Die juristische Presseschau vom 08. April 2015: Menschenunwürdige Suizidprävention – Asylrichter ab dem ersten Tag – Folter in Italien

08.04.2015

Justiz

BGH – Rechtsfolgenlösung: Gegen die Verurteilung im aktuellen "Kanibalenfall" durch das Landgericht Dresden zu achteinhalb Jahren Freiheitsstrafe wegen Mordes ist die Staatsanwaltschaft (wohl nur hinsichtlich der Rechtsfolge) in Revision gegangen, meldet spiegel.de. Damit wird der Bundesgerichtshof über die Abweichung von der lebenslangen Freiheitsstrafe in diesem Fall zu entscheiden haben. Die Verteidigung soll keine Revision eingelegt haben.

BAG zu Klageausschlussklausel: Die FAZ (Joachim Jahn) macht auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 12. März aufmerksam, nach welchem eine Klage ausschließende Klausel in einem Aufhebungsvertrag nicht gültig ist, wenn vor Abschluss des Aufhebungsvertrags mit einer Kündigung gedroht wurde, die nicht ernsthaft in Erwägung gezogen werden konnte.

LG Kiel zu Schüssen auf Finanzbeamten: Wegen Heimtücke-Mordes verurteilte das Landgericht Kiel einen Steuerberater, der sich von einem Finanzbeamten in dessen Büro bitten ließ und ihn dann erschoss. Die Verteidigung hatte auf Totschlag plädiert und Revision eingelegt, melden unter anderem lto.de und spiegel.de.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 08. April 2015: Menschenunwürdige Suizidprävention – Asylrichter ab dem ersten Tag – Folter in Italien . In: Legal Tribune Online, 08.04.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15173/ (abgerufen am: 08.05.2024 )

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