Die juristische Presseschau vom 27. April 2016: Türkei und Rechts­staat / Staats­an­wälte geben nicht auf / Pro­zess gegen "Lux­leaks"-Ent­hüller

27.04.2016

Recht in der Welt

Luxemburg – "Luxleaks": 2008 enthüllten Whistleblower, wie der Luxemburgische Staat Großkonzerne bei der Vermeidung von Steuern unterstützt. Am Bezirksgericht in Luxemburg hat nun der Prozess gegen zwei Mitarbeiter einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und einen französischen Journalisten begonnen – sie sind unter anderem wegen Diebstahls und Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen angeklagt. Dass gegen die Enthüller des Skandals vorgegangen wird, stößt auf vielfache Kritik, berichtet spiegel.de (Markus Becker). Anlässlich des Prozesses schreibt die SZ (Andreas Zielcke) über die vom EU-Parlament beschlossene Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen in den Mitgliedstaaten. Kritiker fürchten, dass dadurch Whistleblower gefährdet und kriminalisiert werden, die unlautere Machenschaften von Unternehmen aufdecken. Dass die Richtlinie eine Ausnahme macht, wenn "Fehlverhalten" aufgedeckt werde, reiche nicht aus, da für die "Geheimnisverräter" nicht klar erkennbar sei, was darunter zu verstehen und wie jede einzelne aufgedeckte Information zu beurteilen ist. Zudem trügen diese das Prozessrisiko.

Norwegen – Anders Breivik: Nachdem ein Osloer Gericht entschieden hatte, dass der Massenmörder Anders Breivik durch seine Bedingungen in der Isolationshaft in seinen Menschenrechten verletzt sei, hat der norwegische Staat nun Berufung gegen dieses Urteil eingelegt, meldet zeit.de.

Großbritannien – Fußball-Tragödie: 27 Jahre nachdem bei einem Halbfinalspiel um den englischen Pokal 96 Fußballfans aus Liverpool ums Leben kamen hat das Gericht in Warrington nun entschieden, dass diese „widerrechtlich getötet“ worden seien. Die Polizei habe grob fahrlässige Fehlentscheidungen getroffen, so die taz (Ralf Sotschek). Bislang war von Polizei und Presse eine Schuld den Fans selbst behauptet worden. Die Staatsanwaltschaft prüft die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen.

Russland – Anwälte: Der in Moskau tätige Rechtsanwalt Stefan Weber schreibt auf lto.de über kritikwürdige Zustände in Russland und darüber, warum Unternehmen und Wirtschaftsanwälte trotzdem dort blieben – es seien nämlich durchaus auch positive Entwicklungen zu verzeichnen.

Rechtssicherheit bei Auslandsinvestitionen: Das Hbl (Frederic Spohr/Stephan Scheuer, Mathias Peer) befasst sich mit den Schwierigkeiten von Investitionen in Ländern, in denen Rechtssicherheit nicht vollständig garantiert ist. Am Beispiel von Berichten aus Vietnam, China und Indien werden Fälle vorgestellt, in denen Unternehmer entweder vor Gerichten unterlagen oder günstige Urteile nicht umgesetzt wurden.

Sonstiges

BND-Chef muss gehen: Der Präsident des Bundesnachrichtendienstes (BND), Jurist Gerhard Schindler, wird von seinem Posten abberufen. Der BND stand zuletzt unter anderem in der Kritik, weil er in einer Abhörstation im oberbayerischen Bad Aibling mittels Suchbegriffen der NSA europäische Verbündete ausspionierte. Nachfolger wird Bruno Kahl, ebenfalls Jurist, berichtet die SZ (Hans Leyendecker/Georg Mascolo).

Fischer zur Versuchsstrafbarkeit: In seiner aktuellen Kolumne auf zeit.de erklärt Bundesrichter Thomas Fischer unter Bezugnahme auf die Causa Böhmermann diesmal die Versuchsstrafbarkeit.

Politische Äußerungen von Professoren: Juwiss.de (Ralph Zimmermann) widmet sich den rechtlichen Grenzen, in denen Professoren sich öffentlich politisch äußern dürfen.

 

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/lil

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 27. April 2016: Türkei und Rechtsstaat / Staatsanwälte geben nicht auf / Prozess gegen "Luxleaks"-Enthüller . In: Legal Tribune Online, 27.04.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19195/ (abgerufen am: 29.04.2024 )

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