Die juristische Presseschau vom 27. September 2016: Deut­sche Welle gegen Türkei / Pro­zess gegen Mauss / Maas gegen Hass-Posts

27.09.2016

 

Justiz

OLG Stuttgart zu FDLR-Führern: In Erinnerung an das vor einem Jahr verkündete Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgarts gegen zwei Führer der ruandischen Miliz FDLR kritisiert Simone Schlindwein (taz) in einem Kommentar den justiziellen Umgang mit Verfahren nach dem Völkerstrafgesetzbuch. Zwar fänden Ermittlungen "am Fließband". Die vom OLG Stuttgart bei der Urteilsverkündung geäußerte Kritik "an der Anwendbarkeit der deutschen Strafprozessordnung in Völkerstrafgesetzbuch-Verfahren im Massenbetrieb" sei jedoch unbeachtet verhallt. Weder habe die Entscheidung in Ruanda Beachtung gefunden noch finde eine Betreuung oder Nachsorge der oft traumatisierten Zeugen statt.

OLG Köln – Tagesschau-App: Am kommenden Freitag soll das Oberlandesgericht Köln sein Urteil zu der von mehreren Zeitungsverlagen angestrengten Klage gegen die Tagesschau-App von NDR und ARD verkünden. Dies schreibt die FAZ (Jan Hauser) in einem Bericht zum Auftritt Günther Oettingers (CDU) auf dem Kongress des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger. Der EU-Kommissar habe dort seine Pläne für ein europäisches Leistungsschutzrecht beworben.

LG München I zu Rolf Breuer: Die SZ (Klaus Ott) berichtet zur nun vorgelegten schriftlichen Begründung des Freispruchs von Rolf Breuer und weiteren Managern der Deutschen Bank vom Vorwurf des versuchten Prozessbetrugs. Für die im Zivilverfahren zu Schadensersatzforderungen Leo Kirchs bzw. seiner Nachkommen verfolgte "These" des Oberlandesgerichts München, Breuer habe mit seinem TV-Interview im Februar 2002 den Medienunternehmer unter Druck setzen wollen, habe sich kein Beweis finden lassen. Dies gelte gleichermaßen für einen Übernahmeplan der Bank. Ob mit der jetzigen Veröffentlichung die juristische Aufarbeitung des Zusammenbruchs des vormaligen Kirch-Imperiums abgeschlossen ist, sei noch offen. Denn könne die Staatsanwaltschaft den Freispruch noch anfechten.

LG Bochum – Werner Mauss: Über den Auftakt im Verfahren gegen den Agenten Werner Mauss vor dem Landgericht Bochum berichten SZ (Ralf Wiegand), taz (Tobias Schulze) und FAZ (Reiner Burger). Dem wegen Steuerhinterziehung angeklagten Mauss seien drei Alias-Namen zugeordnet worden. Einlassungen zur Sache erfolgten nicht.

LG Hamburg – "Schmähkritik": Im Verfahren zum vom türkischen Präsidenten Recep Erdogan beantragten Verbot des Gedichts "Schmähkritik" von Jan Böhmermann hat das Landgericht Hamburg die mündliche Verhandlung in der Hauptsache auf den 2. November terminiert. Dies meldet lto.de.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 27. September 2016: Deutsche Welle gegen Türkei / Prozess gegen Mauss / Maas gegen Hass-Posts . In: Legal Tribune Online, 27.09.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20665/ (abgerufen am: 02.05.2024 )

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