Die Hamburger Medienrechtskanzlei verstärkt sich mit Michael Philippi als neuem Partner. Er wechselte zu Jahresbeginn von Bub Gauweiler & Partner in München.
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Die Bundesregierung hat sich an einer Neuregelung versucht, um die Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften wieder zwischen Verlagen und Autoren aufzuteilen. Helfen könne den Verlagen letztlich aber nur die EU, erklärt Pia Sökeland.
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Mit ihrem "Projekt Faktenzoom" wollten Kölner Studenten Falschaussagen von Politikern aufdecken. An der Spitze dieses "Pinocchio-Rankings": AfD-Co-Vorsitzende Petry. Zweimal hat sie aber nicht die Unwahrheit gesagt, so das OLG Köln - vorläufig.
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Die Inhalte auf der Webseite des LG Hamburg sind zwar rechtmäßig. Doch rechtsverbindlich erklären möchte das Gericht dies nicht und belässt das Haftungsrisiko entsprechend seiner aktuellen Entscheidung beim Linksetzenden.
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Nach dem EuGH-Urteil zur Linkhaftung hat mit dem LG Hamburg nun das erste deutsche Gericht entschieden. Wer einen Link auf eine Seite mit geklauten Bildern setzt, haftet danach selbst. Allerdings wohl nicht immer.
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Für illegale Uploads ins Internet kann der Anschlussinhaber als Störer haften. Internetnutzer, die sich auf das voreingestellte WLAN-Passwort des Router-Herstellers verlassen, können auf der sicheren Seite sein, so der BGH.
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Die Betreiber der Suchmaschine Yahoo sind mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen das Leistungsschutzrecht für Presseverleger vor dem BVerfG gescheitert - vorerst. Sie müssen sich zunächst um Rechtsschutz durch die Fachgerichte bemühen.
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Im Handel vergriffene Bücher dürfen nach Unionsrecht digital vervielfältigt werden. Aber nur, wenn die Urheber vorher ausreichend über ihre Rechte aufgeklärt werden, sagt der EuGH.
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