Die juristische Presseschau vom 2. Februar 2017: Klage gegen ZDF abge­lehnt / Streit um Sperma eines Toten / Umkämpfter US-Sup­reme Court

02.02.2017

Justiz

Auschwitz: Die Zentralstelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung von NS-Verbrechen begrüßt, dass Polen eine Liste von 8.500 SS-Angehörigen, die im Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau eingesetzt waren, im Internet veröffentlichte. Mit der Liste könnten eigene Datenbestände abgeglichen werden. Die SZ (Bernd Graff) vermutet, dass die Veröffentlichung einer solchen Liste in Deutschland am Datenschutz gescheitert wäre.

Volksverhetzung: Wie zeit.de mitteilt, hat sich 2016 in Sachsen die Zahl der Strafbefehle wegen Volksverhetzung im Vergleich zum Vorjahr von 67 auf 147 mehr als verdoppelt. Bei den Anklagen wegen Volksverhetzung hat sich im selben Zeitraum die Anzahl von 32 auf 97 sogar verdreifacht.

LG Ellwangen verurteilt Rocker: Das Landgericht Ellwangen hat ein führendes Mitglied der Rockergruppe "Black Jackets" wegen Totschlags und versuchten Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt. Der Mann hatte ein Mitglied der konkurrierenden Gruppe "United Tribuns" erschossen und dessen Bruder mit Schüssen schwer verletzt. Das Gericht konnte keine Notwehr erkennen, berichtet spiegel.de.

LG München zu Magensonden: Nun berichtet auch die Zeit (Miriam Gebhardt) ausführlich über einen Prozess am Landgericht München, bei dem es um die unangemessene Lebensverlängerung eines dementen schwerkranken alten Mannes ging. Das Gericht sah in der ärztlich nicht mehr indizierten künstlichen Ernährung einen Behandlungsfehler, verweigerte aber wegen nicht gesicherter Kausalität den vom Sohn geforderten Schadensersatz.

OLG München – Sperma eines Toten: Eine Witwe verlangt von einer Klinik die Herausgabe von eingefrorenem Sperma ihres verstorbenen Mannes, in der Hoffnung so doch noch ein gemeinsames Kind gebären zu können. Sie hält das im Embryonenschutzgesetz enthaltene Verbot der Befruchtung mit Sperma eines Toten für verfassungswidrig. Das Oberlandesgericht München will sein Urteil laut lto.de in drei Wochen verkünden, hat aber bereits angedeutet, dass es den Fall nicht dem Bundesverfassungsgericht vorlegen werde.

Internet und Links: Svenja Bergt (taz) kritisiert Urteile des Europäischen Gerichtshofs und des Landgerichts Hamburg, die eine Verlinkung fremder Inhalte riskanter gemacht haben. Dabei sei derzeit eher die Erleichterung von Links nötig, angesichts aktueller Gefahren für das Internet, etwa durch tendenziell geschlossene soziale Netzwerke. 

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 2. Februar 2017: Klage gegen ZDF abgelehnt / Streit um Sperma eines Toten / Umkämpfter US-Supreme Court . In: Legal Tribune Online, 02.02.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21965/ (abgerufen am: 28.04.2024 )

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