Die juristische Presseschau vom 27. Januar 2017: Tee­nager als Ter­r­o­ristin ver­ur­teilt / Gesetz­ent­wurf als Ver­kehrs­ge­fähr­dung / Straßburg als Hoff­nung

27.01.2017

Justiz

BGH zu ARD-Zeitschriften: Die ARD darf die Markenrechte an eigenen Sendungen nicht in Kooperationen mit privaten Zeitschriften-Verlagen einbringen, entschied der Bundesgerichtshof. Dies wird als unlauterer Wettbewerb eingestuft, weil die ARD hierbei Vorschriften des Rundfunkstaatsvertrags missachte. Konkret ging es um das "ARD Buffet Magazin", das der Burda-Verlag herausbringt, berichten die SZ (Karoline Meta Beisel) und lto.de.

BVerwG zu Führerscheinentzug: Die Fahrerlaubnis eines Autofahrers mit 9 Punkten in der Flensburger Kartei kann auch dann entzogen werden, wenn er für den vorletzten Verkehrsverstoß erst nach dem letzten Verkehrsverstoß verwarnt wurde. Die Warnung habe ihn dann zwar nicht rechtzeitig erreicht, aber die Sicherheit des Verkehrs gehe nach einer Neuregelung von 2014 vor, so das Bundesverwaltungsgericht laut lto.de.

BVerwG zum Rundfunkbeitrag: Nun berichten auch die taz (Christian Rath) und lto.de über ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Mittwoch. Wer in zwei Ein-Personen-Haushalten lebt, muss zweimal Rundfunkbeitrag bezahlen, auch wenn er gleichzeitig nur in der einen oder anderen Wohnung fernsehen kann. Dies sei im Rahmen einer "Typisierung" hinzunehmen.

EuGH – Mitbestimmung: Die SZ (Franziska Augstein) berichtet über die mündliche Verhandlung des Europäischen Gerichtshofs im TUI-Fall vom Dienstag. Überraschend halte nun auch die Kommission die deutsche Rechtslage zur Wahl von Arbeitnehmer-Aufsichtsräten für vereinbar mit EU-Recht. Ähnlich argumentierten auch Österreich, Frankreich, Luxemburg und die Niederlande. Nur der Kläger im Ausgangsverfahren und Norwegen kritisierten, dass Arbeitnehmer, die in ausländischen TUI-Niederlassungen arbeiten, nicht wählen dürfen.

OLG München – NSU: Die SZ (Annette Ramelsberger) schildert auf Seite 3 ausführlich die Befragung des psychiatrischen Sachverständigen Henning Saß durch Hermann Borchert, den Anwalt der Angeklagten Beate Zschäpe. Saß blieb dabei: "Es gibt kein Anzeichen für Bewegtheit, Erschütterung, Anteilnahme." Wer sich als "Meisterin" bezeichne, sei keine unterwürfige Mitläuferin. Am Rande wurde bekannt, dass der Prozess möglicherweise noch bis Anfang 2018 dauern könnte.

LG Berlin – Autorennen: Im Prozess am Landgericht Berlin gegen zwei Raser, denen Mord an einem totgefahrenen Rentner vorgeworfen wird, stellte eine Verkehrspsychologin ihr Gutachten über den Angeklagten Hamdi H. vor. Er habe eine "extreme kriminelle Energie". Er sei ein typischer Vertreter der Raser-Szene: "jung, männlich, geringes Selbstwertgefühl, keine Perspektive". Nur zu seinem Auto habe er eine Beziehung gehabt wie eine Mutter zu ihrem Kind. Die Gutachterin wunderte sich, dass es trotz 22 vorheriger Verkehrsverstöße kaum spürbare Sanktionen gab. Es berichteten die SZ (Verena Mayer) und spiegel.de (Uta Eisenhardt).

OLG Hamm – Klima: Der peruanische Bergbauer, der bislang erfolglos gegen RWE klagte, weil der Energiekonzern am Ausstoß von klimaschädlichen Schadstoffen beteiligt ist, legte beim Oberlandesgericht Hamm Berufung ein, meldet die taz.

LG Frankfurt/M. – S&K: Im Strafprozess vor dem Landgericht Frankfurt gegen die Führungsriege der Immobilienfirma S&K finden derzeit Gespräch zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigern über eine Absprache statt, berichtet die FAZ (Marcus Jung). Die Staatsanwaltschaft würde die Anklage auf Untreue beschränken, weil hier die Beweisaufnahme abgeschlossen ist, und den Vorwurf des Betruges fallen lassen. Die bisher noch nicht geständigen Angeklagten seien jetzt auch hierzu bereit.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 27. Januar 2017: Teenager als Terroristin verurteilt / Gesetzentwurf als Verkehrsgefährdung / Straßburg als Hoffnung . In: Legal Tribune Online, 27.01.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21913/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

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