Die juristische Presseschau vom 23. April 2015: Vogelfreie Auslandsdaten – Selbst bezahlte Perücken – Verwertbare Dashcam-Bilder

23.04.2015

Justiz

BSG zu Perücke: Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass älteren Männer bei Haarausfall eine Perücke nicht von der Krankenkasse bezahlt bekommen müssen, berichten der Tagesspiegel (Jost Müller-Neuhof), die FAZ (Helene Bubrowski) und lto.de. Haarausfall sei bei Männern nicht krankhaft, da keine Körperfunktionen beeinträchtigt noch eine entstellende Wirkung gegeben sei. Daher half dem 76-jährigen Kläger auch der Gleichheitssatz nicht – bei Frauen sei Stigmatisierung gegeben und daher die Perücke zu bezahlen.

OLG München – Goebbels-Zitate: Das Oberlandesgericht München wird am heutigen Donnerstag über die Verpflichtung des Random House Verlags verhandeln, an die Inhaberin der Urheberrechte an Goebbels' Tagebüchern, für Zitate in einer Biographie zu zahlen. Der Verlag weigere sich, weil die Forderung sittenwidrig sei, werde damit aber nicht gewinnen, prognostiziert die SZ (Willi Winkler).

OLG München – NSU-Prozess: Über die am gestrigen Mittwoch erfolgte Aussage des heutigen sächsischen Verfassungsschutzpräsidenten vor dem Oberlandesgericht München berichten SZ (Annette Ramelsberger)  und taz (Andrea Röpke/Andreas Speit). Er berichtete über die Erkenntnisse zum Untertauchen des späteren NSU durch den V-Mann Piatto, die bereits 1998 bekannt und an den Thüringer Verfassungsschutz weitergegeben waren.

AG Nienburg zu Dashcam im Strafprozess: Wie lawblog.de (Udo Vetter) berichtet, hat das Amtsgericht Nienburg entschieden, dass Dashcam-Aufnahmen im Strafprozess grundsätzlich verwertbar sind. Würden Aufnahmen allerdings zur gezielten Verkehrsüberwachung gemacht, könne das im Einzelfall anders aussehen.

Thomas Walther: Die SZ (Peter Burghardt) porträtiert den ehemaligen Staatsanwalt, Richter und zuletzt Mitarbeiter in der Zentralen Stelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen in Ludwigsburg, Thomas Walter, der sich nach seiner Pensionierung nun als Anwalt für die Aufklärung von NS-Verbrechen einsetzt. Der heute 72-Jährige trug zur Verurteilung Demjanjuks in München bei und ist derzeit Nebenklagevertreter im Lüneburger Auschwitz-Prozess.

LG Lüneburg – Auschwitz-Prozess: Den Zweck des Lüneburger Auschwitzprozesses sieht Heinrich Werfing (zeit.de) nicht nur in Generalprävention, sondern gerade auch darin den Opfern Gehör zu verschaffen. Eine Überlebende habe dem Angeklagten die Hand gegeben und gesagt sie habe den Nazis vergeben, was diese aber nicht von ihrer Verantwortung befreie, berichten Welt (Per Hinrichs) und zeit.de.

VG Magdeburg zu Akteneinsicht bei Limbach-Kommission: Wie lto.de berichtet, entschied das Verwaltungsgericht Magdeburg, dass die Limbach-Kommission keine Stelle ist, die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit wahrnimmt. Mangels Behördeneigenschaft sei damit das Informationsfreiheitsgesetz nicht anwendbar und keine Akteneinsicht zu gewähren.

LG Essen – Biblis-Stillegung: Der FAZ (Timo Frasch) liegt die Klageerwiderung Hessens im Verfahren RWE gegen Hessen und den Bund vor. Danach bestehe ein Schadensersatzanspruch von RWE schon deshalb nicht, weil Biblis nicht aufgrund der Stillegungsverfügung abgeschaltet worden sei, sondern aus unternehmerischen Gründen. Außerdem könne der Anspruch schon gar nicht gegen Hessen gerichtet sein, da die Bundesregierung die maßgeblichen Entscheidungen getroffen habe.

LAG München zu Kündigung durch Kirche: Das Landesarbeitsgericht München hat die Entscheidung der Vorinstanz bestätigt, nach der die Kündigung einer langjährigen Angestellten in einer Einrichtung für behinderte Menschen der Diakonie rechtmäßig war, berichtet lto.de. Als Hobby-Pornodarstellerin habe sie sich in Widerspruch zur kirchlichen Sexualethik gestellt und so eine Loyalitätspflicht verletzt.

LG München I – Deutsche Bank-Prozess: Die Zeit (Stefan Willeke) bringt einen Vorbericht zu dem am kommenden Dienstag beginnenden Prozess gegen Jürgen Fitschen und andere (ehemalige) Vorstände der Deutschen Bank und rekapituliert die vor dem Landgericht München I zu verhandelnden Vorwürfe.

LG Darmstadt – Fall Tuğçe: Vor dem an diesem Freitag beginnenden Prozess gegen Sanel M., wegen des Todes der Studentin Tuğçe Albayrak, berichten SZ (Susanne Höll) und Welt (Hannelore Crolly) zusammenfassend über den Fall.

LG Hamburg – Conergy Vorstand: Vom Prozessauftakt vor dem Landgericht Hamburg, gegen Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder des mittlerweile insolventen Solarunternehmens Conergy, berichtet die FAZ (Carsten Germis). Es werde ihnen vorgeworfen mit einer frisierten Bilanz für 2006 den Aktienpreis in die Höhe getrieben und dann ihre Anteile verkauft zu haben, bevor der Preis wieder fiel.

StA Nürnberg – Ermittlungen beim ADAC: Gegen ranghohe Funktionäre des Bayerischen ADAC-Regionalverbands Nordbayern ermittelt laut SZ (Bastian Obermayer/Uwe Ritzer) und Handelsblatt die Staatsanwaltschaft Nürnberg wegen Verwendung von Mitgliedsbeiträgen für private Zwecke.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 23. April 2015: Vogelfreie Auslandsdaten – Selbst bezahlte Perücken – Verwertbare Dashcam-Bilder . In: Legal Tribune Online, 23.04.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15326/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

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