Die juristische Presseschau vom 8. - 10. November 2014: Gesetzliche Regelung der Suizidhilfe - Urteile zum GDL-Streik - Verfassungsbeschwerde wegen Pflegenotstands

10.11.2014

Justiz

BVerfG zu Heimunterricht: Das Bundesverfassungsgericht hat am Freitag die Verfassungsbeschwerde von Eltern nicht zur Entscheidung angenommen, die ihre Kinder zuhause unterrichtet hatten und dafür mehrfach strafrechtlich belangt worden waren. Die Allgemeinheit habe ein "berechtigtes Interesse daran, der Entstehung von religiös oder weltanschaulich motivierten 'Parallelgesellschaften' entgegenzuwirken und Minderheiten zu integrieren." Die hessische Strafnorm sei deshalb mit dem Grundgesetz vereinbar. lawblog.de (Udo Vetter) berichtet.

BVerwG zur Aufenthaltserlaubnispflicht: Rechtsanwalt Rolf Gutmann erläutert und kritisiert auf lto.de das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Aufenthaltserlaubnispflicht für türkische Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren. Trotz der sogenannten Standstill-Klausel des Art. 13 des Assoziationsrats EWG-Türkei (ARB 1/80), die Beschränkungen für den Zugang von türkischen Arbeitnehmern und ihrer Familienangehörigen für den deutschen Arbeitsmarkt untersagt, wurde 1997 eine Aufenthaltserlaubnispflicht für türkische Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren eingeführt, die vorher nicht bestanden hat. Das BVerwG habe nun entschieden, dass der Verstoß gegen die Stillstand-Klausel wegen des Allgemeininteresses an einer effektiven Zuwanderungskontrolle gerechtfertigt sei. Die Entscheidung beruhe auf dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 10. Juli dieses Jahres zum deutschen Sprachtest für türkische Ehepartner.

BVerwG zu Behandlungskosten von Beamten: Die Samstags-Welt (Sven Eichstädt) stellt drei Urteile des Bundesverwaltungsgerichts zur Kostenerstattung von Behandlungskosten bei Beamten vor, die sich in privaten Kliniken haben behandeln lassen. Die Erstattung der Kosten nach der früher geltenden Beihilfeverordnung in Baden-Württemberg müsse sich nicht nach den Aufwendungen des billigsten, öffentlichen Krankenhauses richten, wie es das Land in den drei Fällen berechnet habe.

BGH zu Brillenwerbung: Ein Optiker hat auf einem Werbeflyer mit einer kostenlosen Zweitbrille geworben und verstieß damit nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs gegen das Heilmittelwerbegesetz. Bei der Werbungs habe es sich um eine "unzulässige Ankündigung einer Zuwendung" gehandelt, meldet lto.de.

BGH zu Bewertungsportalen: internet-law.de (Thomas Stadler) weist auf die Veröffentlichung eines Urteils des Bundesgerichtshofs hin, das die Zulässigkeit von öffentlichen Ärztebewertung auf dem Online-Portal jameda.de zum Gegenstand hatte. Der BGH habe keinen Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz angenommen, weil das Rechts auf informationelle Selbstbestimmung des Arztes die Kommunikationsfreiheit des Beklagten nicht überwiege.

LAG Hessen/ArbG Frankfurt zu GDL: Sowohl das Arbeitsgericht Frankfurt als auch das Landesarbeitsgericht Hessen entschieden vergangene Woche im Eilverfahren, dass der Streik der GDL rechtmäßig war. Unter anderem die Samstags-SZ (Daniela Kuhr/Andrea Rexer) und die Samstags-FAZ (Kerstin Schwenn) berichten. Arbeitsrechtsprofessor Michael Fuhlrott erläutert auf lto.de die gesetzliche Grundlage von Streiks, die Rechte der Arbeitgeber im Streikfall und die Voraussetzungen eines rechtmäßigen Streiks. Das Ziel der GDL, auch das Begleitpersonal zu vertreten, sei rechtlich legitim. Auch die Entscheidung des ArbG Frankfurt, dass der Streik nicht unverhältnismäßig war, sei nicht überraschend gewesen, weil die Messlatte sehr hoch liege. Arbeitsrechtsprofessor Stefan Greiner kommt im Interview mit spiegel.de (Dietmar Hipp) zur ähnlichen Einschätzung. Zudem hält er den Gesetzentwurf zur Tarifeinheit für verfassungsrechtlich bedenklich und unterbreitet eigene Vorschläge.

KG Berlin zu Uber: Das Berliner Kammergericht habe den Antrag eines Taxiunternehmens auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen den Fahrdienstvermittler Uber aus formellen Gründen zurückgewiesen, weil das Taxiunternehmen die Monatsfrist zur Vollziehung des Urteils versäumt habe. Die Frage der Rechtmäßigkeit bleibe damit weiter offen, meldet lto.de.

BVerfG– Pflege: Sieben Personen haben mit Unterstützung des Sozialverbands VdK eine Verfassungsbeschwerde wegen Pflegenotstands eingereicht, berichten die Samstags-SZ (Heribert Prantl). Die Beschwerdeführer erwarten, dass sie bald in Pflegeheime einziehen müssen und machen geltend, dass der Staat wegen der Missstände in der Pflege seiner Schutzpflicht nicht ausreichend nachkomme.

BVerwG – Elbvertiefung: Das Bundesverwaltungsgericht hat die Entscheidung zur Fahrrinnenanpassung der Elbe bei Hamburg ausgesetzt, um die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Weservertiefung abzuwarten. Daniel Welss stellt auf juwiss.de den Hintergrund des Falles vor dem BVerwG und das aktuelle Verfahren vor dem EuGH dar.

OLG München – NSU: Die Samstags-SZ (Annette Ramelsberger/Tanjev Schultz) stellt zehn gängige Verschwörungstheorien zusammen, die mittlerweile um den NSU-Komplex entstanden seien und überprüft sie auf ihre ihre Stichhaltigkeit.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 8. - 10. November 2014: Gesetzliche Regelung der Suizidhilfe - Urteile zum GDL-Streik - Verfassungsbeschwerde wegen Pflegenotstands . In: Legal Tribune Online, 10.11.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13751/ (abgerufen am: 07.05.2024 )

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