Die juristische Presseschau vom 2. Februar 2017: Klage gegen ZDF abge­lehnt / Streit um Sperma eines Toten / Umkämpfter US-Sup­reme Court

02.02.2017

Recht in der Welt

USA – Supreme Court: Die Demokraten wollen den von US-Präsident Trump vorgeschlagenen Kandidaten für den Supreme Court, Neil Gorsuch, durch Dauerreden verhindern. Um den Kandidaten durchzusetzen, bräuchte die republikanische Mehrheit dann 60 Prozent der Stimmen im Senat. Trump hat deshalb vorgeschlagen, das Verfahren so zu ändern, dass stets die einfache Mehrheit genügt, berichtet spiegel.de. Die Ernennung von Gorsuch würde aber nur das vor dem Tod von Richter Scalia bestehende Patt zwischen liberalen und konservativen Richtern wiederherstellen, erklären die SZ (Hubert Wetzel) und die FAZ (Andreas Ross). Erst weitere Richterernennungen könnten eine rechte Mehrheit am Supreme Court schaffen.

Portraits des vorgeschlagenen Richters Neil Gorsuch bringen nun auch die SZ (Sacha Batthyany) und die FAZ (Andreas Ross).

Die FAZ (Patrick Bahners) schildert im Feuilleton interessante Facetten der aktuellen Streitigkeiten um die US-Justiz. So habe der designierte Justizminister Jeff Sessions vor einigen Jahren die jetzt entlassene amtierende Justizministerin Sally Yates zu Widerstand gegenüber dem Präsidenten aufgerufen. Die jetzige Weigerung von Yates, den von Präsident Trump verfügten Einreise-Stop gerichtlich zu verteidigen, findet Bahners nicht überzeugend. Der vorgeschlagene Kandidat Gorsuch habe einst aus grundsätzlichen Erwägungen zugunsten eines illegal eingewanderten Mexikaners entschieden.

USA – Sanctuary Cities: Rechtsprofessor Helmut Philipp Aust schildert auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache) die Kritik von US-Präsident Trump an sogenannten Sanctuary Cities, die legale und illegale Einwohner gleich behandeln wollen. Trumps Drohung mit finanziellen Konsequenzen lasse noch viele Fragen offen.

USA – Waffen: Rechtsprofessor Günther Frankenberg befasst sich in der FAZ ausführlich, insbesondere historisch, mit dem in der US-Verfassung verankerten bzw. hineininterpretierten Recht, Waffen zu tragen.

Rumänien – Korruption: Die rumänische Regierung hat per Eilverordnung das Strafgesetzbuch geändert. Amtsmissbrauch solle nur noch dann strafrechtlich verfolgt werden können, wenn der dadurch entstandene Schaden mindestens 200.000 Lei (rund 50.000 Euro) beträgt. Dies nutze wichtigen Regierungspolitikern, berichten spiegel.de und die FAZ (Karl-Peter Schwarz).  Die rumänische Rechtsprofessorin Bianca Selejan Gutan stellt auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache) den verfassungsrechtlichen Konflikt zwischen Präsident und Regierung um die Rechtsstaatlichkeit des Landes dar.

Türkei – Anwälte: Die FAZ (Michael Martens) beschreibt die Gefahr für türkische Anwälte, die es wagen, Terrorverdächtige zu vertreten. Inzwischen sei es für Betroffene, insbesondere Kurden und Gülen-Anhänger, schwierig, überhaupt noch einen Anwalt zu finden.

Türkei – UN-Richter: Der Internationale Residualmechanismus für die Ad-hoc-Strafgerichtshöfe der Vereinten Nationen (MICT), ein Strafgerichtshof, der als Nachfolger für die UN-Tribunale für das ehemalige Jugoslawien und Ruanda eingerichtet wurde, hat angeordnet, dass die Türkei den seit September verhafteten türkischen MICT-Richter Sefa Akay freilassen muss. Dieser sei als UN-Richter durch Immunität geschützt, referiert lto.de.

Uganda – IStGH und LRA: Die taz (Simone Schlindwein) schildert in einer ausführlichen Reportage, wie Dorfbewohner in Uganda dem ersten Verfahren am Internationalen Strafgerichtshof gegen einen Kommandeur der Lord Resistance Army folgen.

Juristische Ausbildung

Bafög: Die wissenschaftlichen Mitarbeiter Kilian Ertel, Christian Uffelmann und Janwillem van de Loo schlagen auf juwiss.de vor, dass die Bundesländer die Regelstudienzeit des Jura-Studiums verlängern sollen, damit auch Jura-Studierende in der Praxis Bafög bis zum Ende ihres Studiums erhalten können.

Sonstiges

Pretzell, Petry und das Wahlrecht: Die HAZ (Christian Rath) beschreibt die Diskussion um die Frage, ob die verheirateten AfD-Politiker Marcus Pretzell und Frauke Petry einen gemeinsamen Hauptwohnsitz haben müssen und deshalb nicht in unterschiedlichen Landtagen (NRW und Sachsen) Mandate innehaben können. Vermutlich seien getrennte Hauptwohnsitze trotz Heirat möglich.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/chr

(Hinweis für Journalisten) 

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 2. Februar 2017: Klage gegen ZDF abgelehnt / Streit um Sperma eines Toten / Umkämpfter US-Supreme Court . In: Legal Tribune Online, 02.02.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21965/ (abgerufen am: 28.04.2024 )

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