Die juristische Presseschau vom 5. März 2015: Beratung über Tarifeinheit – EZB darf nicht alles – Leck beim BND

05.03.2015

Für heute ist die Beratung über die Tarifeinheit angesetzt und diese kann durchaus verfassungsgemäß gestaltet werden. Außerdem in der Presseschau: Sprachexperten sollen bei der Verständlichkeit von Gesetzen helfen, Grüne haben Gesetzentwurf zur Cannabislegalisierung vorgelegt, EZB darf Sitz im Euroraum für Euro-Wertpapierhandel nicht vorschreiben, Hoeneß satirisch verfilmt und was ein Leck beim BND anrichtete.

Thema des Tages

Tarifeinheit: Für den heutigen Donnerstag ist die Beratung über das Gesetz zur Tarifeinheit im Bundestag angesetzt. Die taz (Pascal Beucker) stellt die geplante Regelung kurz dar. Danach soll bei Vereinbarung unterschiedlicher Tarifverträgen verschiedener Gewerkschaften in einem Betrieb, nur die Vereinbarung der größten Gewerkschaft Bestand haben.

Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier legt in der Welt dar, warum Regelungen, die der Gefahr unbegrenzter Tarifpluralität begegnen, verfassungsrechtlich durchaus zulässig sein können. Dies gelte jedenfalls, wenn sie – bezogen auf das Grundrecht der Vereinigungsfreiheit aus Artikel 9 Grundgesetz – "koordinierende" und keine "eingreifenden" Regelungen seien.

Nikolaus Piper (SZ) kommentiert, dass das Bedürfnis verständlich sei, schädliche Auswirkungen der Verfolgung von Individualinteressen durch kleine Gewerkschaften zu unterbinden – wie etwa bei Lokführern und Piloten. Er hält die geplante Regelung jedoch für verfassungsrechtlich bedenklich und meint, so könne es jedenfalls nicht gehen.

Rechtspolitik

Einfache Gesetzessprache: Bei der Formulierung des geplanten Gesetzes für besseren Kleinanlegerschutz sollen zum ersten Mal Sprachexperten eingesetzt werden, die für Verständlichkeit der Gesetzessprache sorgen sollen. Das meldet die taz.

Datenschutzgrundverordnung: Aus einem geleakten Dokument der Arbeitsgruppe der EU-Regierungen zur Datenschutzgrundverordnung von Ende Februar, ergibt sich laut taz (Svenja Bergt) eine deutliche Aufweichung bedeutsamer Grundsätze, die das EU-Parlament in seinem Vorschlag vom letzten Jahr noch festgeschrieben hatte. Dies betreffe etwa das Prinzip der Datensparsamkeit sowie der Zweckbindung von erhobenen Daten.

Unabhängige Justiz: Christian Bommarius (Berliner Zeitung) nimmt den Fall Edathy sowie weitere kontrovers diskutierte Entscheidungen von Strafverfolgung und Justiz zum Anlass, auf deren Abhängigkeiten zu verweisen. Gerichte könnten nur richten, wenn die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft Anklage erhebe. Erforderlich sei eine echte Justizreform, die für echte Unabhängigkeit sorge.

Kein deutsches Islamgesetz: Rechtsprofessor Hans Michael Heinig spricht sich in der FAZ gegen ein Islamgesetz nach österreichischem Vorbild in Deutschland aus. Tatsächlich bestehende Probleme seien durch ein solches Gesetz nicht in den Griff zu bekommen. Integrations- und Religionspolitik in Zusammenarbeit mit Muslimen, wie sie in Deutschland stattfinde, sei förderlicher. Insbesondere kritisiert er die Schaffung einer Regelung speziell für eine Religion sowie die hoheitliche Festlegung ihrer Organisationsstruktur, was sich schon nicht mit dem Grundgesetz vereinbaren ließe.

TTIP – Schiedsgerichte: Rechtsanwalt und Vorstandsmitglied der American Arbitration Association Siegfried H. Elsing verteidigt im Handelsblatt die Schiedsgerichtsbarkeit. Für sie spreche die Unabhängigkeit, die staatliche Gerichte mit dem Staat als Prozesspartei nicht zwingend gewährleisteten. Schiedsgerichte seien an die Rechtsordnung gebunden und die Veröffentlichung von Verhandlungen und/oder Akten könne vereinbart werden. Thorsten Koch (vorschriften.blogspot.de) verweist hingegen darauf, dass Entschädigungen – mit welchen die Schiedsgerichte staatliches Fehlverhalten ausgleichen sollen – als Mittel gegen unliebsame staatliche Maßnahme durch das Grundgesetz außerhalb von Enteignung und Amtshaftung gerade nicht vorgesehen seien.

Cannabislegalisierung: SZ (Hannah Beitzer) und lto.de stellen den Gesetzentwurf der Grünen zur Legalisierung von Cannabis vor. Danach sollen Erwachsene streng kontrolliert Cannabis in speziellen Geschäften kaufen dürfen. Der Besitz von bis zu 30 Gramm soll straffrei sein. Die Zeit (Roberto Saviano) beschäftigt sich am Beispiel der USA mit den Auswirkungen der Legalisierung, insbesondere auf die Schwächung von Drogenkartellen durch den Marktverlust, die auch in der europäischen Legalisierungsdebatte beachtet werden sollte.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 5. März 2015: Beratung über Tarifeinheit – EZB darf nicht alles – Leck beim BND . In: Legal Tribune Online, 05.03.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14851/ (abgerufen am: 16.04.2024 )

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