Wann müssen Influencer ihre Produktpräsentationen als Werbung kennzeichnen? Am Montag beginnt in München ein Verfahren, durch das sich eine völlig verunsicherte Branche Klarheit erhofft, wie Sabrina Dücker und Nele Todsen zeigen.
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Eine schwäbische Brennerei darf ihren Whisky nicht mehr unter der Bezeichnung "Glen Buchenbach" vertreiben. Der Name erinnere zu sehr an schottischen Whisky und sei daher irreführend, urteilten die Hamburger Richter.
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Kurz nach ihrem Austritt aus der AfD ließ Frauke Petry die Marke "Die blaue Partei" eintragen. Die AfD war mit der Anmeldung ihrer Marke "Die Blauen" aber zwei Wochen schneller gewesen, weswegen Petry nun vor dem LG München I unterlag.
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Seit 1960 wirbt die Krombacher-Brauerei mit dem Slogan "mit Felsquellwasser gebraut" - und wird das nach einem Urteil des OLG Hamm auch weiterhin tun dürfen. Die Kosten des Verfahrens muss sie aber trotzdem tragen.
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Blogger und Influencer müssen Werbung in ihren Posts als solche kennzeichnen. Allerdings ist nicht jede Information über Produkte gleich als Werbung zu qualifizieren. Das KG Berlin hat jetzt Vorgaben zur Kennzeichnungspflicht gemacht.
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Die Vereinigung italienischer Hersteller von Parmaschinken wacht genau über ihre Ursprungsbezeichnung und verklagte einen Schinkenverkäufer, der Pfeffer und Knoblauch verwendete. Der Argumentation konnte auch das OLG Köln nicht widerstehen.
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Wie das Spielzeug selbst erfordert auch der markenrechtliche Streit um die Form des bekannten Geduldsspielzeugs jede Menge Geduld. Am Mittwoch wird erneut vor dem EuG verhandelt.
Bislang mussten Hersteller ihre Staubsauger mit einem Energie-Label versehen. Die Regelung dazu ist am Freitag allerdings ausgelaufen. Die Unternehmen müssen diese Geräte daher bis zur Neuregelung nicht mehr kennzeichnen.
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