Seit 2017 können Opfer, die im Strafverfahren als Zeuge aussagen müssen, professionelle Unterstützung bekommen. Trotz weniger Beiordnungen als erwartet hält das BMJV das Projekt, an dem auch Hunde mitwirken, für vielversprechend.
Als Stalking gilt aktuell ein "beharrliches" Verhalten, das das Leben des Opfers "schwerwiegend" beeinträchtigt. Künftig soll eine "nicht unerhebliche" und "wiederholte" Beeinträchtigung ausreichen. Das BMJV will Betroffene besser schützen.
Wo bisher nur die Beihilfe möglich ist, soll ein eigener Straftatbestand eingeführt werden, findet das Bundeskabinett bezüglich krimineller Handelsplattformen. Notare und Justiz müssen sich auf schnellere Digitalisierung einstellen.
Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem sogenannte Feindeslisten oder das Outing politischer Gegner bestraft werden sollen. Die Konturen des Entwurfs sind noch sehr unscharf, meint Christian Rath.
Die Justizministerin hat angekündigt, die Anwendbarkeit des § 238 StGB zu erleichtern und in dieser Hinsicht Strafbarkeitsschwellen zu senken. Ob ihr Vorschlag diese Ziele auch erreichen kann, wird bereits diskutiert.
Die GroKo hat sich darauf verständigt, das Merkmal "Rasse" aus Art. 3 GG zu streichen, ohne dabei das Schutzniveau bei rassistischen Diskriminierungen abzusenken. Ein Vorschlag aus dem BMJV stößt jetzt nicht nur bei Menschenrechtlern auf Kritik.
Rechtskräftig freigesprochenen Mordangeklagten* droht künftig ein Wiederaufnahmeverfahren: Eine entsprechende Gesetzesänderung wollen SPD und CDU/CSU im März auf den Weg bringen. Das BMJV hatte eine solche Initiative abgelehnt.
Zu weit oder nicht weit genug? Aus der Justiz und der Anwaltschaft kommt Kritik am Referentenentwurf des BMJV, der das Weisungsrecht gegenüber der Staatsanwaltschaft einschränken soll.