Juristische Didaktik

Wider die Ver­su­chung des Fron­tal­un­ter­richts

von Roland SchimmelLesedauer: 3 Minuten
Wie lassen sich Studenten raus aus den Repetitorien zurück in die Hörsäle holen? Mit Power-Point-Präsentationen, Schreibwerkstätten und problem based learning? Die Juristen haben die Didaktik wiederentdeckt und veranstalten munter Tagungen. Zuletzt in Passau drohte aber die Forderung, die Schwerpunktbereiche abzuschaffen, die Diskussion über eine bessere Lehre zu überschatten, meint Roland Schimmel.

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Seit einigen Jahren ist unter Juristen das Interesse an der Didaktik der eigenen Wissenschaft (wieder-)erwacht. Immer mehr wird darüber geredet und geschrieben, ob es Alternativen zur großen Vorlesung gibt und ob das juristische Studium so gestaltet werden könnte, dass nicht der allergrößte Teil der Studenten einen teuren Repetitor braucht, um das angstbesetzte Examen in Angriff zu nehmen. Wie weit Interesse und Engagement der Hochschullehrer im Alltag juristischen Lehrens und Lernens ankommen, ist schwer zu messen. Die Kriterien, an denen sich das beurteilen ließe, sind nicht leicht zu bestimmen: Reichen mehr und buntere Power-Point-Folien im Tutorium? Braucht es umfassende und kostenlos bereit gestellte Falllösungen zu jeder Übungsaufgabe? Oder liegt der entscheidende Unterschied in neuen Konzepten, so dass nur ein Kurs als innovativ gelten kann, dessen Leiter sich dem problem based learning verschrieben hat?

Ein neues Fachgebiet entsteht

Auch wenn man diese Fragen vorläufig unbeantwortet lässt, gibt es gute Indizien für einige Bewegung hinter den Kulissen. In den letzten Jahren haben einige Jurafakultäten Institute für Rechtsdidaktik gegründet. Wo das Thema nicht gleich mit der Berufung einschlägig qualifizierter und interessierter Professoren gewürdigt wurde, schuf man Kompetenzzentren, die etwa den Studenten den Einstieg ins Studium erleichtern und mit Schreibwerkstätten den weiteren Weg ebnen sollen. Zahlreiche Tagungen der Hochschulen und Wissenschaftsorganisationen bieten Didaktikern ein Forum zur Vernetzung und zum Austausch. In diesen Tagen erschien zudem die erste Ausgabe der Zeitschrift für Didaktik der Rechtswissenschaft, die sich das ehrgeizige Ziel gesteckt hat, "theoretisch" einen Anschluss der Rechtslehre an die klassischen und aktuellen Erkenntnisse der Didaktik zu ermöglichen und "praktisch" konkrete Vorschläge zu unterbreiten, wie Hochschullehrer den Versuchungen des unoriginellen Frontalunterrichts widerstehen können.

Abschaffung der Schwerpunktbereiche

Theorie und Praxis berühren sich auch in der juristischen Didaktik nicht zwangsläufig. Wer über constructive alignment unter besonderer Berücksichtigung der Juristischen Staatsprüfung forscht, hält deswegen noch lange keine lebhafte oder kommunikative Vorlesung. Wie schwierig die Binnenkommunikation eines eben erst entstehenden Fachs werden kann, zeigte die soeben zu Ende gegangene Tagung des Passauer Instituts für Rechtsdidaktik. Zu deren Schwerpunkt wurde unversehens die Forderung, die Schwerpunktbereiche abzuschaffen. Pünktlich zehn Jahre nach deren Einführung hatten sich unter anderen die Heidelberger Professoren Andreas Piekenbrock und Ute Mager für eine Abschaffung ausgesprochen. In Passau standen nun gleich zwei Plädoyers für einen Verzicht auf dem Programm. Die Meinungen der Beteiligten gingen wenig überraschend deutlich auseinander. Bezeichnend an der Auseinandersetzung ist, dass so die Dauerdebatte um die Reform der Juristenausbildung zu einem Schwerpunkt des didaktischen Fachdiskurses zu werden drohte.

Kein wirklich lebhaftes Streitgespräch mit Studenten

Die stärker ins Grundsätzliche weisenden Fragen geraten darüber leicht ins Abseits. Ob etwa das Schwerpunktstudium wissenschaftliche Kompetenz befördern kann, was überhaupt wissenschaftliche Kompetenz ist und wie man sie unterrichten und prüfen kann, rückt bedauerlich schnell an den Rand des Interesses, wenn sich die Möglichkeit abzeichnet, das angeblich ungeliebte und arbeitsaufwändige Schwerpunktstudium insgesamt abzuschaffen. Die wichtigsten Stakeholder einer Diskussion über die "richtige" Juristenausbildung waren auch in Passau wieder eher spärlich vertreten: Studenten waren als Verbandsvertreter auf dem Podium, als Zuhörer kamen sie nur vereinzelt. Für ein lebhaftes Streitgespräch waren entweder die erörterten Fragen zu speziell oder die Studenten zu deutlich anderweitig interessiert. Vielleicht saßen sie aber auch beim Repetitor oder – günstigstenfalls – im universitären Examenskurs. Wer eine solche Tagung verfolgt, kann also mindestens zwei Dinge schnell lernen: Ein kleiner Teil der juristischen Professoren ist für didaktische Fragen sensibilisiert oder wenigstens sensibilisierbar. Sich auf Denkmodelle und die Fachsprache der Didaktik einzulassen, stellt aber einige Anforderungen, denen man leicht ausweicht, indem man sich um formale Fragen streitet: Kommentare zulassen? Unterstreichungen verbieten? Mehr Hausarbeiten verlangen? Und: Studenten dauerhaft ins Boot zu holen kann überraschend schwierig sein, selbst wo es um deren ureigenste Interessen geht. Der Autor Roland Schimmel ist Professor für Wirtschaftsprivatrecht an der FH Frankfurt am Main.

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