Die juristische Presseschau vom 21. bis 23. Mai 2016: Noch mehr Inves­ti­ti­ons­schutz / Noch immer kein Kük­en­schutz / Gesund­heits­schutz durch Schock­bilder

23.05.2016

Justiz

OVG Münster zum Tierschutz: Das Oberverwaltungsgericht Münster hat in zwei Verfahren entschieden, dass das Töten männlicher Eintagsküken aus Legehennenrassen in Brütereien nicht gegen das Tierschutzgesetz verstößt. Das nordrhein-westfälische Agrarministerium wollte die Tötung per Erlass verbieten, dagegen hatten zwei Brütereien geklagt, berichten die Samstags-SZ (Jan Heidtmann), die Samstags-FAZ (Hendrik Wieduwilt) und die Samstags-taz (Heike Holdinghausen). Die dem Fall zugrundeliegenden rechtlichen Fragen erläutert spiegel.de.

Reinhard Müller (Samstags-FAZ) appelliert an den Gesetzgeber, hier eine Neuregelung zu schaffen. Im Umgang mit den Tieren zeige sich der Mensch, resümiert er. Jan Heidtmann (Samstags-SZ) sieht dagegen die Verbraucher in der Verantwortung.

BVerfG zu Tabak-Schockbildern: Am vergangenen Freitag ist das Gesetz zur Umsetzung der neuen EU-Tabakprodukterichtlinie in Kraft getreten. Tabakschachteln müssen künftig mit abschreckenden Schockbildern versehen werden, die auf die möglichen Folgen des Tabakkonsums hinweisen. Der Antrag eines Zigarettenherstellers auf vorläufigen Rechtsschutz blieb vor dem Bundesverfassungsgericht erfolglos, berichten die FAZ (Hendrik Wieduwilt) und heute.de. Es seien keine besonders schwerwiegenden, insbesondere an die Schwelle der Existenzbedrohung heranreichenden, irreparablen Nachteile für die ganze Branche der Tabakhersteller oder zumindest eine erhebliche Anzahl an Unternehmen noch im Hinblick auf ihre eigene Situation dargelegt worden, so die Karlsruher Richter.

BVerwG zur "amtsangemessenen Bezahlung": Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass frühere Postbeamte nicht nur nicht auf einen minderwertigen Posten, sondern auch nicht auf einen höherwertigen Posten versetzt werden durften. Der Anwalt Robert Hotstegs ordnet das Urteil auf lto.de ein.

BAG - Sonderzahlung bei Mindestlohn: Die Montags-taz weist auf ein Verfahren vor dem Bundesarbeitsgericht hin, in dem für den kommenden Mittwoch eine Entscheidung erwartet wird. Dabei wird die Frage behandelt, ob Arbeitgeber Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld auf den gesetzlichen Mindestlohn anrechnen dürfen. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hatte die Frage bejaht.

LG Detmold - Auschwitz: Die Staatsanwaltschaft fordert für den ehemaligen SS-Wachmann Reinhold Hanning wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 170.000 Fällen eine sechsjährige Haftstrafe, melden die Samstags-SZ und spiegel.de. Der 93-Jährige soll sich an Massenerschießungen beteiligt haben. Gisela Friedrichsen (spiegel.de) wirft die Frage auf, inwieweit bei einem Angeklagten diesen Alters eine gerechte Strafe überhaupt noch möglich sein kann.

LG Dresden - Kritik an NPD: Medienrechtler haben das Landgericht Dresden aufgefordert, im Streit zwischen der NPD und dem Politologen Steffen Kailitz in voller Kammerbesetzung zu entscheiden, meldet der Spiegel (Dietmar Hipp). Bisher liegt das Verfahren beim Einzelrichter, im konkreten Fall handelt es sich dabei um ein Mitglied der AfD. Das Verfahren müsse jetzt einer Kammer übertragen werden, um jeden Anschein zu vermeiden, dass die Entscheidung von der politischen Verortung eines einzelnen Richters abhängen könnte, sagt der Hamburger Presserechtler Oliver Srocke.

Strafverteidiger Burkhard Benecken: In einem Interview mit der Samstags-Welt (Kathrin Spoerr) beschreibt der Rechtsanwalt Burkhard Benecken seine Tätigkeit als Strafverteidiger im Sexualstrafrecht und bei Gewaltdelikten. Anlass ist sein gerade erschienenes Buch zu diesem Thema.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 21. bis 23. Mai 2016: Noch mehr Investitionsschutz / Noch immer kein Kükenschutz / Gesundheitsschutz durch Schockbilder . In: Legal Tribune Online, 23.05.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19439/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen