als er Ende 2001 im Freiversuch mit zwei fehlenden Punkten knapp an der Bestehensgrenze zum 1. Staatsexamen vorbeischrammte. "Ich hatte damals das Gefühl, mein Wissen nicht wirklich abrufen zu können", erinnert er sich. Doch noch war ja nichts verloren, schließlich steht gescheiterten Prüflingen stets ein zweiter Anlauf zu. Einmal kann schließlich jeder Opfer von Nervenversagen oder unglücklicher Themenwahl werden. "Natürlich war ich beim zweiten Versuch ziemlich nervös", erzählt Stoll. "Aber das legte sich, nachdem ich die Ergebnisse meiner Klausuren erhielt." Zwar waren zwei davon als "mangelhaft" bewertet worden – die Hausarbeit und die übrigen Aufsichtsarbeiten hingegen waren so solide, dass ein Ausscheiden in der mündlichen Prüfung ausgeschlossen erschien. Besonders die Klausur im Strafrecht riss seinen Schnitt gewaltig nach oben: 14 Punkte hatte er sich dort erkämpft, das beste Ergebnis unter sämtlichen Kandidaten. Stoll konnte nicht ahnen, dass ihm ausgerechnet diese Glanzleistung das Genick brechen sollte. Einige Wochen später erhielt er Post vom Prüfungsamt. Man wolle sich mal mit ihm unterhalten. Einem anonymen Brief zufolge, sollte er vor der Klausur an die amtliche Lösungsskizze gekommen sein und diese in die Prüfung mitgenommen haben. Beweise habe es dafür keine gegeben, so Stoll, auch der Aufsicht sei nichts aufgefallen. "Man fand es wohl ein wenig verdächtig, dass ich in dieser einen Klausur überdurchschnittlich gut war. Das lag aber einfach daran, dass ich kurz zuvor eine Besprechung des Problems in einer juristischen Fachzeitschrift gelesen hatte und mich noch gut erinnern konnte."

Anonymer Brief führt zu Aberkennung

Ein Einwand, der ihm wenig nützte: Das Prüfungsamt wertete den Vorgang als Täuschungsversuch, vor dem Verwaltungsgericht unterliegt Stoll. Ein Berufungsverfahren war möglich, hätte aber weitere anderthalb Jahre verschlungen – bei ungewissem Ausgang. Das Verwaltungsgericht räumte jedoch ein, dass die Sache nicht gerade wasserdicht war und billigte ihm einen dritten Versuch zu. Doch inzwischen war viel Zeit ins Land gegangen, die Schuldrechtsreform hatte das Zivilrecht gründlich umgekrempelt. Dennoch unternimmt Stoll einen dritten Anlauf, setzt sich erneut an die Hausarbeit, die damals noch Bestandteil des Staatsexamens war, und an die fünf Klausuren, und besteht. Doch diesmal kommt ihm die mündliche Prüfung in die Quere. Den Prüfern ist seine Akte bekannt, inklusive des angeblichen Täuschungsversuchs. "Sie werden bei mir heute keine leichte Zeit haben", sagt einer ihm gleich zum Einstieg. Knapp vor der Mindestpunktzahl lässt die Kommission ihn verhungern. Einen ausländischen Jura-Abschluss zu erwerben und anerkennen zu lassen, kommt für Stoll nicht in Betracht. Es ist 2003. Nach vier Jahren Studium und weiteren zwei Jahren in den diversen Examensversuchen ist Stoll schließlich dort angekommen, wo kein Jurist jemals hinwill: Am Ende seiner Möglichkeiten. Er ist 27 Jahre alt und sein höchster Abschluss ist das Abitur. Witze über Volljuristen, die als Taxifahrer arbeiten, klingen da wie blanker Hohn.

Am Tiefpunkt angekommen

"Natürlich war ich geknickt, regelrecht verzweifelt", erinnert er sich. Zu der Frustration über das ungerechte Verfahren mischen sich persönliche Zweifel: Hätte er nicht doch mehr tun können? War er wirklich einfach nicht gut genug? "In so einer Situation merkt man, welche Freunde echt sind und wer einen hängen lässt. Glücklicherweise hatte ich einen Kreis von Menschen, darunter meine Familie, der stark zu mir gehalten und mich aufgebaut hat. Ganz auf mich allein gestellt wäre ich vielleicht wirklich in einer tiefen Krise versunken." Stattdessen geht er die Situation mit wilder Entschlossenheit an. Schon eine Woche nach dem dritten und letzten Versuch beginnt er eine Ausbildung zum Immobilienkaufmann – bei demselben Unternehmen, bei dem er eigentlich als Jurist hatte einsteigen wollen. "Das Niveau in der Ausbildung ist schon ein völlig anderes. Wo es vorher ums Bestehen ging, setzte ich mir nun zum Ziel, Klassenprimus zu werden", beschreibt er seinen neugefundenen Elan. Nach anderthalb Jahren ist er fertig und wird übernommen. Die Arbeit macht ihm Spaß, mit den Erfolgserlebnissen kehrt auch das Selbstvertrauen wieder. Dennoch heilen die alten Wunden nur langsam. "Besonders schlimm fand ich es immer, wenn Leute mich gefragt haben, was ich beruflich mache – und das ist ja nun wirklich ein häufiges Gesprächsthema. Ich konnte darüber nicht offen sprechen, bin von Partys manchmal einfach abgehauen, weil es mir so die Stimmung verhagelt hat. Erst, nachdem ich mit der Ausbildung fertig war, habe ich angefangen, über die ganze Geschichte wieder zu reden." Heute, zehn Jahre später, arbeitet Stoll noch immer bei seinem ehemaligen Ausbildungsunternehmen, referiert zudem als Dozent an der Wirtschaftsakademie. Er hat den Rückschlag gut weggesteckt, besser als viele andere. Ob er rückblickend vielleicht sogar froh ist, dass es mit Jura nichts geworden ist, will ich am Ende von ihm wissen. "Naja", sagt er nach einigem Überlegen. "Ich habe das Beste daraus gemacht." *Name von der Redaktion geändert

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