Die juristische Presseschau vom 2. Februar 2017: Klage gegen ZDF abge­lehnt / Streit um Sperma eines Toten / Umkämpfter US-Sup­reme Court

02.02.2017

Eine ZDF-Journalistin scheiterte mit ihrer Diskriminierungsklage. Außerdem in der Presseschau: OLG München verhandelt über Befruchtung mit Sperma des toten Ehemannes und der Kampf um die Ausrichtung des Obersten US-Gerichts.

Thema des Tages

ArbG Berlin lehnt AGG-Klage gegen ZDF ab: Die Fernsehjournalistin Birte Meier (Frontal 21) ist mit ihrer Aufsehen erregenden Diskriminierungsklage gegen das ZDF in erster Instanz beim Arbeitsgericht Berlin auf ganzer Linie gescheitert. Meier hatte unter Berufung auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz 70.000 Euro Schadensersatz gefordert, weil sie bei gleicher Arbeit schlechter bezahlt werde als männliche Redakteure ihrer Redaktion. Das Arbeitsgericht sah jedoch in einer eventuell unterschiedlichen Bezahlung kein Indiz für eine Diskriminierung, da sich Meier als fest-freie Mitarbeiterin mit fest angestellten Redakteuren verglichen hatte. Das Gericht verzichtete deshalb auf eine Beweisaufnahme. Auch der Antrag Meiers auf Auskunft über die Gehälter ihrer Kollegen wurde abgelehnt, weil es hierfür (noch) keine gesetzliche Grundlage gebe. Meiers Anwalt kündigte Rechtsmittel und den Gang durch die Instanzen an. Es berichten  die SZ (Antonie Rietzschel), die Welt (Christian Meier), die taz (Simone Schmollack)  und spiegel.de (Lisa Erdmann).

Rechtspolitik

Datenschutz: Die Bundesregierung hat den Entwurf eines  EU-Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetzes beschlossen. Damit sollen die Öffnungsklauseln gefüllt werden, die die ab Mai 2018 geltende EU-Datenschutzgrundverordnung enthält. zeit.de (Friedhelm Greis) stellt den Gesetzentwurf vor sowie die wichtigsten Kritikpunkte bei der Zweckbindung, der Videoüberwachung und den Befugnissen der Datenschutz-Beauftragten.

Ingo Dachwitz (netzpolitik.org) hofft, dass SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz in der Großen Koalition noch Verbesserungen durchsetzen kann. Anders als Sigmar Gabriel interessiere sich Schulz für netzpolitische Fragen.

BKA-Gesetz/Elektronische Fußfessel: Die Bundesregierung hat auch den Gesetzentwurf für eine Änderung des BKA-Gesetzes beschlossen. Der Entwurf sieht zum einen Änderungen vor, die das Bundesverfassungsgericht im April 2016 in seinem Urteil zum BKA-Gesetz verlangt hat. Zum zweiten soll die Informationszusammenarbeit der Polizei modernisiert werden. Und schließlich wurde kurzfristig noch eine Regelung eingefügt, die den Einsatz von elektronischen Fußfesseln zur Kontrolle von Aufenthaltsverboten bei "Gefährdern" ermöglicht. Es berichten die SZ (Ronen Steinke) und lto.de.

Gudula Geuther (deutschlandfunk.de) hält den geplanten Einsatz der elektronischen Überwachung bei Gefährdern für verfassungsrechtlich problematisch. Außerdem werde es wenig geeignete Anwendungsfälle geben.

PKW-Maut: Der Anwalt Christian Kahle kritisiert auf lto.de den Kompromiss der EU-Kommission mit der Bundesregierung bei der PKW-Maut, der zur Aussetzung des Vertragsverletzungsverfahrens führte. Nach wie vor bestehe eine Kopplung von Belastung bei der Maut und Entlastung bei der Kfz-Steuer, die Fahrer aus anderen Staaten diskriminiere, so Kahle. Bundestag und Bundesrat müssen dem Kompromiss durch Änderung des Mautgesetzes noch zustimmen.

Fake News: Der emeritierte Rechtsprofessor Karl-Heinz Ladeur warnt im Interview mit der taz (René Martens) vor administrativen staatlichen Maßnahmen gegen Desinformation. "Nur Gerichte dürfen feststellen, dass ein Beitrag falsch ist, sofern durch ihn die Rechte anderer verletzt werden." Ladeur schlägt zudem den Einsatz von Gegendarstellungen, Wettbewerbsrecht und Schiedsgerichten vor.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 2. Februar 2017: Klage gegen ZDF abgelehnt / Streit um Sperma eines Toten / Umkämpfter US-Supreme Court . In: Legal Tribune Online, 02.02.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21965/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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