Die Marke "Wiesn" gehört endlich der Stadt München: Die Stadt will damit den "guten Namen" des Münchener Oktoberfestes schützen. Das Wort "Oktoberfest" selbst soll als nächstes geschützt werden.
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Vor gut 20 Jahren hatten sie die Schnappsidee ihres Lebens: Ein Ehepaar beschloss im Mallorca-Urlaub, das Wort "Ballermann" als Marke schützen zu lassen. Lizenzgebühren machten sie reich. Das OLG München entscheidet nun, ob das so weitergeht.
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Ein Anwalt staunte nicht schlecht: Er hatte der Wochenzeitung DIE ZEIT ein Interview gegeben und dieses mit dem ZEIT-Logo auf seiner Website verlinkt. Daraufhin rügte die FAZ die Verletzung von Markenrechten – und zwar der Konkurrenz.
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Für die gebeutelte Bayern-SPD ist es ein Coup: Sie sicherte sich eine Domain, mit deren Wortfolge die CSU Wahlkampf macht. Aber muss eine Partei sich gefallen lassen, dass sie ausgerechnet dort kritisiert wird, wo man ihre eigenen Inhalte erwartet?
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Die Schuhkollektion der Influencerin Cathy Hummels beschäftigt die Gerichte: Das LG Hamburg erließ eine einstweilige Verfügung zugunsten des Schuherstellers Hummel. Die Zeichen der beiden Marken seien zu ähnlich.
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Ob Flugverspätung oder zu viel gezahlte Miete: Über Plattformen sollen Verbraucher ohne Kostenrisiko an ihr Geld kommen. Was die einen als Zugang zum Recht feiern, ist für die anderen ein Verstoß gegen das RDG. Nun könnte der BGH entscheiden.
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In der EU müssen Staubsauger mit einem Energieetikett versehen werden, das Auskunft über den Stromverbrauch gibt. Informationen, wie die Unternehmen den Energieverbrauch ermittelt haben, muss das Etikett aber nicht enthalten, so der EuGH.
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