Heidi Klum und die Webedia GmbH haben einen Vergleich geschlossen: Es ging um Oben-ohne-Fotos, die Webedia von dem Model auf einem Online-Portal veröffentlicht hatte. Görg und Irle Moser berieten die Parteien.
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Die Medienrechtsboutique Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum hat zum März ihr Team personell ausgebaut: Knut Schreiber wechselte in die Kölner Kanzlei am Stadtwald.
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Aphorismen auf 140 Zeichen gibt es bei Twitter viele. Aber nicht jeder Sprachwitz ist auch urheberrechtlich geschützt. Das musste nun ein Nutzer erfahren, der sich gegen die Vermarktung eines seiner Tweets zur Wehr setzt.
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Radio und TV auf dem Hotelzimmer sind heute Standard. Warum die Sendeunternehmen dafür von den Hotelbetreibern aber keine Gebühren verlangen können, erklären Nils Rauer und Eva Vonau anhand der aktuellen EuGH-Entscheidung.
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In modernen Kinderzimmern werden Puppen mit dem Smartphone gekoppelt und dienen als Gesprächspartner. Ein Gutachten kommt nun zu dem Ergebnis, dass das hochtechnische Spielzeug eine illegale Sendeanlage ist und verboten werden müsste.
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Die Verwertungsgesellschaft VG Media und Google streiten sich seit Jahren, ob für Textausrisse von Verlagsinhalten auf Google Geld bezahlt werden muss. Unter Umständen muss der EuGH sich mit der Sache befassen.
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Das kann teuer werden: Wer in Polen urheberrechtlich geschützte Werke unerlaubt nutzt, muss doppelt so viel zahlen, wie ihn die erlaubte Nutzung gekostet hätte. Der EuGH segnet das ab. Ein Urteil, das auch für Deutschland wichtig ist.
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Die Hamburger Medienrechtskanzlei verstärkt sich mit Michael Philippi als neuem Partner. Er wechselte zu Jahresbeginn von Bub Gauweiler & Partner in München.
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