VGH BaWü zum "Mannheimer Modell"
Jura-Examen nach Bachelor ist nicht einfacher
Juristische Bachelorstudiengänge werden häufig mit Skepsis betrachtet. Sie seien dem Staatsexamen nicht gleichwertig und Absolventen hätten es schwer auf dem Arbeitsmarkt. Aber verstoßen sie gegen den Gleichheitsgrundsatz, weil sie die klassischen Jurastudenten benachteiligen? Das "Mannheimer Modell", eine Kombination aus Bachelor und Staatsexamen, jedenfalls nicht, entschied der VGH Mannheim.