Frauke Petry ./. AfD: Marke "Die blaue Partei" für nichtig erklärt

29.01.2019

Kurz nach ihrem Austritt aus der AfD ließ Frauke Petry die Marke "Die blaue Partei" eintragen. Die AfD war mit der Anmeldung ihrer Marke "Die Blauen" aber zwei Wochen schneller gewesen, weswegen Petry nun vor dem LG München I unterlag.

Frauke Petry hat einen Markenstreit mit ihrer früheren Partei verloren. Ihre angemeldete Marke "Die blaue Partei" wurde vom Landgericht (LG) München I am Dienstag für nichtig erklärt (Urt. v. 29.01.2019, Az. 33 O 421/18).

Petry hatte nach ihrem medienwirksam inszenierten Austritt aus der AfD im Jahr 2017 "Die blaue Partei" gegründet und den Schriftzug als Logo beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) als Marke angemeldet. Die AfD war mit ihrer Marke "Die Blauen" aber rund zwei Wochen schneller als Petry und verlangte von ihr, die Marke zu löschen.

Das LG gab der Klage der AfD am Dienstag statt. Die Partei habe das prioritätsältere Zeichen inne, wobei gleichzeitig Verwechslungsgefahr mit der Marke Petrys bestehe. Petry muss der AfD zudem die vorgerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von rund 1.820 Euro nebst Zinsen erstatten.

Petry hatte argumentiert, dass "Die blaue Partei" einen Wiedererkennungswert habe, der über die bloße Substantivierung hinausgehe. "Die Blauen" hingegen könnten im entsprechenden Kontext auch Betrunkene, Studentenverbindungen, Bauarbeiter, eine Fußballmannschaft oder deren Fans sein.

LG: Verkehr kann Marken nicht auseinanderhalten

Der wesentliche Sinngehalt der beiden Zeichen sei aber der einer Gruppe, deren Abgrenzungs- beziehungsweise Erkennungsmerkmal die Farbe Blau sei, so das Gericht. Was das konkret zu bedeuten habe, erschließe sich dem angesprochenen Verkehr zwar nicht. Es kann aber nach Auffassung des Gerichts nicht davon ausgegangen werden, dass der Verkehr die beiden Bezeichnungen mit der erforderlichen Sicherheit auseinander halten können wird, wenn er ihnen bei einem Angebot derselben Dienstleistung begegnet.

Die juristische Auseinandersetzung in München ist nicht die einzige zwischen Petry und ihrer Ex-Partei. Vor dem Kölner Landgericht siegte Petry beispielsweise: Die AfD scheiterte dort mit dem Versuch, Petrys neuer Partei den Namensbestandteil "blau" zu untersagen. "Blau" sei nämlich kein Namensbestandteil der AfD, urteilte das Kölner Gericht - anders als etwa bei den Grünen.

Auch Abseits des Markenrechts beschäftigt Petry die Justiz. Am 18. Februar beginnt am LG Dresden der Prozess wegen Meineides. Bis zum 13. März sind sieben Verhandlungstage geplant. Petry wird vorgeworfen, im November 2015 als Zeugin vor dem Wahlprüfungsausschuss des sächsischen Landtages unter Eid falsch ausgesagt zu haben. Die damalige AfD-Chefin hatte einen Irrtum eingeräumt, zugleich aber versichert, nicht absichtlich falsch ausgesagt zu haben.

acr/LTO-Redaktion

mit Materialien der dpa

Zitiervorschlag

Frauke Petry ./. AfD: Marke "Die blaue Partei" für nichtig erklärt . In: Legal Tribune Online, 29.01.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/33527/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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