Fahrerflucht ist kein bloßes Kavaliersdelikt - das gilt auch und sogar speziell für Anwälte. Machen sie sich dessen schuldig, müssen sie auch mit berufsrechtlichen Konsequenzen rechnen, wie eine aktuelle Entscheidung des Anwaltsgerichts Köln zeigt.
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Weil er unter ehrverletzenden Äußerungen bei Facebook den "Gefällt mir"-Button anklickte, muss ein Schweizer 4.000 Franken zahlen. Durch das "Liken" habe er die Ehrverletzung befürwortet und sich zu eigen gemacht, so die Richter.
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Nach 337 Verhandlungstagen ist die Frage der Strafbarkeit noch immer nicht geklärt. Dennoch stellt das Koblenzer LG einen der größten Neonazi-Prozesse in Deutschland ein. Der Grund: Die überlange Verfahrensdauer sei ein Verfahrenshindernis.
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Mit einem Greifarm erbeutete ein Ehepaar Pfandflaschen aus einem Altglascontainer. Die Staatsanwaltschaft beantragte Strafbefehle wegen Diebstahls des Pfands im Wert von 1,44 Euro. Der Richter lehnte den Erlass ab.
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Das Verfahren gegen die Frau des früheren Drogeriemarktchefs Anton Schlecker ist vorläufig eingestellt worden. Die wegen Beihilfe zum Bankrott Mitangeklagte wird 60.000 Euro an gemeinnützige Organisationen zahlen.
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Sie habe mehr an sich und ihre Karriere gedacht als an alles andere: Weil eine tschechische Juristin ihrer Chefin über Jahre immer wieder Abführmittel ins Wasser mischte, muss sie nun für drei Jahre ins Gefängnis, so ein dortiges Gericht.
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Der Name Schlecker war noch zu Beginn des Jahrzehnts allgegenwärtig in Deutschland. Dann kam der finanzielle Kollaps, der nun vor Gericht verhandelt wird. Ein Mitglied der Familie könnte glimpflich davon kommen.
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Das BMJV plant den massenhaften Einsatz von Überwachungssoftware zur Verfolgung von Straftaten. Ulf Buermeyer zum gewaltigen Ausmaß eines Vorhabens, das nur als bewusste Provokation des BVerfG verstanden werden könne.
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