Urheber- und Medienrechtrss

Hintergründe

YouTube-Videos auf der eigenen Webseite

BGH lässt EuGH über Framing entscheiden

Youtube-Video

Am Donnerstag hat der BGH die Frage, ob Framing urheberrechtlich zulässig ist, dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt. Blogger und Facebook-Nutzer können also zunächst weiterhin Videos von externen Webseiten wie Youtube in ihren Blog oder ihr Facebook-Profil einbetten. Wenn dem Framing aber Europarecht entgegen steht, drohen Abmahnungen, erklären Niklas Haberkamm und Andreas Biesterfeld. mehr

Nachrichten

BGH zu Joseph-Beuys-Aktion

Museum darf Foto-Ausstellung zeigen

Die Witwe des Künstlers Joseph Beuys kann das Ausstellen von Fotos einer Fett- und Schokoladenaktion ihres Mannes von 1964 nicht mehr verbieten. Das Beuys-Museum Schloss Moyland im niederrheinischen Bedburg-Hau darf 18 Fotos der Aktion wieder zeigen. Dies entschied der BGH am Donnerstag. mehr

Nachrichten

Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken

Verbraucherschützer befürchten weiter hohe Abmahnkosten

Am Mittwoch berät der Rechtsausschuss des Bundestages über den Gesetzentwurf der Bundesregierung gegen unseriöse Geschäftspraktiken. Im Vorfeld äußerte der Bundesverband der Verbraucherzentralen Kritik an den Regelungen zu urheberrechtlichen Abmahnungen von Verbrauchern. Ausnahmen eröffneten Abmahnanwälten die Möglichkeit, übermäßig abzukassieren. mehr

Hintergründe

BGH zur Autocomplete-Funktion

Google haftet für seine Suchvorschläge

Google-Suche

Der Internetkonzern muss Wortkombinationen aus seiner automatischen Vervollständigung löschen, wenn er erfährt, dass damit Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Das entschied der BGH am Dienstag. Bettina Wulffs Erfolgsaussichten in ihrem "Rotlicht"-Prozess gegen Google sind damit gestiegen. Allerdings wird sie sich nun wohl unangenehme Fragen stellen lassen müssen, meint Niko Härting. mehr

Hintergründe

Rückgaberecht für Apps

Nicht dasselbe wie ein Pullover

Mann mit Smartphone

Wer eine App herunterlädt, hat kein Widerrufsrecht. Die Programme eignen sich wegen ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung, so die Rechtsprechung. Die hessische Verbraucherschutzministerin findet das nicht gut und fordert daher, Unternehmen zum Angebot einer Demoversion zu verpflichten. Ein brauchbarer Vorschlag, meint Astrid Ackermann. mehr

Hintergründe

Bildberichte über Prominente

Die Hahn-auf-Hahn-zu-Theorie

Promi und Fotografen

Caroline von Hannover, die Ochsenknecht-Söhne und zuletzt Goetz Elbertzhagen und seine neue Freundin. Nicht nur die Klatschblätter, auch die Gerichte beschäftigen sich Jahr für Jahr mit A-, B- und C-Promis. Medienanwälte versuchen nun vermehrt, ihre Mandanten mit präventiver Pressearbeit zu schützen. Journalisten sollten sich davon nicht abschrecken lassen, meint Georgios Gounalakis. mehr

Hintergründe

Googles toter Briefkasten

"Ihre E-Mail wird nicht zur Kenntnis genommen"

Verrosteter Briefkasten

Wer eine Frage an Google hat und an die im Impressum angegebene Adresse schreibt, erhält die Antwort, dass die E-Mail gar nicht erst gelesen wird. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat das Unternehmen deshalb abgemahnt. Wie die Verbraucherschützer hält auch Oliver Löffel Googles Antwort für einen Verstoß gegen das Telemediengesetz. mehr

Nachrichten

Einspeisegebühren für Kabelnetze

Kabel Deutschland scheitert vor dem LG Berlin

Im Streit mit öffentlich-rechtlichen Sendern hat Kabel Deutschland erneut eine Niederlage kassiert. Auch vor dem LG Berlin blieb am Dienstag eine Klage des Netzbetreibers wegen der sogenannten Einspeise-Entgelte ohne Erfolg. mehr

Nachrichten

Eilantrag gegen Rundfunkbeitrag

Passauer Jurist scheitert vor dem BayVerfGH

Der neue geräteunabhängige Rundfunkbeitrag kann zunächst weiter erhoben werden. Wie am Dienstag bekannt wurde, lehnten die Münchner Richter es ab, den Meldedatenabgleich vorläufig bis zu einer Entscheidung über die Popularklage des Passauer Juristen Ermano Geuer ganz oder zumindest teilweise auszusetzen. mehr

Hintergründe

Veröffentlichung geleakter Geheim-Dokumente

Definitiv keine Frage des Urheberrechts

Bundeswehrsoldaten

Wikileaks machte den Anfang mit dem Kriegstagebuch des Irak-Kriegs und den Diplomaten-Depeschen. Mittlerweile fordern Medien ganz offen dazu auf, in digitalen Briefkästen interne Dokumente zu hinterlegen. Die WAZ kam so an VS-Dokumente zum Afghanistan-Einsatz. Ein Verstoß gegen das Urheberrecht, wie das BMVg meint, ist die Veröffentlichung der Papiere allerdings nicht, meint Thomas Hoeren. mehr

Das Urheberrecht – seine verfassungsrechtlichen und einfachgesetzlichen Rechtsgrundlagen

Das Urheberrecht ist die Summe der Rechtsnormen, die das Verhältnis des Urhebers zu seinem Werk rechtlich regelt. Voraussetzung ist ein Urheber, der durch seinen gestaltenden und formprägenden Einfluss ein Werk erschafft. Urheberrechtlich geschützt sind Werke der Literatur, der Kunst und Wissenschaft. Dazu gehören Reden, Lichtbildwerke, Filme, Tanz, Pantomime und mit dem Computer erschaffene Werke. Das im Urheberrechtsgesetz normierte Urheberrecht gehört zum Privatrecht und ist das Gegenstück zum gewerblichen Rechtsschutz.

Das Urheberrecht und seine Rechtsquellen

Das Urheberrecht basiert auf mehreren Rechtsquellen. Zu den verfassungsrechtlichen Grundlagen gehört Art. 14 des Grundgesetzes (GG), der das Eigentum schützt. Daraus leitet das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung auch den vermögensrechtlichen Schutz des Urhebers ab. Gleichzeitig garantieren Art. 2 GG die Freiheit der persönlichen Entfaltung und Art. 5 GG die Freiheit der Kunst. Rechtsquelle des Urheberrechts sind auch einfachgesetzliche Regelungen, nämlich das Urheberrechtsgesetz (UrhG) von 1965, das Wahrnehmungsgesetz (WahrnG) und das Verlagsgesetz (VerlG). Fehlen spezielle gesetzliche Regelungen, kommen die Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Handelsgesetzbuch (HGB) zur Anwendung.

Das Urheberrecht und seine historischen Wurzeln

Bis in das Mittelalter war der Schutz von geistigen Werken unbekannt. Das änderte sich mit der Erfindung des Buchdrucks im 15. Jahrhundert, als Drucker bei den Obrigkeiten um Sonderrechte baten, um den Nachdruck von geistigen Werken zu unterbinden. Mit Beginn der Renaissance rückten individuelle Belange mehr in den Vordergrund. Der Urheber wurde als Belohnung für sein Werk mit Privilegien versehen und er genoss persönlichen Schutz. Auf der Grundlage der Naturrechtslehre wurde schließlich 1837 in Preußen eine zehn Jahre dauernde Schutzfrist für geistige Leistungen gewährt, die 1845 auf dreißig Jahre verlängert wurde.

Medienrecht – von Presse und Rundfunk bis zu Internet und Multimedia

Das Medienrecht beschäftigt sich mit Information und Kommunikation in privaten und öffentlichen Bereichen und tangiert Bereiche des Zivilrechts, des Strafrechts und des öffentlichen Rechts. Das Recht der Medien hat insbesondere in Artikel 5 des Grundgesetzes (GG) seine verfassungsrechtliche Grundlage, der die Meinungsfreiheit, die Rundfunk- und Pressefreiheit sowie die Freiheit der Kunst und der Information schützt. Diese in Art. 5 GG garantierten Schutzgüter werden durch Gesetze auf Bundesebene und auf Ebene der Länder umgesetzt. Aber auch das in Art. 2 GG geschützte allgemeine Persönlichkeit hat im Medienrecht eine wesentliche Bedeutung, vor allem wenn es um den Schutz der Ehre, das Recht am eigenen Namen und am eigenen Bild geht.

Klassische Rechtsgebiete des Medienrechts

Zu den klassischen Rechtsgebieten im Medienrecht gehören das Presserecht, Verlagsrecht und Rundfunkrecht. Das Presserecht ist Sache der Länder. Für Verlage sind das Urheberrechtsgesetz, das Recht der Verwertungsgesellschaften und das Verlagsgesetz relevant. Für Rundfunkanstalten sind der Rundfunkstaatsvertrag und der Rundfunkgebührenstaatsvertrag rechtlich bedeutsam, wobei es für öffentlich-rechtliche Medien oftmals Einzelstaatsverträge gibt und für den privaten Rundfunk die Landesmediengesetze Gültigkeit haben.

Die neuen Medien und ihre Herausforderungen an Recht und Gesetz

Das Medienrecht steht vor der ständigen Herausforderung, mit der rasanten Entwicklung des Internets und Multimedia Schritt zu halten. Das 1997 verabschiedete Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetz war das erste im Bereich der Multimediagesetzgebung. Gerade bei der Nutzung des Internets steht der Schutz von Kindern und Jugendlichen im Vordergrund, für die es das Jugendschutzgesetz (JuSchG) gibt. Da sich im Medienrecht aufgrund der schnellen Entwicklung manchmal Regelungslücken ergeben, ist es sehr stark durch richterliches Recht geprägt. So ist es die Vielfalt medienrechtlicher Entscheidungen, die Rechtsgrundlagen und Rechtsklarheit schaffen.

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