Die juristische Presseschau vom 21. bis 23. Mai 2016: Noch mehr Inves­ti­ti­ons­schutz / Noch immer kein Kük­en­schutz / Gesund­heits­schutz durch Schock­bilder

23.05.2016

Recht in der Welt

USA - Todesstrafe: Die Samstags-Welt (Hannes Stein) berichtet, dass die amerikanische Firma Hospira - die als einzige in den Vereinigten Staaten berechtigt ist, das für die Todesspritze verwendete Mittel herzustellen - bekannt gegeben hat, dass sie keinen Nachschub mehr liefern wird. Damit könnte zwar nicht rechtlich, aber doch de facto die Todesstrafe abgeschafft werden, denn auch andere Staaten weigern sich, die erforderlichen Substanzen zu liefern.

Sonstiges

Europäische Grenzen: Ex-Verfassungsrichter Udo di Fabio fragt in der FAZ unter der Überschrift "Europas Werte, Europas Würde", was die EU zusammenhält. Er kommt zu dem Ergebnis, dass es notwendig ist, Europa klug zu rekonstruieren. Wichtig seien dabei die Prinzipien der Grundfreiheiten und der Eigenverantwortung sowie das wechselseitige Verständnis und die Bereitschaft zur Hilfe. Dann würden die Bürger wieder Vertrauen in den Einigungsprozess fassen.

Rundfunkbeitrag: Die Samstags-SZ (Karoline Meta Beisel) fasst auf der Medienseite die rechtliche Situation zum Rundfunkbeitrag zusammen. Aufhänger ist dabei der Fall einer Thüringerin, die zwei Monate lang in Haft saß, weil sie sich weigerte, den Rundfunkbeitrag zu zahlen.

Scharia: Gegen die Aussage von Beatrix von Storch, die Islamverbände in Deutschland würden sich nicht deutlich genug von der Scharia distanzieren, argumentiert Karen Krüger in der FAS. Keiner der Islamverbände stelle das Bürgerliche Gesetzbuch in Frage, alle hätten sich zum Grundgesetz bekannt. Sie seien vielmehr in Kooperation mit den staatlichen Institutionen bemüht, Muslime vor dem Einfluss von Strömungen wie dem Wahhabismus und dem Salafismus zu bewahren.

Rechtskunde für Flüchtlinge: Die Samstags-taz (Margarete Moulin) hat den Rechtskundeunterricht besucht, den der bayerische Justizminister Winfried Bausback persönlich für Flüchtlinge abgehalten hat. Normalerweise wird der Unterricht durch 800 bayerische Rechtspfleger, Staatsanwälte und Richter durchgeführt, jeder Flüchtling soll daran teilnehmen. Den Flüchtlingen sollen die Grundprinzipien des deutschen Rechtsstaates sowie des Zivilrechts, Familienrechts und Strafrechts beigebracht werden.

Recht und Moral: Klaus Volk, der unter anderem Josef Ackermann im Mannesmann-Prozess und Boris Becker im Steuerstrafverfahren vertreten hat, räsoniert in einem Gastbeitrag für das HBl über das Verhältnis von Recht und Moral im Wirtschaftsstrafrecht. Das Recht sei nicht dazu da, Moral zu schützen oder zu lehren, so sein Resümee.

Das Letzte zum Schluss

DIY-Urteil: Das OLG Hamm hatte einen Fall zu entscheiden, in dem ein Rechtsanwalt seinem Mandanten ein gefälschtes Urteil übergab, um so von der eigenen Untätigkeit abzulenken. Obwohl nicht einmal Klage erhoben wurde, machte er seinen Mandanten glauben, es sei bereits ein obsiegendes Urteil ergangen. Als der Mandant eine Abschrift der Entscheidung verlangte, fertigte der Anwalt eine "Urteilsabschrift" unter Verwendung eines fiktiven Aktenzeichens an. Das OLG Hamm hat ihn vom Vorwurf der Urkundenfälschung frei gesprochen. lto.de (Constantin van Lijnden) fasst den Sachverhalt und die Entscheidungsgründe zusammen.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau

lto/pf

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 21. bis 23. Mai 2016: Noch mehr Investitionsschutz / Noch immer kein Kükenschutz / Gesundheitsschutz durch Schockbilder . In: Legal Tribune Online, 23.05.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19439/ (abgerufen am: 02.05.2024 )

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