Wer eine illegale Einreise erlaubt, ist auch für das Asylverfahren zuständig. Menschen in andere Staaten durchzuwinken, weil so viele von ihnen kamen, funktioniert nicht, so der EuGH. Und stellte sich damit gegen die Schlussanträge.
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Die Fristen in der Dublin-III-VO bereiten den Gerichten in der EU Kopfzerbrechen. Schlussanträge am EuGH geben erstmals Hinweise für den Fall, dass bereits eine Überstellungsentscheidung nach zweifacher Asylantragstellung ergangen ist.
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Wer rechtswidrig ein Beschäftigungsverhältnis aufnimmt, hat keinen Anspruch auf eine Ausbildungsduldung. Die Abschiebung einer Armenieren war rechtmäßig, entschied das OVG Rheinland-Pfalz.
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Die Regierung muss nicht alle Fragen der Opposition zum Einsatz von V-Leuten und dem Oktoberfestattentat von 1980 beantworten. Doch wenn sie etwas geheim halten will, muss sie es zumindest ordentlich begründen, so das BVerfG.
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Hunderte Millionen DM soll die Bundesregierung in den 60er Jahren an Israel gezahlt haben. Die amtlichen Akten dazu liegen in privaten Stiftungen. Wer Informationsansprüche gegen wen hat, müssen die Fachgerichte klären, entschied das BVerfG.
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Zu den Protesten gegen den G20-Gipfel ergehen seit dem Wochenende Gerichtsentscheidungen wie am Fließband. Das Versammlungsrecht ist keine einfache Materie, die Sachverhalte sind undurchsichtig. Erklärungen gibt Klaus-Ferdinand Gärditz.
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In Supervisionsgruppen besprechen Richter mit Kollegen ihre Probleme bei der Arbeit. Klingt nach Plauderründchen, das Format bringt den Teilnehmern aber tatsächlich mehr Zufriedenheit im Job, sagt Supervisorin und Richterin Hanna Wege.
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Zuständig für ein Asylverfahren ist das Land, in dem zuerst der Antrag gestellt wurde, nicht etwa das Land der ersten Einreise. Die Dublin III-Verordnung, so die Generalanwältin beim EuGH, sei für Flüchtlingsströme wie den in 2015 nicht gemacht.
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