Die juristische Presseschau vom 23. Dezember 2015: Schein­ver­fahren vor EuGH / Über­las­tung nicht Über­länge / Hoeneß will raus

23.12.2015

Recht in der Welt

Polen – Demokratieabbau: Mit 235 von 420 Stimmen hat das polnische Parlament das Gesetz zur Neuordnung des Verfassungsgerichts verabschiedet. Dazu schreibt spiegel.de.

Organisierte Verfassungsgerichte: Können die "Europäische Konferenz der Verfassungsgerichte" oder die "Weltkonferenz der Verfassungsgerichte" dem polnischen Verfassungsgericht beistehen? lto.de (Christian Rath) kommt zu dem Schluss, dass eine Intervention derzeit unwahrscheinlich ist, weil es beiden Organisationen an gefestigter Identität und Selbstbewusstsein fehle. Sie könne aber helfen, nicht nur dem polnischen Verfassungsgericht sondern auch gegen die Schwächung der Idee einer starken nationalen Verfassungsgerichtsbarkeit.

Niederlande – Gerichtszuständigkeit bei TNU: Ein Berufungsgericht in Den Haag hat die Zuständigkeit der niederländischen Gerichtsbarkeit für die Klagen von vier nigerianischen Bauern gegen das Unternehmen Shell bestätigt, die auf Säuberung ölverschmutzter Dörfer in ihrem Heimatland klagen. Kläger wie diese müssen nun – jedenfalls bei niederländischen Unternehmen – nicht mehr vor die Gerichtsbarkeit in ihren Heimatländern, sondern können rechtsstaatlich etablierte Gerichte anrufen, meldet die FAZ.

Schiedsgericht – Australien/Philip Morris: Ein Schiedsgericht in Singapur hat entschieden, dass der Tabakkonzern Philip Morris nicht auf Grundlage eines Investitionsschutzabkommens zwischen Hongkong und Australien gegen australische Gesetze vorgehen kann, die den Aufdruck von Warnungen auf Tabakpackungen vorsehen. Die Kontrolle über die Investitionen seien der Niederlassung in Hongkong erst nach Entstehen des Streitfalls übergeben worden und das Verfahren damit rechtsmissbräuchlich. Das Verfahren war als Beispiel für die Gefahren von Investitionsschutzabkommen angeführt worden, schreibt die FAZ (Helene Bubrowski).

Sonstiges

Rabit-Einsatz Frontex: Auf Bitte Griechenlands wird durch Frontex kurz nach Weihnachten der Einsatz eines "Rapid Border Intervention Teams" erfolgen. Zu dem zweiten dieser Einsätze, bei welchen die Teilnahme für Mitgliedstaaten nach einer EU-Verordnung von 2007 verpflichtend ist, schreibt die FAZ (Helene Bubrowski).

Bestpreisklauseln: Die Verpflichtung für Hotels durch booking.com, ihre Zimmer nirgends günstiger anzubieten ist wettbewerbswidrig, entschied das Bundeskartellamt. Ein Vorteil für den Verbraucher bestehe nur auf den ersten Blick, tatsächlich würden schlicht niedrigere Preise unterbunden. Es berichtet die SZ (Caspar Busse).

Wahlprüfung Bremen: Zur Änderung der Sitzverteilung in der Bremer Bürgerschaft durch eine Entscheidung des Wahlprüfungsgerichts zugunsten der AfD, schreibt nun auch die FAZ (Reinhard Bingener) ausführlich unter dem Titel: "Wenn Wahlrecht auf Wirklichkeit trifft".

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/krü

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 23. Dezember 2015: Scheinverfahren vor EuGH / Überlastung nicht Überlänge / Hoeneß will raus . In: Legal Tribune Online, 23.12.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17958/ (abgerufen am: 02.05.2024 )

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