Die juristische Presseschau vom 21. August 2014: Waffenlieferung an Kurden – NSU-Opfer verklagt Thüringen – Todesurteil gegen Deutschen

21.08.2014

Justiz

BGH – Freispruch wegen künstlicher Canabinoide: Mit nun veröffentlichtem Beschluss vom 23. Juli hat der Bundesgerichtshof (BGH) die erste Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz aufgehoben und freigesprochen, weil es sich bei der fraglichen Substanz um künstliche Canabinoide handelte. Der BGH folgt dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 10. Juli wonach künstliche Canabinoide keine Arzneimittel sind. blog.beck.de (Jörg Patznak) berichtet und verweist auch auf Fragen die das EuGH-Urteil ungeklärt ließ.

BAG – Verfahren gegen "Zahngolddieb": Die SZ (Detlef Esslinger) berichtet von einem Fall über den an diesem Donnerstag das Bundesarbeitsgericht zu entscheiden hat. Krematoriumsmitarbeiter hatten jahrelang das Zahngold eingeäscherter Verstorbener aus der Asche gesammelt und verkauft. Das Krematoium fordert 273.000 Euro dafür von einem dieser Mitarbeiter. Der Fall wurde vom Arbeitsgericht Hamburg abgewiesen, nach der Einäscherung lägen herrenlose Sachen vor. Das Landesarbeitsgericht hat der Klage stattgegeben. Es wendete § 667 des Bürgerlichen Gesetzbuches an, wonach ein Beauftragter herauszugeben hat, "was er zur Ausführung des Auftrags erhält".

OLG Karlsruhe zu PoliScan und Smear-Effekt: blog.beck.de (Carsten Krumm) teilt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe mit, nach welcher bei Geschwindigkeitsmessungen mit dem Poli.Scan-Speed-Messverfahren auch durch den sogenannten Smear-Effekt eine Geschwindigkeitsbestimmung gerichtsfest erfolgen, wenn die erhobenen Daten durch sachverständige Analyse einem Ergebnis zugeführt werden.

LG München – Deutsche Bank: Nach Informationen des Handelsblatts (Laura de la Motte/Kerstin Leitel) soll im Prozess vor dem Landgericht München gegen ehemalige Vorstände der Deutschen Bank dem Unternehmen eine Geldbuße drohen, weil die Verfehlungen der Vorstandsmitglieder auf mangelnde Kontrolle im Unternehmen zurückgehen könnten. Die Buße könnte bis zu einer Million Euro betragen.

LG Erfurt – NSU-Opfer verklagt Thüringen: Vor dem Hintergrund des bereits bekannt gewordenen Untersuchungsberichts zum Verhalten der Behörden im Hinblick auf den NSU, hat ein Opfer bereits am Montag Amtshaftungsklage gegen das Land Thüringen beim Landgericht Erfurt eingereicht. spiegel.de (Matthias Gebauer) berichtet. Der Mann fordert Schadensersatz für seine Traumatisierung bei dem Anschlag des NSU in Köln. "Aus dem Abschlussbericht des Ausschusses ergibt sich eine klare Schuld der Thüringer Behörden, die die frühe Festnahme des Mord-Trios verhinderten" sagt sein Anwalt.

LG München – Middelhoff-Prozess: Die SZ (Uwe Ritzer/Christian Rost) und das Handelsblatt (Massimo Bognanni) berichten vom Untreue-Prozess gegen den ehemaligen Arcandor-Chef Thomas Middelhoff, in dem nun das ehemalige Vorstandsmitglied der BayernLB Gerhard Gribkowski aussagte. Ein Teil des Untreuevorwurfs gründet auf einem Kurztrip Middelhoffs nach Berlin, der Arcandor 19.177,10 Euro kostete. Dort traf er sich mit Gribkowski, der zwar noch sagen konnte, dass es ganz sicher ein dienstliches Treffen war, aber an genaueres konnte er sich nicht erinnern. Auch die Welt (Michael Gassmann) schreibt zum Prozess und der Entlastung durch Gribkowski sowie den Auseinandersetzungen Middelhoffs mit seinen Schuldnern.

LG München – BayernLB-Prozess: Für vier der sechs Angeklagten Ex-Vorstände der BayernLB wegen Untreue bei der Übernahme der Hypo Alpe Adria könnte das Verfahren laut FAZ (maf) am Montag vorzeitig beendet werden. Es stehe eine Einstellung gegen Auflage im Raum, berichtet auch das Handelsblatt (Kerstin Leitel), aber genaueres hätten auch Insider noch nicht berichten können. Gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden und seinen Stellvertreter gehe der Prozess jedenfalls weiter.

Gerhard Strate im Interview: Gerhard Strate spricht im taz-Interview (Lisa Schell, Martin Reeh) über den Ausgang des Mollath-Prozesses, den Anwaltsberuf und Fehlurteile. Deren Quote setzt er bei zwei bis drei Prozent an. "Wir leben hier aber auf einer Insel der Glückseligen". Er meint die Nürnberger Justiz sei im Mollath-Fall vorurteilsbelastet gewesen, aber mit dem jetzigen Urteil sei er zufrieden. Er habe nicht alles bekommen, was er wollte, aber er wisse, dass die Justiz so nun einmal funktioniere. Die anwaltliche Tätigkeit könne frustrierend sein, wenn Mandanten sie sabotierten, aber auch kunstvoll in ihrer pointierten Sprache und der Rhetorik des Plädoyers.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 21. August 2014: Waffenlieferung an Kurden – NSU-Opfer verklagt Thüringen – Todesurteil gegen Deutschen . In: Legal Tribune Online, 21.08.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12957/ (abgerufen am: 03.05.2024 )

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