Die juristische Presseschau vom 21. August 2014: Waffenlieferung an Kurden – NSU-Opfer verklagt Thüringen – Todesurteil gegen Deutschen

21.08.2014

Recht in der Welt

Deutscher in China zum Tode verurteilt: Zum ersten Mal ist in China ein Deutscher zum Tode verurteilt worden. Die Schuld des Doppelmörders hatte das Volksgericht in Xiamen bereits vor drei Jahren festgestellt, das Strafmaß aber seinerzeit noch nicht verkündet, was auch damit zusammenhängen könnte, dass das Auswärtige Amt sich gegen dieses eingesetzt hat. Das Strafmaß muss nun noch vom Obersten Gericht in Peking bestätigt werden. Die Todesstrafe kann zur Bewährung ausgesetzt und in Lebenslange Haft verwandelt werden. Es berichten unter anderem FAZ (Till Fähnders) und taz (Felix Lee).

Sonstiges

150 Jahre Humanitäres Völkerrecht: Zum 150-jährigen Jubiläum der Unterzeichnung der ersten Genfer Konvention am 22. August 1864 schreibt der Präsident des Deutschen Roten Kreuzes, Rudolf Seiters, in der FAZ. Er umreist die Geschichte des Humanitären Völkerrechts, dessen bedeutendstes Abkommen von 1949 mittlerweile alle Staaten der Welt ratifiziert haben. Eine wirksame Umsetzung sei jedoch nur durch Bekanntheit und Einhaltung der Vorgaben in allen Konflikten zu erreichen. Nur so könnten am Kriegsgeschehen Unbeteiligte wirksam geschützt werden. Gerade Situationen wie in Gaza zeigten die tatsächlichen Schwierigkeiten der für das Humanitäre Völkerrecht grundlegenden Trennung zwischen zivilen und militärischen Personen und Objekten.

Bayerischer Maßregelvollzug: Die FAZ (Albert Schäffer) setzt sich in Bezug auf die Affäre Haderthauer mit dem bayerischen Gesetzesentwurf zum Maßregelvollzug auseinander. Es sei "Seehofers politisches Künstlerpech", dass der Entwurf den Finger in die eigentliche Wunde der Affäre lege, die gerade nicht im Einzugsbereich der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft liege. Das landesgesetzlich zu regelnde "Wie" der Unterbringung psychisch kranker Straftäter sei in Bayern nur unzureichend geregelt, so der Entwurf selbst. Aber gerade in dieser Regelungsleere habe die Ausnutzung der Untergebrachten, zur Herstellung von später teuer veräußerten Modellautos gegen ein minimales Entgelt gedeihen können.

Kartellstreit Amazon: Die FAZ (Joachim Jahn) setzt sich mit den rechtlichen Voraussetzungen im Kartellstreit um Amazon auseinander. Unter Verweis auf den Bonner Wirtschaftsrechtler und Vorsitzenden der Monopolkommission Daniel Zimmer wird angegeben, dass bisher nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden könne, dass das Unternehmen "den 'relevanten Markt' beherrsche". Dabei sei zu klären, ob der für den Streit maßgebliche Markt sich auf den Vertrieb von E-Book im Internet beschränke oder alle Verkaufskanäle erfasse. Marktbeherrschung sei ab 40 Prozent anzunehmen, aber schon "relative oder überlegene Marktmacht" dürfe nicht für Missbrauch ausgenutzt werden. Joachim Jahn (FAZ) meint, dass Größe allein nicht verwerflich sei und im Wirtschaftsleben überall mit harten Bandagen gekämpft werde. Außerdem könnten Käufer weiterhin zwischen vielen Vertriebskanälen wählen.

Das Letzte zum Schluss

Verschleppungstaktik: Er soll mit einem Porsche zu schnell und ohne Führerschein gefahren sein und Polizisten als "Nazis" beschimpft haben. Als der Autofahrer vor Gericht stand beschwerte er sich, sein Name sei nicht der angegebene, er heiße vielmehr nach seinem Herkunftsort und trage den Titel "Herr über Vermögen". Außerdem sei er Diplomat und die einzigen die über ihn richten dürften seien Gott und Jesus. Der psychiatrische Gutachter konnte keine Einschränkung der Schuldfähigkeit feststellen, aber die Verhandlung ist wohl erst einmal ausgesetzt, berichtet justillon.de.

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/krü

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 21. August 2014: Waffenlieferung an Kurden – NSU-Opfer verklagt Thüringen – Todesurteil gegen Deutschen . In: Legal Tribune Online, 21.08.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12957/ (abgerufen am: 03.05.2024 )

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