Die vier Kit Kat-Finger sind nicht in allen maßgeblichen EU-Mitgliedstaaten so bekannt, dass sie für einen Markenschutz der Form ausreichen - zumindest konnte der Produzent Nestlé dies nicht nachweisen, so der EuGH.
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Der Deutsche Wetterdienst hat im Streit um seine WarnWetter-App einen Teilerfolg vor dem OLG Köln erzielt. Die steuerfinanzierte App verstoße nicht gegen Wettbewerbsrecht, die Bereitstellung der App sei schon keine "geschäftliche Handlung".
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Puma findet die Erfindung "genial": eine fellbesetzte Badelatsche. Das meint auch Dolce&Gabbana - die Italiener haben eine ganz ähnliche Schlappe herausgebracht. Eine Verwechslungsgefahr bestehe aber nicht, entschied das OLG München.
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Eine kleine Hamburger Gastro-Kette legt sich mit dem großen Versandhändler Otto an - und gewinnt vor Gericht. Es bestehe keine Verwechslungsgefahr zwischen dem Otto-Versand und "Otto's Burger", entschied das LG.
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Die Vorsitzende Richterin am LG München I machte in der Verhandlung deutlich, dass sie vom Influencer-Wesen nicht viel hält. Doch was Fußballer-Gattin Cathy Hummels für ihren Lebensunterhalt tue, sei deshalb nicht unbedingt illegal.
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Der Patentrechtler Kaya Köklü hat sich Tigges Rechtsanwälte in Düsseldorf angeschlossen. Die Kanzlei erweitert mit dem Neuzugang ihre Praxisgruppe für IP/IT, Wettbewerb & Vertrieb.
Eine deutsche Brennerei vertreibt schwäbischen Single Malt Whisky. Dessen Name könne aber Assoziationen an eine vermeintlich schottische Herkunft wecken, beklagt die Scotch Whisky Association vor dem EuGH. Der hat nun geurteilt.
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