Die Regierungskoalition hat sich auf eine Regelung des Hinterbliebenengeldes geeinigt. Außerdem in der Presseschau: Die Justiz im Netz, neue Justiz-Statistiken, Tatortvermessung in 3D, Predictive Policing und teure Sonderangebote.
Thema des Tages
Schmerzensgeld für Angehörige: Die Bundesregierung hat sich auf einen Gesetzentwurf zur Regelung des sogenannten Hinterbliebenengeldes geeinigt. Wer etwa durch Straftat oder fremdverschuldeten Unfall einen Angehörigen im erweiterten Sinn verliert, kann einen Anspruch auf Schmerzensgeld gegen den Verursacher haben. Anspruchsberechtigt sollen "nahestehende Personen" sein, neben nahen Verwandten auch unverheiratete Partner oder der soziale Vater. Die Haftung solle auch dann gelten, wenn der Verursacher nur aus Gefährdungshaftung – wie sie etwa das Arzneimittelgesetz oder das Straßenverkehrsgesetz vorsehen – hafte. Geregelt werden soll dies in einem neuen § 844 Absatz 3 Bürgerliches Gesetzbuch. Dazu informieren die Montags-taz (Christian Rath) und der Spiegel (Dietmar Hipp).
Christian Rath (Montags-taz) begrüßt die geplante Regelung. "Amerikanische Zustände" seien auch nicht zu befürchten – vielmehr würden sich Ansprüche im Rahmen der in Deutschland "üblichen Schadenersatz- und Schmerzensgeldsummen" bewegen, es gehe also höchstens um einige zehntausend Euro.
Rechtspolitik
Justiz im Netz: Dürfen sich Richter und Staatsanwälte in sozialen Medien öffentlich zu Recht und Gesellschaft äußern? Mit dieser Frage beschäftigte sich jüngst eine Podiumsdiskussion des Deutschen Richterbundes, so die Montags-FAZ (Marcus Jung), die im Wirtschafts-Teil die Argumente zusammenfasst. Jens Gnisa, Vorsitzender des Deutschen Richterbunds, der eine "Ja, schon … aber"-Position vertrete, sah sich zwei starken Befürwortern "digitaler Kommunikation" gegenüber, namentlich Thomas Stadler, Rechtsanwalt und bekannter Blogger, und Ulf Buermeyer, Richter am Landgericht Berlin, der mehrere "Kanäle" betreibe, darunter einen wöchentlichen verfassungsrechtlichen Podcast.
"Schleichend in den Überwachungsstaat": Unter diesem Titel befassen sich Jörg Breithut und Markus Böhm (spiegel.de) mit Überwachungsmaßnahmen, die aktuell geplant oder beschlossen worden sind, darunter das neue BND-Gesetz, die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich, das Videoüberwachungsverbesserungsgesetz und die Vorratsdatenspeicherung.
In der Montags-FAZ beleuchtet Constanze Kurz kritisch Regelungen im neuen BND-Gesetz, die insbesondere den Konflikt der Bundesregierung verdeutlichten, die mögliche Abhängigkeit des BND von der NSA und die öffentliche Meinung, die sich gegen mehr Überwachung richte, nicht in Einklang bringen zu können.
Heiko Maas' Gesetzesvorhaben: Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat gegenüber Medienvertretern mehrere Gesetzesvorhaben angekündigt. Nach Meldung der Samstags-Welt betrifft dies zum einen eine Änderung des Parteiengesetzes als Konsequenz aus der Affäre um gesponserte Gespräche bei der SPD. zeit.de berichtet zudem zu einer geplanten Strafverschärfung für Wohnungseinbruchsdiebstähle. Diese sollten nach Vorstellung des Ministers künftig mindestens mit sechs Monaten Freiheitsstrafe geahndet werden, sogenannte minder schwere Fälle dagegen gestrichen werden.
Conterganstiftungsgesetz: Laut einem Beitrag der Montags-Welt (Sabine Menkens) seien Änderungen am Conterganstiftungsgesetz, ursprünglich aus dem Jahr 1971, geplant, die die leichtere Auszahlung an Geschädigte herstellen soll: so solle es künftig für jeden Betroffenen eine jährliche Pauschale zur zur freien Verwendung geben, mit der Möglichkeit zusätzlicher Leistungen.
Mit den juristischen Folgen des Contergan-Skandals in den 1960ern in Deutschland und im Ausland befasst sich auch Martin Rath (lto.de) in einem ausführlichen rechtsgeschichtlichen Beitrag. Unter anderem geht es um das Contergan-Strafverfahren vor dem Landgericht Aachen, das 1968 nach 283 Verhandlungstagen nach § 153 Strafprozessordnung eingestellt wurde.
Rentenreform: Was die geplante Rentenreform für die Rentner von heute und morgen bedeuten, erläutert die FAS (Sebastian Balzter) in Frage-Antwort-Form.
Interview Mellinghoff: Mit dem Präsidenten des Bundesfinanzhofes, Rudolf Mellinghoff, spricht die FAS (Corinna Budras) über objektive und subjektive Steuergerechtigkeit, die Einführung einer Vermögenssteuer, den Schutz des Steuergeheimnisses, Datenbesteuerung, die Austrocknung von Steueroasen, Probleme, die mit der Kompetenzerweiterung der EU im Steuerbereich einhergehen und warum "die Steuern der Lebensnerv eines jeden demokratischen Staates" sind.
KAS-Konferenz: Von der jährlichen rechtspolitischen Konferenz der Konrad-Adenauer-Stiftung berichtet die Samstags-FAZ (Reinhard Müller). Zugegen waren etwa der frühere Bundesverfassungsrichter Herbert Landau, der betonte, die Duldung rechtsfreier Räume hieße, den Rechtsstaat auszuhöhlen, und der ehemalige Bundesverteidigungsminister Rupert Scholz, der beklagte, den Bürgern sei das Vertrauen in den Rechtsstaat abhandengekommen.
Interview Snowden-Anwalt: Anlässlich der Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus der letzten Woche zur Zeugenladung im NSA-Untersuchungsausschuss erklärt Wolfgang Kaleck, einer der Anwälte Edward Snowdens, dem Spiegel (Martin Knobbe, Zusammenfassung bei spiegel.de) gegenüber, sein Mandant habe nach wie vor Interesse, in Deutschland auszusagen. Dies sei aber davon abhängig, dass die Bundesregierung Snowden Sicherheit bei Anreise, Aufenthalt und Abreise gewährleistet.
Open Data: netzpolitik.org (Markus Beckedahl) veröffentlicht den ersten Entwurf eines Eckpunktepapiers für das geplante Open-Data-Gesetz. Das Papier offenbare die Absicht des Bundesinnenministeriums, "ein eigenes PR-trächtiges Gesetz" zu erschaffen, das kaum Neuregelungen enthalte, dafür aber Rechtsunsicherheit schaffe. So bliebe es dank umfangreicher Ausnahmetatbeständen Bundesbehörden weiterhin überlassen, welche Daten sie aktiv veröffentlichen wollten.
Berufszulassungen Immobilienmakler: Im kommenden Jahr will der Gesetzgeber mit neuen Regelungen für die Berufszulassung entsprechende Bestimmungen für Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter schaffen bzw. verschärfen. Rechtsanwalt Lars Christian Nerbel begrüßt auf lto.de die Maßnahme als "ersten Schritt in die richtige Richtung", hält die konkrete Ausgestaltung aber für verbesserungswürdig. In jedem Fall dürften Verbraucher erwarten, dass sie an den entstehenden Kosten beteiligt werden.
Autobahnen: Rechtsanwältin Ute Jasper nimmt auf lto.de kritisch Stellung zur geplanten (Teil-) Privatisierung der Autobahnverwaltung. Die Debatte hierzu werfe bislang "mehr Fragen als Antworten" auf, so sei bereits nicht ersichtlich, warum der Staat deutschen Versicherungen und Banken als den vermeintlichen Investoren lukrative Investitionsmöglichkeiten eröffnen müsse. Soweit Unternehmen beteiligt würden, könne dies ohnehin nur mit europaweiten Ausschreibungen geschehen. Eine Steigerung der Effizienz der Straßenbauverwaltung lasse sich vor allem durch vorausschauende Planung erreichen.
Justiz
Neue Justiz-Statistiken: Erstmals sollen demnächst die seit 1992 vom Bundesamt für Justiz gesammelten jährlichen Daten über Ermittlungsverfahren in Deutschland veröffentlicht werden, worin nach rechtsextremistischen und fremdenfeindlichen Straftaten unterschieden wird, weiß die Montags-SZ (Wolfgang Janisch), der die Zahlen für 2015 vorliegen. Danach sei ein dramatischer Anstieg von rechtsextremer und fremdenfeindlicher Internet-Hetze zu verzeichnen. Die Statistik versuche, die Geisteshaltung von Tätern mit zu erfassen und so eine entsprechende Einordnung zu ermöglichen.
OLG München zu BND-Resident: Die Samstags-FAZ (Albert Schäffer) berichtet über den Fall eines in Lettland stationierten Mitarbeiters des Bundesnachrichtendienstes, der 2008 nach Berlin versetzt wurde. Er hatte die Liebesbeziehung zu einer Lettin verspätet beim BND angezeigt – und nachdem er seine Partnerin vom lettischen Verfassungsschutz hatte überprüfen lassen. Die Versetzung war zwar 2011 vom Bundesverwaltungsgericht für rechtswidrig erklärt worden; dennoch scheiterte er nun in zweiter Instanz beim Oberlandesgericht München mit seiner gegen die Bundesrepublik gerichteten Schadenersatzklage. Das OLG argumentierte, die Rechtsauffassung des BND, eine Versetzung sei rechtmäßig, sei zur Zeit der Versetzungsentscheidung vertretbar gewesen, somit liege kein schuldhaftes Verhalten vor.
LAG Köln zu verspätetem Lohn: Die zivilrechtliche Pauschale für den Gläubiger einer Entgeltforderung gilt auch im Arbeitsrecht, entschied nach einer Meldung der Samstags-Welt das Landesarbeitsgericht Köln. Arbeitnehmer, deren Lohn verspätet oder unvollständig ausgezahlt wird, können nach der nicht rechtskräftigen Entscheidung damit gegen ihre Arbeitgeber eine Pauschale von 40 Euro geltend machen.
AGH zu beA: Der Anwaltsgerichtshof Berlin hat in der vergangenen Woche zwei einstweilige Verfügungen aufgehoben, die bislang einer Freischaltung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) im Wege standen. Dies meldet lto.de (Pia Lorenz).
Landgericht Dessau-Roßlau – getötete Studentin Yangjie Li: Die Samstags-SZ (Annette Ramelsberger) berichtet vom Prozessauftakt vor dem Landgericht Dessau-Roßlau gegen ein Paar, das die chinesische Austauschstudentin Yangjie Li brutal vergewaltigt und an ihren Verletzungen sterben gelassen haben soll. Dabei geht es auch um die Eltern des Angeklagten, die bei der Dessauer Polizei tätig waren und zu Beginn an den Ermittlungen beteiligt waren. Dazu auch spiegel.de.
LG Traunstein – Bad Aibling: Über das vor dem Landgericht Traunstein laufende Verfahren gegen den Fahrdienstleiter Michael P. im Falle des Zugunglücks von Bad Aibling informiert der Spiegel (Julia Jüttner) und zeichnet die Umstände nach, die im Februar dieses Jahres zum Aufeinanderprallen zweier Züge führten. Die Anklage laute auf fahrlässige Tötung in zwölf Fällen und fahrlässige Körperverletzung in 89 Fällen. Ein Urteil wird für Anfang Dezember erwartet.
LG Berlin – Flüchtlingsunterbringung: Die WamS (Jan Dams) berichtet von der Klage eines Bauunternehmers, der für Berlin Flüchtlingsunterkünfte baute und das Land auf 800.000 Euro Werklohn verklagte. Im Verfahren vor dem Landgericht Berlin hielt das Land dagegen, es bestünden Ansprüche aus Vertragsstrafen in Höhe von 720.000 Euro wegen anderer, verspätet fertiggestellter Bauten. Das Gericht hielt die Einwendungen nicht für tragfähig, das Verfahren endete mit einem Vergleich über zwei Drittel der Klagesumme.
StA Oldenburg – Anklagen im Fall Niels H.: Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat im Fall um den mutmaßlichen Serienmörder Niels H. Anklage wegen Totschlags durch Unterlassen gegen sechs Verantwortliche aus dem Klinikum Delmenhorst, darunter zwei ehemalige Oberärzte, erhoben. Dazu ausführlich der Spiegel (Hubert Gude/Veronika Hackenbroch, Zusammenfassung auf spiegel.de (Hubert Gude)). Es sei dem ehemaligen Krankenpfleger H. im Jahr 2005 möglich gewesen, eine weitere Patientin zu töten, nachdem er bereits auf frischer Tat ertappt worden sei, aber noch zwei Tage weiter in der Klinik arbeiten durfte.
Anzeige gegen Freital-Ermittler: Wie der Spiegel knapp meldet, hat ein Anwalt der im Fall der Terror-Gruppe Freital Angeklagten beim Generalbundesanwalt Strafanzeige gestellt. Es gehe um den Vorwurf der Rechtsbeugung, Strafvereitelung im Amt und Datenunterdrückung durch an den Ermittlungen gegen die Gruppe beteiligten Polizisten und Staatsanwälte. Der Anwalt erklärte, man habe einem Zeugen, der in Kontakt mit dem sächsischen Verfassungsschutz stand und als Mittäter verdächtigt werde, Vertraulichkeit zugesichert.
Silvester-Übergriffe: Wegen Taten im Zusammenhang der Silvester-Übergriffe hat das Amtsgericht Köln bislang sechs Täter zumeist zu Bewährungsstrafen verurteilt, in weitaus mehr Fällen wurden die Ermittlungen dagegen eingestellt. Auch die Polizeipräsidien von Düsseldorf, Dortmund und Bielefeld hätten den allermeisten Anzeigen, die zu Vorfällen in der vergangenen Silvesternacht eingegangen waren, keine Tatverdächtigen zuordnen können. Dies geht aus einer Antwort des nordrhein-westfälischen Innenministeriums hervor, über die die Samstags-Welt (Kristian Frigelj) berichtet.
Hoeneß-Rückkehr: Zwar gäbe es zahlreiche gute Gründe, die gegen eine Rückkehr von Uli Hoeneß an die Vereinsspitze des FC Bayern sprechen. Keiner davon sei aber, dass er vorbestraft ist – so Christian Bommarius (Sonntags-BerlZ). Zur Begründung verweist er auf das Resozialisierungsziel des Strafvollzugs und kritisiert, dass die Gesellschaft die Möglichkeit der Wiedereingliederung gerade nicht allen Tätern, die ihre Strafe verbüßt hätten, zugesteht – so etwa im Fall des Ex-RAF-Terroristen Christian Klar.
Recht in der Welt
IStGH – Appell Anans: Der ehemalige Generalsekretär der Vereinten Nationen Kofi Anan appelliert in der Samstags-SZ an die demokratischen Regierungen Afrikas, sich an der Seite des Internationalen Strafgerichtshofs zu positionieren. Trotz aller berechtigten Kritik, etwa an der fehlenden Mitgliedschaft von drei der fünf VN-Sicherheitsratsmitglieder, sei der Gerichtshof "ein Meilenstein auf der Reise der Menschheit zu internationaler Gerechtigkeit."
Sonstiges
3D-Tatortvermessung: Unter dem Titel "Der ewige Tatort" befasst sich die FAS (Moritz Eichhorn) mit der Arbeit der Abteilung "Zentrale Fototechnik und 3D-Tatortvermessung" des bayerischen Landeskriminalamtes. Mit Hilfe modernster Technik werden Schauplätze von aktuellen und lang zurückliegenden Kapitalverbrechen digital rekonstruiert und für Ermittler und Strafverfolger erlebbar gemacht; die Darstellungen enthalten auch Ergebnisse von Spurensicherung, Rechtsmedizin und Ballistik.
Familienrecht: Unter dem Titel "Kindeswohl" liefert der Spiegel (Hauke Goos) eine eindrückliche, mehrseitige Reportage über die Geschichte eines dreifachen Vaters, der nach gescheiterter Ehe in einen jahrelangen Strudel aus familienrechtlichen "Anträgen, Einsprüchen, Beschwerden und Gegenanträgen, einstweiligen Anordnungen, Dienstaufsichtsbeschwerden, Unterstellungen und Verdächtigungen" gerät und dabei Aufenthaltsbestimmungs- und Sorgerecht verliert.
Sexuelle Gewalt – "Vor aller Augen": Ein mittlerweile verstorbener ehemaliger Darmstädter Lehrer, Erich B., hat nach einer vom hessischen Kultusministerium in Auftrag gegeben Untersuchung über 38 Jahre hinweg Schüler missbraucht. Zu diesem Ergebnis kommen die beauftragten Juristinnen Claudia Burgsmüller, Rechtsanwältin und Missbrauchsexpertin, und Brigitte Tilmann, ehemalige Oberlandesgerichtspräsidentin. Der Spiegel (Matthias Bartsch) widmet der Untersuchung, die verheerende Versäumnisse bei Ermittlungs- und Schulbehörden, aber auch in Schulleitung und Kollegium offenlegt, eine mehrseitige Reportage und lässt dabei einige der jahrelang missbrauchten Schüler zu Wort kommen.
"Predictive Policing": Auf dem Titel der Montags-SZ (Ronen Steinke) findet sich ein Bericht über die Forschung zu einer Software, die anhand von Fotos erkennen könne, mit welcher Wahrscheinlichkeit jemand kriminell ist. Die Software, entwickelt von Forschern der Universität Shanghai, wies in Tests eine hohe Trefferquote bei der Unterscheidung von Kriminellen und Nichtkriminellen auf. Der zugrundeliegende Algorithmus sei "kurz gesagt: Schmaler Mund, eng zusammenstehende Augen – auweia". Eine Erklärung dafür könne laut Experten etwa sein, dass es schwerer habe, wer für hässlich gehalten wird, wodurch ein Abrutschen in die Kriminalität befördert werde. Auch führte Kriminalität oft zu "körperlichen Schäden, die nichts mit Veranlagung zu tun haben, aber viel mit dem Lebensstil".
Das Letzte zum Schluss
Sonderangebot: Ob der Computerhersteller Dell sein in Mexiko unterbreitetes Angebot eines Gaming-Laptops für umgerechnet 31 Euro statt der üblicherweise geforderten 2.300 Euro unter dem möglicherweise markenrechtlich geschützten Begriff "Black Friday" bewarb, kann der Meldung von justillon.de (Stephan Weinberger) nicht entnommen werden. Liefern musste er trotzdem. Statt sich mit der angebotenen Erstattung des günstigen Kaufpreises zufrieden zu geben, drohten die Schnäppchenjäger mit einer Klage. Der Hersteller lenkte ein.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/mpi/dc
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 26. bis 28. November 2016: Schmerzensgeld für Angehörige / Justiz im Internet / 3D-Tatortvermessung . In: Legal Tribune Online, 28.11.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21271/ (abgerufen am: 29.04.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag