Wenn ein Baum die gute Nachbarschaft stört: Überhängende Äste dürfen im Wege des Selbsthilferechts abgeschnitten werden, hat der BGH im Schwarzkieferstreit entschieden, der nun noch einmal das LG Berlin beschäftigen wird.
Statt Rheumaschmerzen zu lindern, verursachte ein in der österreichischen Kronen-Zeitung abgedruckter Gesundheitstipp bei einer Leserin eine toxische Hautreaktion. Ein Fall für die Produkthaftungsrichtlinie ist das aber nicht, so der EuGH.
Sagt ein Veranstalter ein Event ab, darf der Tickethändler sein Risiko auf die Ticketkäufer nicht einfach pauschal abwälzen und gezahlte Vorverkaufsgebühren einbehalten. Das hat das LG München I entschieden.
Die Staatsanwaltschaft Berlin hat Ex-VW-Chef Winterkorn wegen uneidlicher Falschaussage angeklagt. Zudem schloss VW mit ihm und weiteren Ex-Managern um Rupert Stadler einen Rekordvergleich über 280 Millionen Euro.
Bleibt ein Autofahrer zwar auf der Straße, erfasst aber ein sehr nah an der Bordsteinkante wartendes Kind, haftet er nach Auffassung des OLG Zweibrücken trotzdem ganz überwiegend.
Das Gesetz zum Verbot geschlechtszuweisender Operationen an intergeschlechtlichen Kindern ist in Kraft getreten. Ein wichtiger Schritt, der aber hinter menschenrechtlichen Standards zurückbleibt, meinen Lea Beckmann und Fabrizia von Stosch.
Telekommunikationsanbieter müssen Verbraucher darauf hinweisen, dass das 5G-Netz, mit dem sie werben, noch nicht überall verfügbar ist. Tun sie es nicht, ist entsprechende Werbung unzulässig, so das LG.
Unter einem Pseudonym veröffentlichte jemand Texte in einer als rechtsextrem geltenden Zeitschrift. Björn Höcke ordnete den Autor einer Gemeinde in Jena zu – und die verklagte ihn auf Unterlassung. Am Mittwoch begann der Prozess.