Master-Abschluss statt Zweitem Staatsexamen

Der andere Weg

von Sabine OlschnerLesedauer: 5 Minuten

Nicht jeder Jurastudent wird Volljurist. Manche Jurastudierende entscheiden sich nach dem Ersten Examen für ein Masterstudium anstatt Referendariat und Zweitem Examen. Drei von ihnen erzählen über ihren Werdegang – und bereuen nichts.

"Während des Studiums hatte ich einen Job in der Rechtsabteilung eines Unternehmens. Ich habe mich dort mit Fragen aus den unterschiedlichsten Rechtsgebieten befasst und hatte meist geregelte Arbeitszeiten", berichtet Tobias Thieltges. "Dieser Job hat mich davon überzeugt, dass ich nicht in einem der drei klassischen juristischen Berufe Staatsanwalt, Rechtsanwalt oder Richter arbeiten wollte, bei denen die Rahmenbedingungen meist anders sind." 

Hinzu kamen im Jurastudium die Erfahrung mit unfairen Bewertungen bei Examens-Probeklausuren und der Leistungsdruck: "Man lernt und arbeitet jahrelang auf eine große Prüfung hin, immer mit dem Hintergedanken, dass alles umsonst gewesen sein kann, sollte man durchfallen – was auch nicht unrealistisch ist", sagt Thieltges. Nach dem bestandenen Ersten Staatsexamen hat der Student daher für sich einen Schlussstrich unter die klassische Volljuristenausbildung gezogen und sich für das Masterstudium Medienrecht und Medienwirtschaft an der Technischen Hochschule Köln eingeschrieben. "Da ich mich in Richtung Wirtschaft orientieren wollte, war der LL.M.-Studiengang in meinen Augen die perfekte Kombination: juristische Fragestellungen gepaart mit wirtschaftlichen Ansätzen. Den Ansatz, Probleme nicht nur aus juristischer Perspektive heraus anzugehen, sondern auch aus anderen Blickwinkeln, finde ich sehr interessant."

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LL.M. oder Ref? Die Frage stellen sich viele 

Dass Jurastudierende die klassische Volljuristenausbildung nicht bis zum Ende durchziehen, kommt gar nicht mal so selten vor. Daniel Kachel von der Studienberatung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg hat immer wieder Studierende in seiner Sprechstunde, die sich fragen, ob der Volljurist für sie wirklich erstrebenswert ist. "Manche zweifeln generell am Jurastudium, sind aber schon zu weit fortgeschritten, als dass sich der Umstieg auf ein Bachelorstudium lohnen würde", sagt Kachel. "Mit dem Ersten Examen haben sie zumindest schon mal einen Abschluss in der Tasche und nehmen dann lieber ein Masterstudium auf."

Sich maßgeblich mit den Rechtsgebieten auseinandersetzen zu können, die ihr Spaß machen, war die Hauptmotivation für Luisa Lorenz, sich für den Master statt für die Zweite juristische Staatsprüfung zu entscheiden. "Ich empfinde es als großes Privileg, mir die Kurse entsprechend meinen spezifischen Interessen zusammenstellen und mich mit in hohem Maße gesellschaftsrelevanten Themen einschließlich zugehöriger rechtlicher Fragestellungen befassen zu dürfen, die im Jurastudium leider nicht behandelt wurden." Zudem schätzt sie sehr den Austausch mit Studierenden anderer Fachbereiche, die oft bereits praktische Erfahrungen im Bereich der Sozialen Arbeit gemacht haben, sagt die 28-Jährige. Sie studiert Sozialrecht und Sozialwirtschaft, einen LL.M.-Studiengang der Universität Kassel in Kooperation mit der Hochschule Fulda.  

Eigentlich wollte Lorenz direkt nach dem Ersten Staatsexamen an der Universität Passau im Themenfeld Sozialdatenschutz promovieren, bevorzugt im Bereich der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe. "Ich musste allerdings feststellen, dass mir dafür das Wissen über grundlegende Strukturen und Prinzipien des Sozialrechts fehlte. Daher habe ich mich entschieden, ein einschlägiges Masterstudium vorzuziehen", sagt Lorenz. Sie geht derzeit nicht davon aus, dass sie das Zweite Staatsexamen noch angehen wird, wenn dies für die von ihr bevorzugte Tätigkeit nicht zwingend vorausgesetzt wird.  

Eine Tätigkeit als Anwältin kommt für sie so oder so nicht in Frage. "Ich sehe mich eher in einer leitenden Position in einem Jugendamt oder in einer anderen sozialen Behörde." Auch eine wissenschaftliche Karriere könnte sie sich vorstellen. "Mit dem Master und der Promotion, die ich anstrebe, stünde mir nach einigen Jahren praktischer Tätigkeit sogar eine Professur an einer Fachhochschule offen", so die Masterstudentin. Das Referendariat sieht sie für ihre derzeitigen Pläne als eher hinderlich an: "Ich wäre in dieser Zeit – abgesehen von eigenen wissenschaftlichen Bestrebungen – gänzlich raus aus sowohl dem Sozialrecht als auch dem Datenschutzrecht, da beide Rechtsgebiete nicht Teil des Referendariats sind."

Mit dem LL.M. nicht nur Jura machen 

Thieltges ist seiner Entscheidung treu geblieben und bereut nichts. Nach seinem Masterabschluss stieg er als Referent der Geschäftsführung in einem mittelständischem IT-Unternehmen ein und berät dort die Kolleginnen und Kollegen in juristischen Fragen. Seine Mitstudierenden aus dem Masterstudium Medienrecht und Medienwirtschaft sind unter anderen in Verlagen, Medienhäusern, Unternehmen oder als Berater untergekommen.  

"Die beruflichen Möglichkeiten mit einem Masterabschluss sind vielfältig", weiß auch Studienberater Daniel Kachel. "Im Grunde sind alle Aufgaben relevant, die eine Schnittstelle zu juristischen Inhalten haben, vom Personalbereich bis zum Management." Auch fachfremde Master wie Soziologie, Philosophie, Betriebswirtschaft oder Volkswirtschaft stehen Jura-Absolventinnen und -Absolventen offen, das Erste Examen wird an vielen Hochschulen für einen "Quereinstieg" hoch angesehen. "Bei einem juristischen Masterstudiengang wird das Erste Staatsexamen problemlos anerkannt, es kommt allenfalls auf die Abschlussnote an. Schwieriger kann es bei Studiengängen werden, die einen Bachelor einer anderen Fachrichtung voraussetzen, weil hier oft nach den ECTS-Punkten geschaut wird, die es im Jurastudium ja nicht zwingend gibt." Bevor man sich für einen Masterstudiengang entscheidet, sollte man also prüfen, ob man alle Zugangsvoraussetzungen erfüllt. Thieltges berichtet zum Beispiel davon, dass für manche Studiengänge mindestens die Examensnote "vollbefriedigend" vorausgesetzt wird – die ja bekanntlich nur wenige Absolventinnen und Absolventen erreichen. 

Wissensvorteil durchs Examen 

Inhaltlich gab es bei Thieltges Masterstudium Überschneidungen mit dem Jurastudium. "Die rein juristischen Themengebiete, wie etwa das Urheberrecht, waren mir aus meinem Schwerpunktbereich 'Wirtschaft und Wettbewerb' bereits bekannt", sagt der Absolvent.  

Für Lorenz sind die sozialrechtlichen Inhalte aus ihrem Masterstudium weitgehend neu genau wie die Tatsache, dass ein Masterstudium komplett anders abläuft als das Jurastudium. "Man wird mehr an die Hand genommen und es wird überwiegend auf Anwesenheit und Mitarbeit bei den Veranstaltungen geachtet", erzählt die Studentin, die ihr Jurastudium weitgehend ohne Besuche von Vorlesungen gemeistert hat.  

Der Druck vor den Klausuren sei auch weitaus geringer als in ihrem Erststudium. Zunächst Jura auf Staatsexamen gewählt zu haben, bereut sie aber nicht. "Auch wenn es im Jurastudium vieles gab, was ich für mich persönlich für überflüssig hielt, war es für mich die Eintrittskarte zu meinem jetzigen Masterstudium, bei dem ich mich gezielt mit den rechtlichen Bereichen beschäftigen darf, die mich besonders interessieren."

  

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