LSG Bayern zu Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld nach mündlicher Prüfung
In Bayern ist Ende, wenn Ende ist
Es reicht aus, sich innerhalb von drei Tagen nach der mündlichen Prüfung vom zweiten Examen arbeitslos zu melden, um Arbeitslosengeld ohne Sperrzeit zu erhalten. So urteilte das LSG Bayern. Die Entscheidung erklärt Florian Plagemann.
von Dr. Florian Plagemann