Digital Study 2020 zur Juristenausbildung

Im Hör­saal ist's schön, zuhause aber auch

von Marcel SchneiderLesedauer: 4 Minuten

Wie gut oder schlecht hat den Jurastudierenden das erste Corona-Semester online gefallen? Und wie stehen sie und die Referendare zu E-Examen oder zu E-Gesetzen in Klausuren? Eine groß angelegte Erhebung gibt überraschende Antworten.

Die Corona-Pandemie hat die Digitalisierung in vielen Lebensbereichen mehr oder minder willkommen beschleunigt. Die Juristenausbildung ist davon keine Ausnahme. Noch spannender als sonst fallen damit die diesjährigen Ergebnisse der Digital Study aus, die 2020 zum zweiten Mal vom Legal-Tech-Unternehmenn Lex superior, der Studentenvereinigung Elsa, dem Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften und dem Digitalisierungskongress Legal Evolution aufgelegt worden ist.

1.885 Jurastudierende und 1.497 Rechtsreferendarinnen und -referendare haben von Mai bis September 2020 zahlreiche Fragen rund um die Digitalisierung inihrer Juristenausbildung beantwortet. Diese beziehen sich auf ihre Erfahrungen im Wintersemester 2019/2020 und im Sommersemester 2020 - also eine Zeit, in der die Corona-Pandemie eine wachsende Bedeutung einnahm.

Entsprechend konnten die Studienmacher Vergleiche ziehen: Wie haben den Befragten bestimmte Aspekte der Digitalisierung in ihrer Juristenausbildung vor Corona gefallen, wie würden sie diese im Nachhinein bewerten? Oder: Welche Lehren kann man aus der Corona-Zeit ziehen, was sollte man auch nach der Pandemie beibehalten? Die Ergebnisse der Studie, die die LTO als Medienpartner unterstützte, stellte Lex-superior-Chef Tianyu Yuan am Dienstagabend in großer Runde zahlreichen Zuhörern online vor.

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Übungen lieber vor Ort, sonst aber auch gern Homeoffice

Demnach sind sich Jurastudierende wie Referendare relativ einig, dass die Lehre nur online bzw. nur vor Ort keine gute Sache ist. Im Gegenteil: Nach Auffassung der Befragten macht es die Mischung. So sollten diese auf einer Skala von 0 (nur Präsenzveranstaltung) bis 100 (nur digitale Veranstaltungen) angeben, welchen Anteil von Offline- zu Online-Unterricht sie sich für diverse Lehrangebote (Vorlesung, Arbeitsgemeinschaft, Übung, etc.) wünschen.

Mit leichter Tendenz zum Präsenzunterricht trafen sich die Jurastudierenden nahe der Mitte bei einem Durchschnittswert von 46, wenn es um Vorlesungen geht. Deutlicher wird es, wenn Übungen anstehen: Mit einem Wert von 35 wird sichtbar, dass sie hier klarer zum Präsenzunterricht neigen. Ausgeglichener sieht es bei den Referendarinnen und Referendaren aus, die mit einem Wert von 44 sowohl für die Arbeitsgemeinschaften als auch für die Einführungsveranstaltungen Online-Angeboten jedenfalls aufgeschlossen gegenüber stehen.

Auf die Frage, welche digitalen Lehrmethoden auch nach der Pandemie beibehalten werden sollten, sind sich Studierende wie Referendare einig: Slides, Skripte und Übersichten sind ein Must-have (jeweils über 85 Prozent über alle Arten von Lehrangeboten hinweg). Bei Studierenden außerdem sehr beliebt sind Videoaufzeichnungen sowohl von den Vorlesungen (80 Prozent) als auch den Übungen (70 Prozent). Referendare wünschen sich hingegen Podcasts bzw. reine Audioaufzeichnungen für ihre Arbeitsgemeinschaften (62 Prozent) bzw. Einführungsveranstaltungenn (72 Prozent). Und mit einem Livestream / einer Videokonferenz der Lehrveranstaltung können Referendarinnen und Referendare (50 Prozent) mehr anfangen als Studierende (rund 30 Prozent).

E-Examen und E-Gesetze in der Prüfung: Es gibt Widerstand

Wer von Digitalisierung in der Juristenausbildung spricht, denkt unweigerlich auch ans E-Examen. Einem solchen stehen die Referendare mit rund 76 Prozent, die es mit "Ja" bzw. "eher Ja" befürworten, sehr viel aufgeschlossener gegenüber als die Studierenden, die es mit immerhin noch rund 55 Prozent eindeutig bzw. eher bejahen. Auffällig dabei: Ein Viertel der Studierenden spricht sich mit einem klaren Nein gegen das E-Examen aus. Von den Referendaren sind sich nur 13 Prozent so sicher.

Noch größeren Widerstand gibt es, wenn es um Hilfsmittel in (Examens-)Klausuren geht. Sowohl Studierende (55 Prozent) als auch Referendare (51 Prozent) sprechen sich - wenn auch knapp - mit Nein bzw. eher Nein gegen digitale Gesetzessammlungen als erlaubtes Hilfsmittel aus. Ähnlich sieht es auch bei der Frage aus, ob "ein freier Internetzugang mit allen Hilfsmitteln" erlaubt sein soll, "sofern eine eigenständige Bearbeitung der Klausur sichergestellt wird": Auch einem solchen stehen Studierende (knapp über 50 Prozent) wie Referendarinnen und Referendare (53 Prozent) als erlaubtes Hilfsmittel negativ gegenüber.

Die goldene Ausnahme bilden allerdings die juristischen Datenbanken. Die Recherche in diesen im Examen zu erlauben, begrüßen Referendare (63 Prozent) sogar noch deutlicher als die Studierenden (56 Prozent).

"Juristenausbildung soll sich der Realität angleichen"

Zuletzt baten die Studienmacher die Teilnehmer noch um eine Selbsteinschätzung, beispielsweise was sie über Legal Tech oder das Recht der Digitalisierung wüssten und ob sie glaubten, für ihre berufliche Zukunft genug darüber zu wissen. Sie sollten auch kurz beurteilen, ob die Digitalisierung die juristische Berufspraxis verschlechtern oder verbessern wird. 

Die Tendenz der Antworten auf diese Fragen ist so eindeutig, dass Yuan zusammenfasste: "In der Digitalisierung sehen die Befragten fast ausschließlich eine Verbesserung - sowohl für juristische Ausbildung wie Berufspraxis." Entsprechend sollten das Recht der Digitalisierung und Legal Tech als Themen stärker als bisher in die Juristenausbildung integriert werden. Oder anders gesagt: "Die Juristenausbildung sollte sich der Realität angleichen."

Eine Auffassung, mit der er lange nicht allein da stehtAuch das BMJV nimmt das Projekt "Digitalisierung der Juristenausbildung" aktuell in Angriff.

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