Die juristische Presseschau vom 8. Mai 2013: KZ-Wachmann in U-Haft – Ultimatum aus Karlsruhe – Gefängnisstrafe für Lauryn Hill

08.05.2013

Weitere Themen – Recht in der Welt

USA - Haftstrafe für Lauryn Hill: Wie die taz (Fatma Aydemir) berichtet, ist die ehemalige Fugees-Sängerin Lauryn Hill wegen Steuerhinterziehung zu drei Monaten Gefängnis, anschließendem dreimonatigen Hausarrest und einer Geldstrafe von 60.000 Dollar verurteilt worden. Hill hatte zugegeben, Steuern für ein Einkommen von mehr als 1,8 Millionen Dollar hinterzogen zu haben. Laut SZ (Christian Rohm) habe die Sängerin beteuert, ihre Steuern zahlen zu wollen, aber keine Möglichkeit gehabt, das Geld zur Begleichung ihrer Steuerschuld aufzubringen.

USA – Klage gegen Deutsche Bank: Nach Meldung der SZ (Andrea Rexer) und des Handelsblatts werden die Deutsche Bank und elf weitere Geldinstitute erneut in den USA verklagt. Ein US-Pensionsfonds wirft den Banken vor, jahrelang den Markt für Kreditausfallversicherungen (CDS) manipuliert und so die Kosten für Investoren in die Höhe getrieben zu haben.

Schweiz – Keine Ermittlungen gegen Nestlé: Die Staatsanwaltschaft des Schweizer Kantons Waadt wird nach Bericht der taz (PKT) keine Ermittlungen gegen den Lebensmittelkonzern Nestlé wegen fahrlässiger Tötung eines kolumbianischen Gewerkschafters einleiten. Für den Mord am Nestlé-Gewerkschafter Luciano Romero im Jahr 2005 waren zwar die unmittelbaren Täter in Kolumbien verurteilt worden, die vom kolumbianischen Gericht angeordnete Untersuchung der Rolle des Nestlé-Konzerns hatte aber nie stattgefunden. Vor vierzehn Monaten hatte dann die Berliner Menschenrechtsorganisation ECCHR Strafanzeige gegen fünf Nestlé-Manager gestellt. Nach Begründung der Staatsanwaltschaft sei nunmehr bereits Verjährung eingetreten.

Sonstiges

Feministischer Juristinnentag: lto.de (Wiebke Fröhlich) berichtet vom 39. Feministischen Juristinnentag (FJT), der vergangenes Wochenende in Berlin stattfand. Nicht nur Alter und Beruf der Teilnehmerinnen seien mit den Jahren vielfältiger geworden, sondern auch thematisch sei der FJT breiter aufgestellt. Neben Diskussionen über sexualisierte Gewalt hätten Stellungnahmen zu den Rechten intersexueller Menschen, der Diskriminierung in kirchlichen Wohlfahrtsverbänden und der Beschneidung von minderjährigen Mädchen wie Jungen auf dem Programm gestanden.

Das Letzte zum Schluss

Scheidung online: Nach einem Bericht der WAZ (Bernd Kiesewetter) darf ein Bochumer Rechtsanwalt jedenfalls für einvernehmliche Trennungen weiter mit dem Satz "Scheidung Online spart Zeit, Nerven und Geld" werben. Das OLG Hamm wies eine entsprechende Klage der Rechtsanwaltskammer ab, weil die Werbung, sowohl was die Zeit als auch die Kosten betreffe, nicht irreführend sei. Auch der Hinweis aufs Sparen von Nerven sei nachvollziehbar, weil der Mandant nur elektronisch mit dem Anwalt kommuniziere, was psychisch weniger belastend sein könne.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Übermorgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/js

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 8. Mai 2013: KZ-Wachmann in U-Haft – Ultimatum aus Karlsruhe – Gefängnisstrafe für Lauryn Hill . In: Legal Tribune Online, 08.05.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8689/ (abgerufen am: 29.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen