VG Gelsenkirchen lehnt Dienstzeitverlängerung ab
Richterin am AG Bochum muss in den Ruhestand
Mit Beginn des Jahres können Richter in NRW beantragen, bis zum 67. Lebensjahr weiter zu arbeiten. Eine Richterin am AG Bochum, die Ende Januar in den Ruhestand treten soll, darf sich hierauf aber nicht berufen, entschied das VG.