Die juristische Presseschau vom 21. Juli 2022: Ver­fas­sungs­be­schwerde der Flei­sch­in­du­s­trie abge­lehnt / Bayern mit erstem Digi­tal­ge­setz / US-Reprä­sen­t­an­ten­haus stimmt für Recht auf Homo-Ehe

21.07.2022

BVerfG lehnt Verfassungsbeschwerden gegen Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit auf Schlachthöfen ab. Bayern beschließt als erstes Land ein Digitalgesetz. US-Abgeordnetenhaus verabschiedet Gesetz zu Recht auf gleichgeschlechtliche Ehe, ohne große Chancen im Senat.

Thema des Tages

BVerfG zu Arbeitsschutz in der Fleischindustrie: Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerden eines Wurstherstellers und mehrerer Zeitarbeitsfirmen wegen Unzulässigkeit nicht zur Entscheidung angenommen. Die Verfassungsbeschwerden richteten sich gegen das Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft, das in Folge der großen Corona-Ausbrüche in Schlachthöfen beschlossen wurde. Konkret ging es um das Verbot, Personal als Werkvertragsbeschäftigte oder in Leiharbeit einzusetzen. Die Unternehmen sahen sich in ihrer Berufsfreiheit verletzt und monierten außerdem eine nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung mit anderen Branchen. Dem BVerfG fehlte jedoch eine hinreichend substantiierte Darlegung, wie die Unternehmen konkret von den neuen Regeln betroffen sind. Es berichten FAZ (Katja Gelinsky), SZ, tagesschau.de (Gigi Deppe) und LTO.

Rechtspolitik

Bayerisches Digitalgesetz: Der Bayerische Landtag hat das erste Digitalgesetz Deutschlands beschlossen. Damit sollen erstens allgemeine Ziele für die Digitalisierung in Bayern festgeschrieben werden, etwa den Ausbau von digitalen Bildungsangeboten und die Stärkung der IT-Sicherheit. Zweitens normiert es Digitalrechte der Bürger:innen. So soll der Staat nicht einfach Internetzugänge sperren dürfen. Außerdem sollen Behördengänge künftig auch online erledigt werden können. Weil die digitalen Dienstleistungen aber in der Regel von den Kommunen zu erbringen sind, soll drittens ein neues Kompetenzzentrum die Kommunen ertüchtigen, so dass sie bis 2024 den Anforderungen genügen können. Die SZ (Christoph Koopmann) berichtet.

In einem separaten Kommentar begrüßt Christoph Koopmann (SZ) zwar die Prinzipien und Leitlinien des Gesetzes. Er weist aber zugleich darauf hin, dass sie den Bürger:innen erst einmal nicht viel bringen, weil bei der praktischen Umsetzung noch viel Detailarbeit erforderlich sei. 

Cannabis: LTO (Hasso Suliak) berichtet über die Eröffnungsveranstaltung zu Europas größter Cannabis-Konferenz ICBC in Berlin. Im Herbst sollen die Eckpunkte für ein Gesetz zur legalen Abgabe von Cannabis an Erwachsene bekanntgegeben werden. Der Sucht- und Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Burkhard Blienert, habe sich beim Eröffnungsvortrag aber nicht in die Karten schauen lassen und nur Altbekanntes geäußert. Vertreter:innen der Ampel-Parteien ließen in ihren Vorträgen erkennen, dass man sich über viele Details, etwa den Ort der Abgabe, noch uneins ist. Einig sei man sich aber darin, auch Nutzhanf und CBD-Produkte in das Gesetz miteinzubeziehen.

Verbandsklagen: Zum Jahresende läuft die Umsetzungsfrist der EU-Verbandsklagerichtlinie ab. Auf LTO stellen die Rechtsanwälte Stefan Patzer und Christian Steger das Konzept der Niederlande vor, die die Richtlinie als erster Mitgliedsstaat bereits Ende Juni umgesetzt haben. Die dazu erforderlichen Änderungen seien überschaubar gewesen, weil das Parlament bereits 2020 eine Kollektivklage geschaffen habe. Dieses sogenannte WAMCA-Verfahren gehe sogar über die EU-Richtlinie hinaus und erlaube Kollektivklagen nicht nur zur Durchsetzung von EU-Verbraucherschutzvorschriften, sondern auch bei beliebigen anderen Rechtsverstößen (z.B. gegen Klimaschutzvorgaben). Zudem seien auch Unternehmen geschützt. In Verbindung mit weiteren Regelungen, wie einem Opt-Out-Mechanismus bei innerstaatlichen Abhilfeklagen, werde die Attraktivität der Niederlande als Gerichtsstandort weiter steigen.

Justiz

EuGH – Vorratsdatenspeicherung: Der Europäische Gerichtshof will sein Urteil über das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung am 20. September verkünden. Im April hatte der EuGH bereits die allgemeine und unterschiedslose Vorratsdatenspeicherung aus Irland für rechtswidrig erklärt, dabei aber auch einen engen Spielraum für Ausnahmen skizziert. Der EuGH-Generalanwalt hatte das deutsche Gesetz bereits Ende 2021 als unionsrechtswidrig eingestuft. Das Bundesjustizministerium hat angekündigt, etwaige Reformen erst nach dem Urteil anzugehen. LTO (Markus Sehl) berichtet.

BVerfG zum Mord an Frederike von Möhlmann/U-Haft: Amtsrichter Thomas Melzer erörtert in der Zeit die vom Bundesverfassungsgericht vorgenommene Folgenabwägung zu der Frage, ob der Tatverdächtige Ismet H. bis zu einer endgültigen Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit von § 362 Nr. 5 StPO in Untersuchungshaft bleiben muss. Das BVerfG habe einer möglichen Fluchtgefahr ein geringeres Gewicht beigemessen als einer möglichen Verletzung von Art. 2 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz im Fall der Verfassungswidrigkeit der Norm. H. kam daher unter Auflagen frei. "Diese Abwägungen" seien das alltägliche Geschäft von Haftrichter:innen an Amtsgerichten. Das Stimmergebnis von fünf zu drei zeige aber, dass auch sehr kluge Richter:innen hier zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen können.

BVerfG zu Equal Pay: Die Juristin Johanna Wenckebach von der Hans-Böckler-Stiftung sieht auf dem Verfassungsblog in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die Beschwerde der ZDF-Reporterin Birte Meier nicht zur Entscheidung anzunehmen, ein weiteres Argument für gesetzliche Reformen in Sachen Equal Pay. Der jahrelange Prozess von Meier sei kein Einzelfall, sondern ein Beispiel für die Strukturen von Lohndiskriminierung und für die Schwierigkeiten ihrer Bekämpfung.

BVerfG zu Claudia Pechstein: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Antoine Duval analysiert auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache) die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu Claudia Pechstein, in welcher es fehlende rechtliche Mindeststandards bei der früheren Verfahrensordnung des Sportgerichtshof CAS rügte. Nachdem der CAS die entsprechenden Regeln zur Zulassung von öffentlichen Anhörungen angepasst habe, dürfe nun mit Spannung erwartet werden, wie das OLG München die Schiedsklauseln bewertet.

LAG SH zu AGG/Ebay-Bewerbung: Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein gilt eine Person, die sich bei Ebay-Kleinanzeigen über die dortige Chatfunktion auf eine Stellenanzeige bewirbt, als Bewerber:in im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Konkret ging es um einen Mann, der sich auf diesem Wege auf eine Stelle als Sekretär beworben hatte. Das LAG gewährte ihm nach einer diskriminierenden Ablehnung Anspruch auf Entschädigung. LTO berichtet.

OLG Frankfurt/M. zu Franco A.: Die Zeit (Raquel Erdtmann) bringt eine ausführliche Prozessbetrachtung zum rechtsextremistischen Bundeswehroffizier Franco A., der am vergangenen Freitag vom Oberlandesgericht Frankfurt/M. wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt wurde.

LG München I – Dieter Wedel: Nachdem nun bekannt wurde, dass der Regisseur Dieter Wedel am 13. Juli nach langer und schwerer Krankheit im Alter von 82 Jahren verstorben ist, wird es vor dem Landgericht München I zu keinem Strafprozess gegen ihn kommen. Die Staatsanwaltschaft hatte im März 2021 Anklage gegen Wedel erhoben. Die Schauspielerin Jany Tempel hatte ihm vorgeworfen, sie im Jahr 1996 in einem Hotelzimmer vergewaltigt zu haben. Eigentlich wollte das LG am gestrigen Mittwoch über die Zulassung der Anklage entscheiden. Aufgrund der Todesnachricht stellte es nun jedoch das Verfahren ein. Es berichten FAZ (Michael Hanfeld), Welt (Hanns-Georg Rodek), spiegel.de (Lars-Olav Beier/Julia Jüttner) und LTO.

CAS – Schachtjor Donezk/FIFA: Der ukrainische Fußballverein Schachtjor Donezk hat angekündigt, wegen einer Sonderregelung der FIFA vor den Internationalen Sportgerichtshof CAS zu ziehen und dort 50 Millionen Euro Schadensersatz zu verlangen. Die FIFA hatte im Zuge des Ukraine-Kriegs zur Unterstützung der Spieler beschlossen, dass ausländische Spieler in Russland ihre Verträge einseitig bis Ende Juni 2023 aussetzen können. Verträge ausländischer Spieler in der Ukraine gelten für diese Zeit automatisch als ausgesetzt. Die Spieler können dann ohne Ablösezahlungen bei anderen Vereinen (u.a. in Deutschland) spielen, die wiederum Nutznießer der Regelung sind. Schachtjor moniert, dass man ohne die Regelung vier ausländische Spieler hätte für 50 Millionen Euro transferieren können. Die SZ (Karoline Kipper) berichtet.

Cum-Ex vor Gericht: Das Hbl (Sönke Iwersen/Volker Votsmeier) schildert den aktuellen Stand der staatsanwaltlichen Ermittlungen zu den Cum-Ex-Manipulationen und kommt zu dem Schluss, dass der Staat gegen Landesbanken weniger entschlossen vorgehe als gegen Privatbanken. Das zeige sich daran, dass es bisher bei keiner Landesbank zu einer Anklage kam, während bei der Privatbank M.M. Warburg schon drei Urteile fielen. Zudem fehle es in fast allen Fällen an einer unabhängigen Schätzung der Schadenshöhe.

Amtstracht bei Hitze: Laut einer Sprecherin des Landgerichts Dessau-Roßlau sei es Richter:innen erlaubt, die Prozessbeteiligten im Einzelfall vom Tragen der Amtstracht zu befreien. Der Respekt gegenüber dem Gericht durch die Kleidung müsse aber immer gewährleistet sein. Berufsrichter:innen und Protokollführer:innen sind dagegen wetterunabhängig zum Tragen einer Amtstracht verpflichtet, wie das sächsische Justizministerium mitteilte. LTO berichtet.

Recht in der Welt

USA – gleichgeschlechtliche Ehe: Das US-Repräsentantenhaus hat mit 267 zu 157 Stimmen einen Gesetzentwurf für ein Recht auf gleichgeschlechtliche Ehe verabschiedet. Damit soll das Recht, das bisher nur auf einem Urteil des US-Supreme Courts beruht, gesetzlich abgesichert werden - für den Fall, dass der Supreme Court auch hier (wie schon beim Recht auf Abtreibung) seine Rechtsprechung ändert. Der konservative Verfassungsrichter Clarence Thomas hatte eine Überprüfung des Rechts auf gleichgeschlechtliche Ehe bereits angekündigt. Das Bundesgesetz hat aber keine großen Erfolgschancen im US-Senat. Es berichten taz, Welt, LTO, spiegel.de und zeit.de.

USA – Twitter vs. Musk: Nachdem Elon Musk vor zehn Tagen die Vereinbarung zur Übernahme des Kurznachrichtendienstes Twitter einseitig aufkündigte, setzte die zuständige Richterin am Chancery Court im US-Bundesstaat Delaware nun einen fünftägigen Prozess für Oktober an. Musks Anwälte hatten zuvor versucht, den Prozess bis zum kommenden Februar hinauszuzögern. Es berichten FAZ, SZ, taz und LTO.

Österreich – Missbrauch von EU-Geldern: Die österreichische Staatsanwaltschaft hat Durchsuchungen im Finanz- und im Innenministerium veranlasst. Beamte sollen mithilfe eines Vereins, der einst von der ÖVP/FPÖ-Regierung gefördert wurde, EU-Gelder missbraucht haben. Die FAZ (Stephan Löwenstein) berichtet.

Marokko – Haftstrafen für Flüchtlinge: Ein marokkanisches Gericht hat 33 Flüchtlinge aus dem Sudan und dem Tschad zu 11 Monaten Haft sowie zu einer Geldstrafe von 50 Euro verurteilt. Sie wurden für schuldig befunden, die "illegale Aus- und Einreise nach Marokko organisiert" und Polizeibeamte angegriffen zu haben. Sie hatten am 24. Juni mit hunderten anderen versucht, den Grenzzaun zur spanischen Exklave Melilla zu überwinden. Es berichten FAZ (Hans-Christian Rößler) und taz (Reiner Wandler).

Sonstiges

Barrierefreiheit: Die EU-Kommission hat gegen Deutschland wegen der Nichtumsetzung einer Richtlinie zur Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Die Richtlinie hätte eigentlich bis zum 28. Juni umgesetzt werden müssen. Nun hat Deutschland zwei Monate Zeit, um auf die Vorwürfe der Kommission zu reagieren. Die SZ berichtet.

Mord an Walter Lübcke/Verfassungsschutz: Im Untersuchungsausschuss des Hessischen Landtags zum rechtsterroristischen Mord am CDU-Politiker Walter Lübcke wurden Versäumnisse des Verfassungsschutzes sichtbar. Die Akte des Täters Stephan Ernst wurde 2015 vom Landesamt für Verfassungsschutz für andere Sicherheitsbehörden gesperrt, obwohl offenbar Bedenken wegen Ernsts Gefährlichkeit bestanden. Eine Zeugin, die an der Sperrung beteiligt war, sagte aus, die Bedenken eines Kollegen zu der Sperrung in einem Vermerk festgehalten und eine Prüfung verlangt zu haben. Letztlich stimmte sie aber zu und heute ist der Vermerk nicht mehr auffindbar. Die ehemalige stellvertretende Dezernatsleiterin für Auswertung Rechtsextremismus schilderte, dass es zu dieser Zeit bei der Prüfung von Akten eine erhebliche Überlastung gegeben habe. Es berichten FAZ (Timo Steppat) und taz (Christoph Schmidt-Lunau).

Das Letzte zum Schluss

Heiße Wette: In München musste eine Grundschule geräumt werden, nachdem ein Siebenjähriger auf der Toilette Klopapier angezündet hat. Wie die Polizei mitteilte, hatte er zuvor eine Wette mit einem Mitschüler verloren und wollte seinen Wetteinsatz – das Anzünden der Schule – einlösen. Zwei Hausmeister erlitten eine leichte Rauchvergiftung und es entstand ein Schaden von rund 10.000 Euro. spiegel.de berichtet

 

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LTO/tr

(Hinweis für Journalist:innen)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 21. Juli 2022: Verfassungsbeschwerde der Fleischindustrie abgelehnt / Bayern mit erstem Digitalgesetz / US-Repräsentantenhaus stimmt für Recht auf Homo-Ehe . In: Legal Tribune Online, 21.07.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49113/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

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