Die juristische Presseschau vom 22. Juni 2016: Karls­ruhe bil­ligt OMT-Pro­gramm / Dis­kus­sion um Erb­schaft­steuer / Klage gegen Syrien-Ein­satz

22.06.2016

Das Bundesverfassungsgericht hat das OMT-Programm der EZB gebilligt. Außerdem in der Presseschau: Die Erbschaftsteuer ist noch nicht durch und die Staatsanwaltschaft Duisburg gibt in Sachen Loverparade-Katastrophe noch nicht auf.

Thema des Tages

BVerfG billigt OMT-Programm: Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner mit Spannung erwarteten Entscheidung das OMT-Programm der EZB mit Auflagen gebilligt. Der Beschluss über das OMT-Programm bewege sich in der vom Europäischen Gerichtshof vorgenommenen Auslegung nicht "offensichtlich" außerhalb der unionsrechtlichen Kompetenzen. Das Verfassungsgericht wies daher die Verfassungsbeschwerden und den Antrag im Organstreitverfahren ab. Die SZ (Wolfgang Janisch), swr.de (Gigi Deppe) und die taz (Christian Rath) analysieren die Entscheidung.

Reinhard Müller (FAZ) deutet das Urteil als europafreundlich. Aber auch die "Zeiten, in denen in Brüssel und Luxemburg das Subsidiaritätsprinzip und die Rechte der Mitgliedstaaten marginalisiert wurden," seien vorbei. Das Bundesverfassungsgericht nehme sich zurück, meint auch Michael Reissenberger im Audio-Podcast auf lto.de, der das bisherige gerichtliche Verfahren nachzeichnet und O-Töne aus der Urteilsbegründung durch Verfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle bringt. Klaus Hempel (ndr.de) merkt an, dass Karlsruhe die EuGH-Entscheidung "kritisch auseinandergenommen und viele Schwachstellen aufgezeigt" habe, ihr am Ende aber doch gefolgt sei. Für Christian Rath (taz) war klar, dass das Bundesverfassungsgericht der EZB "nicht in den Arm fallen würde". Ansonsten hätte es sich ins Abseits gestellt. Für Heribert Prantl (SZ) markiert das Urteil den Frieden von Karlsruhe und Luxemburg. Der EuGH müsse jetzt sein Versprechen einlösen, die EZB zu kontrollieren. Maximilian Steinbeis (verfassungsblog.de) befasst sich kritisch mit der Verknüpfung von Demokratie und Grundrechten, die das Verfassungsgericht in seiner bisherigen Europarechtsprechung herstellt.

Die FAZ (Reinhard Müller) nimmt die Entscheidung zum Anlass, den Berichterstatter Peter Michael Huber zu porträtieren, und beleuchtet die Europarechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom Maastricht-Urteil bis zur OMT-Entscheidung.

Rechtspolitik

Erbschaftsteuerreform: Gegen die von der Regierungskoalition geplante Reform der Erbschaftsteuer regt sich Widerstand. Politiker von SPD, Grünen und Linken, insbesondere aus den Ländern, die im Bundesrat das Gesetz blockieren können, äußerten sich gegenüber der FAZ (Günter Bannas) skeptisch. Die Steuerberaterin Luise Uhl-Ludäscher analysiert für lto.de, wer von der geplanten Reform profitiert, und wer nicht.

Ulrich Schäfer (SZ) meint, dass die Reform keine Gerechtigkeit schaffen wird und hofft, dass "die Richter des Bundesverfassungsgerichts ein wenig mehr Weisheit walten lassen". Heribert Prantl weist in seiner Videokolumne auf sueddeutsche.de auf Art. 123 Abs. 3 der bayerischen Landesverfassung hin, nach dem die Erbschaftssteuer auch dem Zwecke dient, die Ansammlung von Riesenvermögen in den Händen einzelner zu verhindern. Die CSU solle zumindest im Geiste nach dieser Bestimmung handeln.

CETA und TTIP: Die taz (Kai Schöneberg) weist auf ein Gutachten hin, das Juristen im Auftrag der Verbraucherschutzorganisation Foodwatch erstellt haben. Danach hebeln CETA und TTIP das in der EU geltende Vorsorgeprinzip aus.

Technikregulierung: Die wissenschaftliche Mitarbeiterin Dana-Sophia Valentiner beschäftigt sich auf juwiss.de mit gesetzgeberischen Herausforderungen der Technikregulierung.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 22. Juni 2016: Karlsruhe billigt OMT-Programm / Diskussion um Erbschaftsteuer / Klage gegen Syrien-Einsatz . In: Legal Tribune Online, 22.06.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19751/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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