Unfallversicherungsschutz bei Tätigkeiten im Home-Office
Des Nachts auf der Kellertreppe
Wer nachts auf der Kellertreppe stürzt muss gut begründen können, warum das noch zur Arbeit im Homeoffice gehörte. Allein mit Verweis auf einen ungewöhnlichen Arbeitsort lässt sich ein Versicherungsschutz aber nicht abweisen, erklärt Sarah Reinhardt-Kasperek.
Gastbeitrag von Dr. Sarah Reinhardt-Kasperek