Die juristische Presseschau vom 22. Juni 2016: Karls­ruhe bil­ligt OMT-Pro­gramm / Dis­kus­sion um Erb­schaft­steuer / Klage gegen Syrien-Ein­satz

22.06.2016



Recht in der Welt

Kongo – Strafe für Bemba: Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag hat die Strafe für Jean-Pierre Bemba festgelegt, meldet spiegel.de (Christoph Titz). Der ehemalige Vizepräsident der Demokratischen Republik Kongo muss für 18 Jahre ins Gefängnis. Er war bereits im März wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit für schuldig befunden worden.

Großbritannien – Brexit: lto.de (Tanja Podolski) interviewt den Rechtsanwalt Jochen Kindermann zum Ablauf des Referendums in Großbritannien und die wirtschaftlichen Konsequenzen eines Ausscheidens aus der EU. Joris Larik und Aaron Matta fragen auf verfassungsblog.de, welche Folgen der Brexit für den Schutz der nationalen Identitäten von Schottland und Nordirland hätte.

Sonstiges

Iran-Sanktionen und Gesellschaftsrecht: Die Rechtsanwälte Amir-Said Ghassabeh und Anahita Thoms befassen sich für die FAZ mit Problemen, die sich aus Iran-Sanktionen ergeben. US-Amerikanern ist es untersagt, an Geschäften mit dem Iran oder seiner Regierung mitzuwirken. Für deutsche Aktiengesellschaften, deren Vorstand US-Amerikaner angehören, erfordere das kreative Lösungen.

Akteneinsicht für Mandanten: Udo Vetter schildert auf lawblog.de die Geschichte eines Mandanten, dessen vorheriger Anwalt sich weigertem die Akten herauszugeben, und erklärt, wann nach seiner Ansicht Ausnahmen von der vollständigen Transparenz gegenüber Mandanten zu machen sind.

Fischer im Recht: Bundesrichter Thomas Fischer beschäftigt sich in seiner Kolumne auf zeit.de mit der Berichterstattung über den Fall von Gina-Lisa Lohfink, der Diskussion über die Verschärfung des Sexualstrafrechts und dem Vorsitz des 5. Strafsenats des BGH, der seit zwanzig Monaten unbesetzt ist.

Informationsfreiheitsgesetz: Die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff, hat rund zehn Jahre nach Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes positive Bilanz gezogen. Der Tsp (Jost Müller-Neuhof) merkt an, dass Bürger oft vor Gericht ziehen müssten, um die verlangten Informationen zu erhalten.

Das Letzte zum Schluss

Falsche Sprache: Ein belgisches Unternehmen mit Sitz in Flandern hat an einen italienischen Vertragspartner eine Rechnung geschickt, die auf Italienisch verfasst wurde. Zuvorkommend, möchte man meinen. Doch die Italiener weigerten sich, die Rechnung zu begleichen, und bekamen vor einem flämischen Gericht zunächst Recht. Denn nach belgischem Recht müssen Unternehmen mit Sitz in Flandern bestimmte Unterlagen auf Niederländisch abfassen. Jetzt hat der EuGH entschieden, dass diese Bestimmung gegen Vorschriften über den freien Warenverkehr verstößt, wie die FAZ (Hendrik Kafsack) meldet. Zuvorkommende Übersetzungen sind also zukünftig erlaubt.

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/dw

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 22. Juni 2016: Karlsruhe billigt OMT-Programm / Diskussion um Erbschaftsteuer / Klage gegen Syrien-Einsatz . In: Legal Tribune Online, 22.06.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19751/ (abgerufen am: 29.04.2024 )

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