Die juristische Presseschau vom 26. bis 28. November 2016: Sch­mer­zens­geld für Ange­hö­rige / Justiz im Internet / 3D-Tat­ort­ver­mes­sung

28.11.2016

Justiz

Neue Justiz-Statistiken: Erstmals sollen demnächst die seit 1992 vom Bundesamt für Justiz gesammelten jährlichen Daten über Ermittlungsverfahren in Deutschland veröffentlicht werden, worin nach rechtsextremistischen und fremdenfeindlichen Straftaten unterschieden wird, weiß die Montags-SZ (Wolfgang Janisch), der die Zahlen für 2015 vorliegen. Danach sei ein dramatischer Anstieg von rechtsextremer und fremdenfeindlicher Internet-Hetze zu verzeichnen. Die Statistik versuche, die Geisteshaltung von Tätern mit zu erfassen und so eine entsprechende Einordnung zu ermöglichen. 

OLG München zu BND-Resident: Die Samstags-FAZ (Albert Schäffer) berichtet über den Fall eines in Lettland stationierten Mitarbeiters des Bundesnachrichtendienstes, der 2008 nach Berlin versetzt wurde. Er hatte die Liebesbeziehung zu einer Lettin verspätet beim BND angezeigt – und nachdem er seine Partnerin vom lettischen Verfassungsschutz hatte überprüfen lassen. Die Versetzung war zwar 2011 vom Bundesverwaltungsgericht für rechtswidrig erklärt worden; dennoch scheiterte er nun in zweiter Instanz beim Oberlandesgericht München mit seiner gegen die Bundesrepublik gerichteten Schadenersatzklage. Das OLG argumentierte, die Rechtsauffassung des BND, eine Versetzung sei rechtmäßig, sei zur Zeit der Versetzungsentscheidung vertretbar gewesen, somit liege kein schuldhaftes Verhalten vor.

LAG Köln zu verspätetem Lohn: Die zivilrechtliche Pauschale für den Gläubiger einer Entgeltforderung gilt auch im Arbeitsrecht, entschied nach einer Meldung der Samstags-Welt das Landesarbeitsgericht Köln. Arbeitnehmer, deren Lohn verspätet oder unvollständig ausgezahlt wird, können nach der nicht rechtskräftigen Entscheidung damit gegen ihre Arbeitgeber eine Pauschale von 40 Euro geltend machen.

AGH zu beA: Der Anwaltsgerichtshof Berlin hat in der vergangenen Woche zwei einstweilige Verfügungen aufgehoben, die bislang einer Freischaltung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) im Wege standen. Dies meldet lto.de (Pia Lorenz).

Landgericht Dessau-Roßlau – getötete Studentin Yangjie Li: Die Samstags-SZ (Annette Ramelsberger) berichtet vom Prozessauftakt vor dem Landgericht Dessau-Roßlau gegen ein Paar, das die chinesische Austauschstudentin Yangjie Li brutal vergewaltigt und an ihren Verletzungen sterben gelassen haben soll. Dabei geht es auch um die Eltern des Angeklagten, die bei der Dessauer Polizei tätig waren und zu Beginn an den Ermittlungen beteiligt waren. Dazu auch spiegel.de.

LG Traunstein – Bad Aibling: Über das vor dem Landgericht Traunstein laufende Verfahren gegen den Fahrdienstleiter Michael P. im Falle des Zugunglücks von Bad Aibling informiert der Spiegel (Julia Jüttner) und zeichnet die Umstände nach, die im Februar dieses Jahres zum Aufeinanderprallen zweier Züge führten. Die Anklage laute auf fahrlässige Tötung in zwölf Fällen und fahrlässige Körperverletzung in 89 Fällen. Ein Urteil wird für Anfang Dezember erwartet.

LG Berlin  Flüchtlingsunterbringung: Die WamS (Jan Dams) berichtet von der Klage eines Bauunternehmers, der für Berlin Flüchtlingsunterkünfte baute und das Land auf 800.000 Euro Werklohn verklagte. Im Verfahren vor dem Landgericht Berlin hielt das Land dagegen, es bestünden Ansprüche aus Vertragsstrafen in Höhe von 720.000 Euro wegen anderer, verspätet fertiggestellter Bauten. Das Gericht hielt die Einwendungen nicht für tragfähig, das Verfahren endete mit einem Vergleich über zwei Drittel der Klagesumme.

StA Oldenburg  Anklagen im Fall Niels H.: Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat im Fall um den mutmaßlichen Serienmörder Niels H. Anklage wegen Totschlags durch Unterlassen gegen sechs Verantwortliche aus dem Klinikum Delmenhorst, darunter zwei ehemalige Oberärzte, erhoben. Dazu ausführlich der Spiegel (Hubert Gude/Veronika Hackenbroch, Zusammenfassung auf spiegel.de (Hubert Gude)). Es sei dem ehemaligen Krankenpfleger H. im Jahr 2005 möglich gewesen, eine weitere Patientin zu töten, nachdem er bereits auf frischer Tat ertappt worden sei, aber noch zwei Tage weiter in der Klinik arbeiten durfte.

Anzeige gegen Freital-Ermittler: Wie der Spiegel knapp meldet, hat ein Anwalt der im Fall der Terror-Gruppe Freital Angeklagten beim Generalbundesanwalt Strafanzeige gestellt. Es gehe um den Vorwurf der Rechtsbeugung, Strafvereitelung im Amt und Datenunterdrückung durch an den Ermittlungen gegen die Gruppe beteiligten Polizisten und Staatsanwälte. Der Anwalt erklärte, man habe einem Zeugen, der in Kontakt mit dem sächsischen Verfassungsschutz stand und als Mittäter verdächtigt werde, Vertraulichkeit zugesichert.

Silvester-Übergriffe: Wegen Taten im Zusammenhang der Silvester-Übergriffe hat das Amtsgericht Köln bislang sechs Täter zumeist zu Bewährungsstrafen verurteilt, in weitaus mehr Fällen wurden die Ermittlungen dagegen eingestellt. Auch die Polizeipräsidien von Düsseldorf, Dortmund und Bielefeld hätten den allermeisten Anzeigen, die zu Vorfällen in der vergangenen Silvesternacht eingegangen waren, keine Tatverdächtigen zuordnen können. Dies geht aus einer Antwort des nordrhein-westfälischen Innenministeriums hervor, über die die Samstags-Welt (Kristian Frigelj) berichtet.

Hoeneß-Rückkehr: Zwar gäbe es zahlreiche gute Gründe, die gegen eine Rückkehr von Uli Hoeneß an die Vereinsspitze des FC Bayern sprechen. Keiner davon sei aber, dass er vorbestraft ist – so Christian Bommarius (Sonntags-BerlZ). Zur Begründung verweist er auf das Resozialisierungsziel des Strafvollzugs und kritisiert, dass die Gesellschaft die Möglichkeit der Wiedereingliederung gerade nicht allen Tätern, die ihre Strafe verbüßt hätten, zugesteht – so etwa im Fall des Ex-RAF-Terroristen Christian Klar.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 26. bis 28. November 2016: Schmerzensgeld für Angerige / Justiz im Internet / 3D-Tatortvermessung . In: Legal Tribune Online, 28.11.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21271/ (abgerufen am: 29.04.2024 )

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