Die juristische Presseschau vom 22. Juni 2016: Karls­ruhe bil­ligt OMT-Pro­gramm / Dis­kus­sion um Erb­schaft­steuer / Klage gegen Syrien-Ein­satz

22.06.2016



Justiz

BVerfG – Syrien-Einsatz: Die Bundestagsfraktion der Linkspartei zieht gegen die Beteiligung der Bundeswehr am Krieg gegen den Islamischen Staat vor das Bundesverfassungsgericht. Der Einsatz bewege sich außerhalb eines Systems kollektiver Sicherheit und habe daher keine verfassungsrechtliche Grundlage. Wie der Tsp (Jost Müller-Neuhof) und taz.de (Christian Rath) erklären, wird das Verfassungsgericht jedoch zunächst klären müssen, ob das angestrengte Organstreitverfahren überhaupt zulässig ist.

OLG Köln zu Schmähgedicht: Der türkische Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan hat vor dem Oberlandesgericht Köln eine Niederlage erlitten, melden spiegel.de (Britta Kollenbroich) und lawblog.de (Udo Vetter). Das Gericht bestätigte die Entscheidung des Kölner Landgerichts, das es abgelehnt hatte, eine einstweilige Verfügung gegen Springer-Chef Mathias Döpfner zu erlassen. Döpfner hatte das Schmähgedicht des Satirikers Jan Böhmermann öffentlich unterstützt.

LG Berlin zu Kinderbanden: In einer Reportage der SZ (Renate Meinhof) geht es um Taschendiebstähle durch Kinderbanden, die Gegenstand eines Prozesses vor dem Landgericht Berlin waren. Ein Ehepaar und ihr 22-jähriger Sohn, die aus dem rumänischen Iaşi stammen, wurden wegen schweren Bandendiebstahls verurteilt. Ihnen wird vorgeworfen, ein Kind sowie die damals 15-jährige Lebenspartnerin des Sohnes zum Klauen nach Deutschland geschickt zu haben.

LG Augsburg zu "Zwölf Stämme": Am Landgericht Augsburg endete der Prozess gegen eine Lehrerin und Erzieherin der Glaubensgemeinschaft "Zwölf Stämme" mit einer Verurteilung wegen Misshandlung Schutzbefohlener. Der Verurteilten wird vorgeworfen, von 2003 bis 2013 mehrere Kinder mit einer Weidenrute geschlagen zu haben. Karin Truscheit (FAZ) schildert den Fall und beleuchtet die "Zwölf Stämme".

LG Potsdam – Silvio S.: Am dritten Tag des Prozesses gegen Silvio S., der wegen Mordes und Missbrauchs der Jungen Elias und Mohamed angeklagt ist, werden Details aus dem Leben des Angeklagten bekannt. Er sei schüchtern und verschlossen gewesen, hätte jedoch viel mit Kindern gespielt. Die Welt (Christine Kensche) berichtet.

StA Duisburg – Loveparade: Die Staatsanwaltschaft Duisburg gibt ein neues Gutachten zur Loveparade-Katastrophe in Auftrag. Zuvor hatte das Landgericht Duisburg im April die Anklage gegen Mitarbeiter des Veranstalters sowie Beschäftigte der Stadt Duisburg abgelehnt, weil es das bisherige Gutachten für unverwertbar hielt. Die Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf soll nicht mit dem zweiten Gutachten begründet werden, sondern dieses könnte gar Grundlage einer neuen Anklage sein, falls auch das Oberlandesgericht das erste für ungeeignet hält, meldet lto.de (Pia Lorenz).

Interview mit IStGH-Richter Bertram Schmitt: Im Interview mit der SZ (Ronen Steinke/Stefan Ulrich) reagiert Betram Schmitt, Richter am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag, auf Vorwürfe, sein Gericht sei ineffizient. Dass sich mit Uhuru Kenyatta aus Kenia ein amtierender Präsident vor Gericht verantworten müsse, sei eine große Neuheit. Für die Zukunft setzt Schmitt darauf, dass sich eine "Rechtskultur entwickelt, in der die Staaten zu verlässlicher Zusammenarbeit bereit sind".

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 22. Juni 2016: Karlsruhe billigt OMT-Programm / Diskussion um Erbschaftsteuer / Klage gegen Syrien-Einsatz . In: Legal Tribune Online, 22.06.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19751/ (abgerufen am: 29.04.2024 )

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