Eine Polizeibeamtin wird im Dienst anlasslos und ohne ihr Wissen gefilmt. Später findet sie sich ungewollt in einem Musikvideo wieder. Hierfür hat sie nun eine Geldentschädigung zugesprochen bekommen.
In seinen Nutzungsbedingungen behielt sich der Streaming-Dienst Netflix bis dato vor, jederzeit den Abopreis erhöhen zu dürfen. Das darf er jedoch nur, um höhere Kosten zu decken, nicht aber den Gewinn zu steigern.
Ein kritisches Lüftchen macht noch keinen Sturm: Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein Presseportal nicht behaupten darf, eine Sängerin hätte wegen eines negativen Kommentars auf Instagram einen "riesigen Shitstorm geerntet".
Der monatelange Streit um fehlende Impfstofflieferungen des Herstellers Astrazeneca landete jetzt vor einem Brüsseler Gericht. Die EU-Kommission verlangt die schnelle Lieferung von Millionen weiterer Impfdosen.
Um das Examen gut zu bestehen, "muss" man keine Urteile auswendig lernen. Das eine oder andere höchstrichterliche zu kennen, ist aber durchaus nicht verkehrt. Was ist Ihnen aus den vergangenen Monaten im Gedächtnis geblieben?
Ein Hochzeits-DJ musste nach getaner Arbeit schnell weg, doch sein Wagen sprang nicht an. Er rief einen angetrunkenen Hochzeitsgast zum Überbrücken des Autos herbei, was gehörig schief ging. Der Gast haftet dafür aber nicht.
Abfall muss nicht ohne Weiteres auf wertvolle Gegenstände untersucht werden, so das OLG Koblenz. Verbrennt die Lebensgefährtin des Sohnes beim Entsorgen benutzter Taschentücher also eine Zahnprothese, handelt sie nicht fahrlässig.
Ein Fluggast buchte ein Schnäppchen auf der deutschen Homepage einer französischen Airline, die Fluggesellschaft stornierte den Flug aber. Er klagte auf Schadensersatz. Entgegen der Vorinstanzen hält der BGH deutsche Gerichte für zuständig.