Wer rechtswidrig ein Beschäftigungsverhältnis aufnimmt, hat keinen Anspruch auf eine Ausbildungsduldung. Die Abschiebung einer Armenieren war rechtmäßig, entschied das OVG Rheinland-Pfalz.
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Die Regierung muss nicht alle Fragen der Opposition zum Einsatz von V-Leuten und dem Oktoberfestattentat von 1980 beantworten. Doch wenn sie etwas geheim halten will, muss sie es zumindest ordentlich begründen, so das BVerfG.
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Hunderte Millionen DM soll die Bundesregierung in den 60er Jahren an Israel gezahlt haben. Die amtlichen Akten dazu liegen in privaten Stiftungen. Wer Informationsansprüche gegen wen hat, müssen die Fachgerichte klären, entschied das BVerfG.
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Zu den Protesten gegen den G20-Gipfel ergehen seit dem Wochenende Gerichtsentscheidungen wie am Fließband. Das Versammlungsrecht ist keine einfache Materie, die Sachverhalte sind undurchsichtig. Erklärungen gibt Klaus-Ferdinand Gärditz.
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In Supervisionsgruppen besprechen Richter mit Kollegen ihre Probleme bei der Arbeit. Klingt nach Plauderründchen, das Format bringt den Teilnehmern aber tatsächlich mehr Zufriedenheit im Job, sagt Supervisorin und Richterin Hanna Wege.
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Zuständig für ein Asylverfahren ist das Land, in dem zuerst der Antrag gestellt wurde, nicht etwa das Land der ersten Einreise. Die Dublin III-Verordnung, so die Generalanwältin beim EuGH, sei für Flüchtlingsströme wie den in 2015 nicht gemacht.
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Die Bundesregierung setzt Abschiebungen nach Afghanistan nicht generell aus. Zwar müsse eine neue Beurteilung der Lage erfolgen. Doch Straftäter, Gefährder und Menschen, die sich der Feststellung ihrer Identität verweigern, müssen weiter ausreisen.
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Als Anwältin war sie auf Venture Capital spezialisiert. Nach rund drei Jahren in dem Beruf will sie nun ihrer Berufung folgen: Eva Juliane Jerratsch wird selbst Unternehmerin. Mit Taschen für Business Frauen – wie ihre früheren Kolleginnen.
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