Der BGH hat den Haftbefehl gegen den Bundeswehr-Offizier, der gemeinsam mit Franco A. Attentate auf Politiker geplant haben soll, aufgehoben. Der erforderliche dringende Tatverdacht liege nicht vor, so die Richter.
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Im NSU-Prozess drängt der Vorsitzende Richter erfolglos auf ein Ende der Beweisaufnahme. Selbst ein starker Richter ist in einigen Phasen des Prozesses oft mehr Getriebener denn Entscheider. Die Gründe erklärt Lorenz Leitmeier.
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Der Fahrdienst-Vermittler Uber hatte auch in Frankreich nur kurzweilig Erfolg: Schnell reagierten die Behörden mit einem Verbot der Dienstleistung und strafrechtlicher Verfolgung. Dazu waren sie auch berechtigt, so der EuGH-Generalanwalt.
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Seit Montag muss sich ein ehemaliger Linklaters-Partner vor dem LG München verantworten. Ihm wird vorgeworfen, eine studentische Hilfskraft bei einer Oktoberfestfeier der Kanzlei vergewaltigt zu haben.
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Das AG Hamburg wird während des G20-Gipfels eine Nebenstelle an der Gefangenensammelstelle Neuland errichten. So sollen effektiver Rechtsschutz und ein rechtsstaatliches Verfahren gewährleistet werden.
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Wer an illegalen Straßenrennen Teilnimmt, muss in Zukunft mit einer Freiheitsstrafe rechnen. Der Bundestag hat am Donnerstag ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Auch "Alleinraser" werden von dem Gesetz erfasst.
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Der BGH hat gleich in zwei Urteilen seine Anforderungen an die Sicherungsverwahrung präzisiert. Ihre Verhängung ist neben der lebenslangen Freiheitsstrafe möglich und die Anforderungen sind nicht so hoch, wie manches Gericht meint.
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Einige Punkte der Abgas-Affäre sind bereits entschieden. Die drohenden Strafen der US-Justiz könnten frühere Manager von Volkswagen aber noch zu spüren bekommen. Einer sitzt bereits fest - fünf weitere müssen nun sehr vorsichtig sein.
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