Das BMJV plant, das Weisungsrecht der Justizminister gegenüber der Staatsanwaltschaft einzuschränken. Die vorgeschlagene Gesetzesänderung ist auch eine Antwort auf aktuelle EuGH-Urteile zur Unabhängigkeit der deutschen Justiz.
Das BMJV will erreichen, dass die Digitalisierung in der Justiz fortschreitet. Dazu legt es einen Referentenentwurf vor, der die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten für alle Prozessbeteiligten ausbauen soll.
Kann die Bundesjustizministerin ihre wichtigsten Vorhaben noch vor Ende der Legislaturperiode durch den Bundestag bringen? Es hakt immer wieder: Krach in der Koalition, Kritik aus der Praxis und ein Prestige-Projekt, das auf Eis liegt.
Das Bundeskabinett brachte zum Jahresende eine Reihe von Gesetzentwürfen auf den Weg. Elektronische Wertpapiere sollen kommen, KRITIS-Betreiber sowie Mieter und Vermieter bekommen neue Vorgaben und Tattoos von Polizisten ein Gesetz.
Überlange Handyverträge oder ein aufgedrängter Vertragswechsel beim Energielieferanten sollen bald der Vergangenheit angehören: Ein neuer Gesetzesentwurf beschränkt u. a. automatische Vertragsverlängerungen und Telefonwerbung.
Whistleblower sorgen immer wieder für Schlagzeilen und tragen zur Aufdeckung verschiedenster Missstände bei. Eine EU-Richtlinie soll sie schützen, das BMJV geht in einem neuen Gesetzentwurf sogar noch darüber hinaus.
Weil die Staatsanwaltschaften in Deutschland im Einzelfall dem Weisungsrecht der Justizministerien unterliegen, sind sie nach Ansicht des EuGH nicht unabhängig. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht will das Problem jetzt angehen.
Das BMJV hat einen Gesetzentwurf zur Strafbarkeit krimineller Handelsplattformen im Internet veröffentlicht. Die Betreiber sollen sich künftig nicht mehr auf Unwissenheit berufen können.