Small Talk zum Kunststrafrecht mit Yannick Neuhaus

Dieb­stahl, gewerbs­mä­ß­iger Betrug und Sch­muggel

von Dr. Franziska KringLesedauer: 5 Minuten

Im LTO Small Talk fragen wir Juristinnen und Juristen, was sie denn so machen. Heute: Yannick Neuhaus, Referendar im Kunststrafrecht, über Kunstfälschungen – und wieso wegen illegaler Graffiti teilweise Wohnungen durchsucht werden.

LTO: Was machen Sie beruflich?

Yannick Neuhaus: Zurzeit bin ich Referendar am Landgericht Essen. Meine Anwaltsstation mache ich seit Juli 2021 in der Strafrechtsboutique "Plan A – Kanzlei für Strafrecht" in Düsseldorf.  

Die Verwaltungsstation habe ich bei der Stiftung Preußischer Kulturbesitz in Berlin gemacht – meine Leidenschaft für Strafrecht, Kunstrecht und Kulturgüterschutz zieht sich durch.

Was macht man denn als Anwalt bzw. Referendar im Kunststrafrecht?

Das Kunststrafrecht ist ein zusammengesetztes Rechtsgebiet: Zum einen geht es um Straftatbestände wie Diebstahl, Hehlerei oder Schmuggel, in Bezug auf Kunstwerke. Ein klassisches Beispiel sind auch Fälschungen. Das kommt relativ häufig vor. Einer der bekanntesten Kunstfälscher, Wolfgang Beltracchi, hat in großem Stil Bilder bekannter Maler nachgeahmt. Er wurde im Jahr 2011 wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs zu einer Haftstrafe von sechs Jahren verurteilt. Die Netflix-Doku "Beltracchi – Die Kunst der Fälschung" erzählt den Fall.    

Zudem gibt es auch eine marken- und urheberrechtliche Dimension: Viele Personen machen ein Foto von sich im Museum, auf dem im Hintergrund ein Gemälde zu sehen ist, und stellen es ins Internet. Der Person fehlen die Verwertungsrechte an dem Foto. Noch gravierender ist es, wenn man Fotos anderer Menschen ohne Einwilligung veröffentlicht. Das ist nach § 33 Abs. 1 Kunsturhebergesetz (KUG) sogar eine Straftat, die allerdings nur auf Antrag verfolgt wird.

Häufig geht es um rechtliche Fragen der Ein- oder Ausfuhr von Kunstwerken. Eine große Rolle spielen auch Compliance-Themen: Wir übernehmen beratende Tätigkeiten etwa für Künstleragenturen oder Auktionshäuser. Diese benötigen eine abstrakte Einschätzung, welche rechtliche Risiken bestehen. In diesem Zusammenhang werden auch oft Themen wichtig, die Menschen aus dem Kunstgewerbe nicht immer auf dem Schirm haben, beispielsweise Geldwäsche, Steuer- oder Zollfragen. In Kunst wird investiert, um damit Geld zu verdienen. Es handelt sich hier um allgemeine Wirtschaftsfragen. Daher kommt auch das Wirtschaftsstrafrecht zum Tragen.

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"Graffiti sind auch eine Form von Kunst"

Was fasziniert Sie am Kunststrafrecht?  

Meine Faszination für das Kunststrafrecht geht von der Wirkung von Kunst auf Menschen aus: Bei vielen Menschen weckt Kunst Begehrlichkeiten. Die Werke vieler Künstler sind von großem Wert – das veranlasst bestimmte Personen dazu, Straftaten zu begehen. Bei den sogenannten "Artnapping-Fällen" werden beispielsweise Kunstwerke gestohlen und erst gegen Lösegeld herausgegeben.

Mich begeistern auch die vielfältigen Erscheinungsformen von Kunst. Graffiti zum Beispiel sind auch eine Form von Kunst – aber eine umstrittene. Je nachdem, wo der Künstler sprayt, kann sein Werk selbst im Konflikt mit dem Gesetz stehen und eine Sachbeschädigung darstellen.  

Wenn Züge der Deutschen Bahn besprüht werden, entstehen oft hohe Schäden. Deshalb kann es sogar zu Wohnungsdurchsuchungen oder Telefonüberwachungen kommen, wenn man den Tag – also das Namenskürzel des Sprayers – herausgefunden hat.

Wie sind Sie auf die Idee gekommen, sich auf diesen Bereich zu spezialisieren?

Ich habe mich schon früh für Kunst interessiert. Schon als Kind war ich fasziniert von antiken Stätten und Kunstwerken im Louvre. Für mich war es in jungen Jahren schwierig, zu greifen, dass die griechischen Tempel, vor denen ich im Urlaub stand, mehrere Tausend Jahre alt sind, oder sich zahlreiche Menschen um ein bestimmtes Bild drängeln, um es ansehen zu können.

Seit Jahren beschäftige ich mich mit Kunst und bin mit vielen Künstlerinnen und Künstlern befreundet. Ich besuche auch verschiedene Seminare, zum Beispiel die Kunstrechtstage am Institut für Kunst und Recht in Heidelberg.  

Nach dem Ersten Staatsexamen wollte ich eine andere Perspektive kennenlernen und habe begonnen, Kunstgeschichte und Archäologie zu studieren. Ich habe das Studium nicht beendet, aber in den vier Semestern viel über Kunsttheorie und Epochenkunde gelernt.

"Kunst und Strafrecht sind nah am tatsächlichen Leben"

Inwiefern hilft Ihnen dieser kunsttheoretische Hintergrund bei Ihrer täglichen Arbeit?

Durch die Innenperspektive habe ich ein tiefes Verständnis für die Zusammenhänge und für das, worum es eigentlich geht. Ich begreife die Motive, wieso bestimmte Sachen passieren.  

Insgesamt finde ich, dass sich mein Interesse für Kunst und meine Faszination für Strafrecht sehr gut ergänzen. Beides ist sehr nah am tatsächlichen Leben. Kunst ist eine Form, um bestimmte Gedanken und Erlebnisse auszudrücken. Strafrecht ist eine Folge des Handelns von Personen.  

Sie waren auch Lehrbeauftragter im Kulturgüterschutzrecht am Institut für Klassische und Christliche Archäologie. Welche Erfahrungen haben Sie dort gemacht?

In meinem Seminar ging es um internationalen Kulturgüterschutz, das heißt um Abkommen im Völkerrecht und Verordnungen im Europarecht zum Kulturgüterschutz. Das Thema ist hochspannend und immer wieder aktuell: Zum Beispiel haben die Taliban im Jahre 2001 die Buddha-Statuen von Bamiyan in Afghanistan, die weltgrößten Buddha-Statuen, zerstört. Auch im Zuge der Machtübernahme vor kurzem dürfte es zur Zerstörung von Kulturgut gekommen sein.

Zunächst war es etwas ungewohnt, den Archäologinnen und Archäologen juristische Inhalte zu vermitteln. Die Herangehensweisen beider Disziplinen unterscheiden sich sehr. Anfangs sagten die Studierenden immer, die Gesetze würden bestimmte Vorgänge ja eindeutig regeln, das sei doch einfach. Die Realität, etwa, dass Gesetze ausgelegt werden müssen, hat sie aber schnell eingeholt. Es entstanden dabei oft lebhafte Diskussionen.

Parallel zum Referendariat promovieren Sie an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Zu welchem Thema forschen Sie?

Meine Promotion habe ich während meines Archäologie- und Kunstgeschichte-Studiums in Münster begonnen. Die Dissertation beschäftigt sich ebenfalls mit dem Kulturgüterschutzrecht: Es geht um den illegalen Handel mit archäologischem Kulturgut.

Sind Sie selbst künstlerisch aktiv?

Ich habe mal überlegt, mir eine Staffelei zu kaufen, aber zum Malen bin ich nicht talentiert genug. Vielleicht sollte ich es einfach nochmal ausprobieren.

Ich interessiere mich mehr für Kunstgeschichte und lese sehr gerne. Ich lese gerne Krimis und Bücher, die mit Kunst zu tun haben: die "Allmen"-Reihe von Martin Suter oder "Der Distelfink" von Donna Tartt gehören zu meinen Lieblingsbüchern.

Gibt es bald den "Fachanwalt für Kunstrecht"? 

Wollen Sie nach dem zweiten Staatsexamen im Kunststrafrecht tätig sein?

Ja, es ist mein erklärtes Ziel, mich in diesem Bereich weiter zu spezialisieren. Dort sehe ich meine berufliche Zukunft. Bei "Plan A" wurde ich mit dieser Idee sehr bestärkt und gefördert.

Es gibt einige Kanzleien, die im Kunstrecht tätig sind, allerdings auf einer zivilrechtlichen Ebene. Sozietäten mit dem Schwerpunkt "Kunststrafrecht" sind mir nicht bekannt. Da gibt es also auf jeden Fall Bedarf.  

Einen "Fachanwalt für Kunststrafrecht" wird es wohl in absehbarer Zeit nicht geben, aber vielleicht zumindest den Fachanwalt für Kunstrecht.

Die Fragen stellte Franziska Kring.

Yannick Neuhaus ist Rechtsreferendar am Landgericht Essen. Derzeit absolviert er seine Anwaltsstation bei "Plan A - Kanzlei für Strafrecht" in Düsseldorf. Außerdem promoviert er im Kulturgüterschutzrecht an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel.

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