Die juristische Presseschau vom 5. März 2015: Beratung über Tarifeinheit – EZB darf nicht alles – Leck beim BND

05.03.2015

Justiz

BVerwG zu Flughafen München: Das Bundesverwaltungsgericht wies am Mittwoch die Nichtzulassungsbeschwerden verschiedener Kommunen gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts München ab, wonach das Planfeststellungsverfahren für die dritte Start- und Landebahn am Flughafen München gültig ist. Über die Beschwerden mehrerer Privatpersonen und des BUND stehen die Entscheidungen des BVerwG noch aus. Das melden Welt und lto.de.

OLG Dresden zu Flugpreisen: Preise bei Flugbuchungen müssen von Beginn an feststehen, nur vermeidbare Zuschläge dürfen noch hinzukommen. Ein vermeidbarer Zuschlag ist es nach Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden jedoch nicht, wenn der angegebene Preis nur für wenig übliche Zahlungsmethoden – hier Mastercard Gold oder Visa Electron – gilt und alle anderen mehr zahlen müssen. Das meldet lawblog.de (Udo Vetter).

VG Ansbach zu geschlechtsspezifischen Namen: Das Verwaltungsgericht Ansbach hat die Klage eines Transvestiten abgewiesen, dessen Antrag, neben seinem männlichen Vornamen auch einen weiblichen einzutragen, das Standesamt abgewiesen hatte. Das VG stützte sich auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, nach der ein Vorname dem Geschlecht des Namensträgers nicht eindeutig widersprechen dürfe, meldet lto.de.

Edathy: Die FAZ (Helene Bubrowski) setzt sich - mit Blick auf das Verfahren gegen Sebastian Edathy - mit der Einstellung nach § 153a Strafprozessordnung (StPO) auseinander. Dass die Voraussetzungen vorgelegen haben, sei im Fall Edathy nicht unvertretbar. Problematisch sei vielmehr im Fall Edathy die verpasste Aufklärung und insgesamt der laxe Umgang mit der Regelung, die so viel weniger Kontrolle aufweise als der eigentliche "Deal" nach § 257c StPO. Heinrich Wefing (Zeit) meint, durch die Einstellung sei all das, was von einem Strafverfahren erwartet werde – insbesondere Rechtsfrieden zu schaffen – nicht erreicht worden.

StA Göttingen – Wulff/Edathy: Die Ermittlungen wegen Geheimnisverrats in den Fällen Wulff und Edathy werden nur noch gegen Generalstaatsanwalt Lüttig geführt. Wie die FAZ meldet, hat die Staatsanwaltschaft Göttingen am Mittwoch die Einstellung der Ermittlungen gegen den früheren Präsidenten des Landgerichts Hannover mangels hinreichenden Tatverdachts mitgeteilt.

StA Neuruppin – BER-Korruptionsaffäre: Als BER-Chef schrieb Hartmut Mehdorn einem ehemaligen Bereichsleiter der Berliner Flughafengesellschaft eine glühende Referenz. Hinweise auf die mittlerweile von der Staatsanwaltschaft Neuruppin untersuchten Korruptionsvorwürfe gegen den Mann, sollen, nach Informationen des Handelsblattes (Massimo Bognanni/Sönke Iwersen), bei der Flughafengesellschaft bereits vor dem Empfehlungsschreiben bekannt gewesen sein. Intern wurde jedoch allenfalls rudimentär ermittelt und die Staatsanwaltschaft nicht informiert.

LG München I – Schumacher-Klage: Michael Schumacher wird voraussichtlich keine Entschädigung in Geld für Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Berichte in Illustrierten der Bauer Media Group erhalten. Das ergebe sich aus der Einschätzung der Pressekammer des Landgerichts München I laut SZ (Ekkehard Müller-Jentsch). Das Urteil werde Ende April verkündet.

LG München I – Fitschen u.a.: Die SZ (Klaus Ott) stellt die den Deutsche Bank-Managern gemachten Vorwürfe zu den einzelnen Angeklagten vor. In einem weiteren Beitrag schreibt die SZ (Hans Leyendecker/Klaus Ott) zur harschen Auseinandersetzungen zwischen Verteidigung und Anklagebehörde.

VG Köln – Frequenzauktion: Vor dem Verwaltungsgericht Köln geht das Unternehmen Liquid Broadband gegen das Vergabeverfahren zur anstehenden Auktion von Mobilfunkfrequenzen vor, meldet das Handelsblatt. Neueinsteigern würde der Markteintritt durch das Verfahren faktisch versperrt, weil er zu teuer sei.

LG Braunschweig – Porsche-Prozess: Im Prozess zweier Finanzinvestoren gegen Porsche vor dem Landgericht Braunschweig hat dieses sich am Mittwoch für unzuständig erklärt. Die Klage stütze sich nicht nur auf Verstöße gegen das Wertpapierhandelsgesetz sondern auch das Kartellrecht. Für Verstöße gegen letzteres sei in Niedersachsen jedoch ausschließlich das Landgericht Hannover zuständig, wo der Fall nun zu verhandeln sei, meldet die FAZ (Joachim Jahn).

StA München – Manipulation bei Transplantation: Die Staatsanwaltschaft München ermittelt nach Meldung von spiegel.de gegen einen früheren Chirurgen wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung. Er soll Blutwerte seiner Patienten manipuliert haben. Dabei soll er in Kauf genommen haben, dass seine Patienten auf der Warteliste für Spenderorgane vor andere schwerkranke Patienten rutschen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 5. März 2015: Beratung über Tarifeinheit – EZB darf nicht alles – Leck beim BND . In: Legal Tribune Online, 05.03.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14851/ (abgerufen am: 29.04.2024 )

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