OLG Köln zur App des Deutschen Wetterdienstes: Der DWD ist kein Wett­be­werber

13.07.2018

Der Deutsche Wetterdienst hat im Streit um seine WarnWetter-App einen Teilerfolg vor dem OLG Köln erzielt. Die steuerfinanzierte App verstoße nicht gegen Wettbewerbsrecht, die Bereitstellung der App sei schon keine "geschäftliche Handlung". 

Der Deutsche Wetterdienst (DWD) hat in dem Rechtsstreit mit der Wetter Online GmbH über seine "WarnWetter-App" vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln einen Teilerfolg erzielt. Der Senat hob ein zu Gunsten von Wetter Online ergangenes Urteil des Landgerichts Bonn auf und wies die Klage ab, soweit sie auf Wettbewerbsrecht gestützt wurde. Über die in dem Verfahren ebenfalls umstrittene öffentlich-rechtliche Zulässigkeit der WarnWetter-App müsse aber das Verwaltungsgericht entscheiden (Teilurt. v. 13.07.2018, Az. 6 U 180/17).

Die Wetter Online GmbH hatte in erster Instanz erfolgreich auf ein Verbot der WarnWetter-App geklagt, soweit diese den Nutzern kostenlos und werbefrei nicht nur amtliche Unwetterwarnungen, sondern auch weitere Wetterinformationen zur Verfügung stellte. Die Wetter Online argumentierte u.a. damit, die aus Steuergeldern finanzierte App benachteilige die privaten Wetteranbieter durch ein kostenloses Angebot, das über amtliche Unwetterwarnungen hinausgehe.

Das OLG entschied dagegen, dass sich aus dem Wettbewerbsrecht kein Unterlassungsanspruch gegen den DWD herleiten lasse. Die Bereitstellung der WarnWetter-App sei schon gar keine "geschäftliche Handlung" im Sinne des Wettbewerbsrechts. Der DWD werde nämlich aufgrund seiner gesetzlich normierten Aufgabe tätig. Nach § 4 Abs. 1 DWDG (Gesetz über den Deutschen Wetterdienst) gehöre zu diesen gesetzlichen Aufgaben auch die Erbringung meteorologischer Dienstleistungen für die Allgemeinheit als Teil der Daseinsfürsorge. Da der DWD im Rahmen des ihm konkret gesetzlich zugewiesenen Aufgabenbereichs tätig geworden sei, scheide die Anwendung von Wettbewerbsrecht aus.

Dies gelte auch unabhängig von der Frage, ob die WarnWetter-App kostenpflichtig sei und dadurch Einnahmen erzielt würden. Soweit Wetter Online sich neben dem Wettbewerbsrecht auch auf einen Verstoß gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften gestützt hat, hätten hierüber die Verwaltungsgerichte zu entscheiden, so das OLG. 

acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OLG Köln zur App des Deutschen Wetterdienstes: Der DWD ist kein Wettbewerber . In: Legal Tribune Online, 13.07.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/29757/ (abgerufen am: 18.03.2024 )

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