Die juristische Presseschau vom 08. April 2015: Menschenunwürdige Suizidprävention – Asylrichter ab dem ersten Tag – Folter in Italien

08.04.2015

Recht in der Welt

EGMR verurteilt Italien wegen Folter: Aufgrund der Geschehnisse in der Scuola Diaz in Genua während des G8-Gipfels 2001 verurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Italien wegen Verstoßes gegen das Folterverbot. Auch, dass das italienische Strafgesetzbuch keinen Straftatbestand gegen Folter kennt, und so die an dem Angriff auf teilweise bereits schlafende G8-Aktivisten beteiligten Polizisten nur zu geringen Strafen verurteilt wurden, kritisierte der EGMR laut SZ (Oliver Meiler). Auch spiegel.de (Hans-Jürgen Schlamp) berichtet.

Griechenland – Kronzeuge festgenommen: Wie die FAZ (Christian Schubert) und das Handelsblatt (Thomas Hanke/Gerd Höhler) berichten, ist den griechischen Behörden ein möglicher Kronzeuge gegen deutsche Unternehmen nach Festnahme übergeben worden. Er soll sowohl im Zusammenhang mit den Vorwürfen gegen KMW als auch Siemens stehen und zur Kooperation mit den Behörden bereit sein.

USA – Boston-Bomber: Im Fall des Attentäters von Boston wird die Entscheidung der Jury erwartet. Ein Schuldspruch ist laut spiegel.de (Mark Pitzke) sicher, der Verteidigung gehe es darum die Todesstrafe zu vermeiden.

Sonstiges

Fischer zu Gefahr: In seiner Kolumne nimmt Bundesrichter Thomas Fischer auf zeit.de den Germanwings-Absturz zum Anlass sich zum Umgang mit solchen Ereignissen zu äußern, der letztlich ein Umgang mit der jedem Individuum potentiell drohenden Gefahr sei, die es abschätzen und einordnen müsse.

Frauenrechte: Selim Çalişkan, Generalsekretärin der deutschen Sektion von Amnestie International, äußert sich in der SZ zur rechtlichen Situation von Frauen, national wie international, zeigt die Bedeutung des Frauenbildes für die rechtliche und tatsächliche Lage von Frauen auf und spricht sich auch für eine Änderung des deutschen Vergewaltigungsparagrafen aus.

Reparationszahlungen: Griechenland hat die Reparationsforderungen beziffert, taz (Ulrike Hermann) und Handelsblatt (Gerd Höhler/Donata Riedel) stellen die Forderungen und den Streit um ihre Berechtigung noch einmal dar. Stefan Ulrich (SZ) hält die juristischen Argumente gegen eine deutsche Zahlungspflicht für stichhaltig, aber darauf zu pochen für verfehlt. Die bestehende moralische Verpflichtung sollte mit einer Geste guten Willens gewürdigt werden, durch Stiftung, Spende oder Aufbauhilfe. Ulrike Hermann (taz) hält die selbst von NS-Deutschland anerkannten Zwangskredite für diese Zwecke für geeignet.

Das Letzte zum Schluss

Buch mit Gerichtsreportagen: Die FAZ (Peter Rawert) rezensiert "Uwe Nettelbeck: 'Prozesse' 1967-1969", herausgegeben von Petra Nettelbeck. Man könne sich zwar fragen, welche Berechtigung die erneute Veröffentlichung von 50 Jahre alten Gerichtsreportagen habe. Die "einzigartige Melange aus sprachlicher Brillianz teils erschreckender Sachlichkeit und teils wilder Polemik" sei jedoch lohnende Lektüre.

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/krü

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 08. April 2015: Menschenunwürdige Suizidprävention – Asylrichter ab dem ersten Tag – Folter in Italien . In: Legal Tribune Online, 08.04.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15173/ (abgerufen am: 08.05.2024 )

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