Urheber- und Medienrecht

Nachrichten

BayVGH zu presserechtlichen Auskünften

Geschäftsführergehalt muss nicht offen gelegt werden

Die Presse hat keinen Anspruch auf Auskunft über das Gehalt des Geschäftsführers der Klinikum Bayreuth GmbH. Dies entschied der BayVGH in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes am Montag. mehr

Nachrichten

VG Lüneburg zur Meinungsfreiheit

Polizeisprecher darf Anti-Castor-Kletteraktion kritisieren

Die in einem Fernsehinterview von einem Polizeisprecher im Mai 2010 geäußerte Kritik am Verhalten einer Kletteraktivistin ist keine unsachliche persönliche ehrverletzende Schmähkritik gewesen. Dies hat das VG Lüneburg am Mittwoch entschieden. mehr

Hintergründe

BGH lässt Sedlmayr-Mörder abblitzen

Das portable Persönlichkeitsrecht

Das Persönlichkeitsrecht ist eine feine Sache. Bislang konnte man damit aber nicht viel anfangen, wenn es über das Netz aus dem Ausland attackiert wurde. David Ziegelmayer zeigt, warum sich das bald ändern wird und ausgerechnet der Mörder von Walter Sedlmayr den Gerichtsständen in der EU zum "Fliegen" verhilft. mehr

Nachrichten

LG Nürnberg-Fürth zu Prüfpflichten für Internetprovider

Konkrete Beanstandung muss geprüft werden

Mit Urteil vom Dienstag haben die fränkischen Richter die vom BGH für Internetprovider postulierten Prüfpflichten konkretisiert. Sie haben einem Zahnarzt einen Unterlassungsanspruch gegen den Betreiber eines Internetportals
zur Bewertung ärztlicher Leistungen zugebilligt. Der Arzt hatte sich im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Verbreitung einer negativen Bewertung zur Wehr gesetzt. mehr

Nachrichten

Umstrittenes Abkommen

EU-Kommissarin Kroes legt Acta ad acta

In der EU-Kommission bröckelt die Unterstützung für das umstrittene Urheberrechtsabkommen Acta. "Macht Euch um Acta keine Sorgen mehr", sagte die EU-Kommissarin Neelie Kroes am Freitag in Richtung der Netzaktivisten auf der Konferenz re:publica in Berlin. mehr

Hintergründe

Bohlen und Prinz Ernst August klagen gegen Zigarettenwerbung

EGMR soll deutsche Rechtsprechung zur Namensnennung von Prominenten prüfen

Vor den deutschen Gerichten erhielten sie keinen Schadensersatz, nun ziehen Dieter Bohlen und Prinz Ernst August von Hannover nach Straßburg, um für Werbungen der Zigarettenmarke Lucky Strike entschädigt zu werden. Was sich die Promis vom EGMR erhoffen, analysiert Markus Ruttig. mehr

Nachrichten

OLG Hamm zur Meinungsfreiheit

Delfinschützer dürfen weiter Kritik üben

Deutsche Tierschützer dürfen ein Delfinarium an der türkischen Riviera weiterhin öffentlich angreifen, müssen dabei aber auf dem Boden der Tatsachen bleiben. Sie dürfen den Betreibern des "Marmaris Türkei" vorwerfen, dass die Tiere in zu kleinen Käfigen und nur für Unterhaltungszwecke gehalten werden - nicht aber, dass es Quälerei und Wunden gibt. Dies entschied das OLG in einem am Freitag veröffentlichten Urteil. mehr

Nachrichten

LG Berlin zu abfälligen Äußerungen im Internet

Bushido und Pavic schließen Widerrufsvergleich

Mit einem Vergleich ist am Donnerstag ein Rechtsstreit vor dem LG Berlin vorerst zu Ende gegangen, bei dem es um Äußerungen des Rappers Bushido über die ehemalige "Big Brother"-Kandidatin Ingrid Pavic im Internet ging. Der Musiker hatte sich auf Myspace, Facebook und Twitter abfällig über die Klägerin geäußert, dann allerdings auf ihr Verlangen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung bezüglich dieser Äußerungen und ihrer Löschung abgegeben. mehr

Nachrichten

Generalanwalt zu Kopien von Computerprogrammen

Hersteller muss Lizenzveräußerung nicht hinnehmen

Die Entwickler von Computerprogrammen müssen es nicht dulden, wenn Kunden ihre Lizenzen weitergeben. Jedenfalls dann nicht, wenn hierdurch der erneute Download ermöglicht wird. Das machte der Generalanwalt des EuGH in seinem Schlussantrag vom Dienstag zum Fall UsedSoft gegen Oracle deutlich. Dies soll jedoch nicht für die Weiterveräußerung gebrauchter Softwarekopien gelten. mehr

Hintergründe

LPRS-Forum Recht und Medien

PR-Profis, Medienanwälte, Zuckerbrot und Peitsche

Über Verdächtige in Strafverfahren berichtet die meinungsschnelle Presse ausführlich, von ihrer Entlastung erfährt das Publikum kaum. Wie Medien in Strafprozessen wirken und was sie bewirken können, war Thema des 7. LPRS-Forums in Leipzig. Allerdings wussten die Zuschauer danach deutlich mehr über das Selbstverständnis von Anwälten und PR-Profis als über Grenzen und Möglichkeiten von Pressearbeit bei Gerichtsverfahren. mehr

Das Urheberrecht – seine verfassungsrechtlichen und einfachgesetzlichen Rechtsgrundlagen

Das Urheberrecht ist die Summe der Rechtsnormen, die das Verhältnis des Urhebers zu seinem Werk rechtlich regelt. Voraussetzung ist ein Urheber, der durch seinen gestaltenden und formprägenden Einfluss ein Werk erschafft. Urheberrechtlich geschützt sind Werke der Literatur, der Kunst und Wissenschaft. Dazu gehören Reden, Lichtbildwerke, Filme, Tanz, Pantomime und mit dem Computer erschaffene Werke. Das im Urheberrechtsgesetz normierte Urheberrecht gehört zum Privatrecht und ist das Gegenstück zum gewerblichen Rechtsschutz.

Das Urheberrecht und seine Rechtsquellen

Das Urheberrecht basiert auf mehreren Rechtsquellen. Zu den verfassungsrechtlichen Grundlagen gehört Art. 14 des Grundgesetzes (GG), der das Eigentum schützt. Daraus leitet das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung auch den vermögensrechtlichen Schutz des Urhebers ab. Gleichzeitig garantieren Art. 2 GG die Freiheit der persönlichen Entfaltung und Art. 5 GG die Freiheit der Kunst. Rechtsquelle des Urheberrechts sind auch einfachgesetzliche Regelungen, nämlich das Urheberrechtsgesetz (UrhG) von 1965, das Wahrnehmungsgesetz (WahrnG) und das Verlagsgesetz (VerlG). Fehlen spezielle gesetzliche Regelungen, kommen die Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Handelsgesetzbuch (HGB) zur Anwendung.

Das Urheberrecht und seine historischen Wurzeln

Bis in das Mittelalter war der Schutz von geistigen Werken unbekannt. Das änderte sich mit der Erfindung des Buchdrucks im 15.Jahrhundert, als Drucker bei den Obrigkeiten um Sonderrechte baten, um den Nachdruck von geistigen Werken zu unterbinden. Mit Beginn der Renaissance rückten individuelle Belange mehr in den Vordergrund. Der Urheber wurde als Belohnung für sein Werk mit Privilegien versehen und er genoss persönlichen Schutz. Auf der Grundlage der Naturrechtslehre wurde schließlich 1837 in Preußen eine zehn Jahre dauernde Schutzfrist für geistige Leistungen gewährt, die 1845 auf dreißig Jahre verlängert wurde.

Medienrecht – von Presse und Rundfunk bis zu Internet und Multimedia

Das Medienrecht beschäftigt sich mit Information und Kommunikation in privaten und öffentlichen Bereichen und tangiert Bereiche des Zivilrechts, des Strafrechts und des öffentlichen Rechts. Das Recht der Medien hat insbesondere in Artikel 5 des Grundgesetzes (GG) seine verfassungsrechtliche Grundlage, der die Meinungsfreiheit, die Rundfunk- und Pressefreiheit sowie die Freiheit der Kunst und der Information schützt. Diese in Art. 5 GG garantierten Schutzgüter werden durch Gesetze auf Bundesebene und auf Ebene der Länder umgesetzt. Aber auch das in Art. 2 GG geschützte allgemeine Persönlichkeit hat im Medienrecht eine wesentliche Bedeutung, vor allem wenn es um den Schutz der Ehre, das Recht am eigenen Namen und am eigenen Bild geht.

Klassische Rechtsgebiete des Medienrechts

Zu den klassischen Rechtsgebieten im Medienrecht gehören die Presse, Verlage und Rundfunkanstalten. Das Presserecht ist Sache der Länder. Für Verlage sind das Urheberrechtsgesetz, das Recht der Verwertungsgesellschaften und das Verlagsgesetz relevant. Für Rundfunkanstalten sind der Rundfunkstaatsvertrag und der Rundfunkgebührenstaatsvertrag rechtlich bedeutsam, wobei es für öffentlich-rechtliche Medien oftmals Einzelstaatsverträge gibt und für den privaten Rundfunk die Landesmediengesetze Gültigkeit haben.

Die neuen Medien und ihre Herausforderungen an Recht und Gesetz

Das Medienrecht steht vor der ständigen Herausforderung, mit der rasanten Entwicklung des Internets und Multimedia Schritt zu halten. Das 1997 verabschiedete Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetz war das erste im Bereich der Multimediagesetzgebung. Gerade bei der Nutzung des Internets steht der Schutz von Kindern und Jugendlichen im Vordergrund, für die es das Jugendschutzgesetz (JuSchG) gibt. Da sich im Medienrecht aufgrund der schnellen Entwicklung manchmal Regelungslücken ergeben, ist es sehr stark durch richterliches Recht geprägt. So ist es die Vielfalt medienrechtlicher Entscheidungen, die Rechtsgrundlagen und Rechtsklarheit schaffen.

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Veranstaltungen und Seminare

21.05.2012, Stuttgart1. PUBLICUS-Kongress

22.05.2012 - 23.05.2012, Leipzig13. Kongress Neue Verwaltung

25.05.2012, MainzMainz Media Forum

11.06.2012 - 13.06.2012, BerlinSummer Academy State Aid

12.06.2012 - 13.06.2012, BrüsselEnforcement of EU-Animal Welfare Legislation

Rechtsgebiete: